Gutachten der Bertelsmann Stiftung bestätigt: Recht auf Freiwilligendienst ist rechtlich machbar
07.07.2025 – LSB-Pressestelle
Konzeptkern ist Rechtsanspruch
Die von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragene Vision 2030 sieht vor, die Zahl der jährlich geförderten Freiwilligendienstplätze in Deutschland von derzeit knapp 100.000 auf 200.000 zu verdoppeln. Kern des Konzepts ist ein Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst für alle Schulabgänger*innen – unabhängig davon, um welche Form des Freiwilligendienstes es sich handelt. Dieser soll durch ein auskömmliches Freiwilligengeld sowie eine umfassende Information und Beratung aller Schulabgänger*innen begleitet werden. Ziel ist die Etablierung einer „Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ – ohne Zwang, aber mit klarer politischer Förderung.
Engagement ermöglichen
Angesichts wiederholter Debatten über die Einführung einer Dienstpflicht für junge Menschen sendet das Gutachten ein starkes Signal: Der freiwillige Einsatz junger Menschen für die Gesellschaft kann deutlich gestärkt werden – durch einen gesicherten Zugang und finanzielle Absicherung, nicht durch Verpflichtung. Dabei ist das Engagementpotenzial längst vorhanden: Studien zeigen, dass junge Menschen sich engagieren wollen – sie scheitern aber oft an mangelnden Plätzen und Finanzierung.
„Ein hervorragendes Zeichen“
„Während junge Menschen bereit sind, sich zu engagieren, müssen Träger zunehmend Angebote kürzen – ausgerechnet in einer Zeit, in der Engagement dringender gebraucht wird denn je“, heißt es aus dem Bündnis hinter der Vision 2030. „Ein Rechtsanspruch wäre ein klares Zeichen: Engagement ist der Bundesregierung etwas wert.“ Dr. Martin Hämmerle, als stellvertretender Geschäftsführer des Landessportbundes und Abteilungsleiter der Sportjugend Rheinland-Pfalz für den Freiwilligendienst im Sport in Rheinland-Pfalz verantwortlich, betont: „In den letzten Jahren nehmen jährlich fast 300 Freiwillige teils große finanzielle als auch organisatorische Anstrengungen auf sich, um einen Freiwilligendienst im Sport zu absolvieren und somit die Sportlandschaft für Kinder und Jugendliche mitzugestalten. Das Engagement dieser jungen Menschen finanziell so ausreichend zu untermauern, dass jede*r Interessent*in die Möglichkeit für diesen Gesellschaftsdienst auch nachgehen kann, wäre ein hervorragendes Zeichen der Politik.“
Der Bund kann und darf handeln
Bislang war unklar, ob der Bund für Formate wie FSJ oder FÖJ rechtlich zuständig ist, da hier die Länder eine besondere Rolle haben und die Bundesförderung auf die pädagogische Begleitung beschränkt war. Das Gutachten der Bertelsmann Stiftung nimmt rechtliche Zweifel aus dem Spiel: Es zeigt, dass ein Bundesgesetz ausreicht, um alle Formate – BFD, FSJ, FÖJ, IJFD – gleichwertig zu fördern. Eine Grundgesetzänderung ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Einrichtung einer Bundesverwaltung – als Eigen- oder Auftragsverwaltung. Zugleich bleibt die föderale Struktur erhalten: Länder können weiterhin eigene Programme auflegen, und die bewährte zivilgesellschaftliche Verankerung der Dienste bleibt unangetastet.
Politischer Moment für Aufbruch
Mit der neuen Bundesregierung und einer neuen Ministerin im erweiterten Familien- und Bildungsministerium bietet sich jetzt die Chance, Freiwilligendienste strukturell in der Bildungslandschaft zu verankern – rechtlich abgesichert, finanziell unterlegt und für alle zugänglich. Der rechtliche Weg ist bereitet – es braucht nur einen entsprechenden politischen Willen.
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