Schutzkonzept erstellen
Schutzkonzepte im Ehrenamt
Quelle: Schutzkonzepte im Ehrenamt
Es gibt einige Hilfestellungen und Vorlagen zur Erstellung von Schutzkonzepten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich Vorlagen nicht einfach auf die eignen Strukturen übertragen lassen. Die individuellen Gegebenheiten sollten im Rahmen einer Risikoanalyse geprüft werden, um ein Schutzkonzept auf Basis der Ergebnisse erstellen zu können.
Wesentliche Inhalte eines Schutzkonzeptes sind hier in der Übersicht zusammengefasst
Kultur des Hinsehens und der Beteiligung
Wie ihr in eurem Verband oder Verein eine Kultur des Hinsehens entwickeln könnt, erfahrt ihr hier.
Schutz vor Gewalt in euren Satzungen und Ordnungen verankern
In Sportvereinen und Verbänden sollte dauerhaft ein bewusster und sensibler Umgang mit der Gefahr von Gewalt verankert werden. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sportvereine und Verbände den Schutz vor Gewalt auch in ihren Satzungen und Ordnungen zum Ausdruck bringen und eine Grundlage schaffen, um bei Verstößen Vereinsstrafen aussprechen zu können.
Als Formulierungsmöglichkeit eignet sich beispielsweise:
„Der (Vereins-/ Verbandsname) verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art ist.“ (vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).
Diese Formulierung sollte den Gegebenheiten des jeweiligen Sportvereins oder Verbands angepasst werden. Möglicherweise ergeben sich hier Anknüpfungspunkte an bereits bestehende Satzungsformulierungen. Außerdem sollte unter den Vereins- / Verbandsstrafen hinzugefügt werden, dass der Verstoß gegen das Verbot von Gewalt zum Ausschluss führen kann und wer darüber entscheidet.
Gemeinsame Verhaltensregeln erstellen
Hilfestellungen und Beispiele zur Erstellung von Verhaltensregeln für euren Verein oder Verband findet ihr hier.
Ansprechpartner*in als Vertrauensperson gewinnen
Um eine entsprechende Vereins-/ Verbandsstruktur zu erreichen, die sich gegen jegliche Formen von Gewalt im Sport ausspricht, ist es ratsam, mindestens eine*n feste*n Ansprechpartner*in als Vertrauensperson zu benennen. Ansprechpartner*innen sollten den Vereinsmitgliedern als Vertrauensperson zur Verfügung stehen und bereit sein, sich im Rahmen von Veranstaltungen zum Kinder- und Jugendschutz fortzubilden.
Darüber hinaus sollten Ansprechpartner*innen durch die Verantwortlichen des Sportvereins oder Verbands befähigt werden, auf Übergriffe und Verdachtsmomente zügig und mit der gebotenen Sachlichkeit und Fachlichkeit reagieren zu können. Für solche Fälle sollte schon im Voraus ein Plan vorhanden sein, der die Intervention im (Verdachts-)Fall regelt. Im Handlungsleitfaden für Ansprechpersonen sind weitere Informationen und Hilfestellungen ausführlich beschrieben.
Auswahl von Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen
Es ist bekannt, dass Menschen mit pädosexuellen Neigungen bewusst auch den Sport als Arbeitsfeld aufsuchen, um dadurch in engen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu treten. Aus diesem Grund sollten Sportvereine und Verbände ein Verfahren entwickeln, um im Kinder- und Jugendbereich tätige Personen vor der Einstellung auf ihre fachliche und persönliche Eignung gewissenhaft zu prüfen. Führt deshalb vor der Einstellung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, etc. ein ausführliches Gespräch, in dem die Qualifikationen und vor allem die Motivation und die Erfahrungen für die Ausübung einer solchen Tätigkeit hinterfragt werden.
Darüber hinaus solltet ihr verdeutlichen, dass sich euer Sportverein oder Verband gegen jegliche Form von Gewalt ausspricht und der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein besonderes Anliegen ist. Dies kann dazu beitragen, dass sich Menschen mit pädosexuellen Neigungen abschrecken lassen. In dem Zusammenhang könnt ihr gegebenenfalls auch auf das Schutzkonzept des Sportvereins oder Verbands sowie den Einsatz eines Verhaltenskodexes oder den Nachweis eines polizeilichen Führungszeugnisses verweisen.
Alle Infos zum Thema erweitertes Führungszeugnis findet ihr hier.
Anregungen für die Gestaltung von Verträgen mit Übungsleiter*innen und Trainer*innen
Alle Mitarbeiter*innen in einem Sportverein oder Verband sollten vor ihrer Einstellung einen Arbeitsvertrag bzw. Übungsleiter*innenvertrag unterzeichnen. Zur Prävention von Gewalt wird empfohlen, dass darin folgende Aspekte aufgegriffen werden.
„Der (Vereins-/ Verbandsname) verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.“ (Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).
§ (…) Verpflichtungen des/der Übungsleiters/-in
Der/Die Übungsleiter*in verpflichtet sich….
(Anmerkung: Hier können sämtliche Verpflichtungen, die der Verein dem / der Trainer/-in, Übungsleiter/-in etc. auferlegen will, vereinbart werden, z.B.:)
…. den beigefügten Verhaltenskodex zu unterzeichnen
…. die Grundsätze des Verbandes / Vereins einzuhalten
…. das Präventionskonzept einzuhalten
(Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Der Verein / Verband behält sich vor, arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, sollte die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter gegen die Bedingungen in § (…) verstoßen. (Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).
Die Übungsleiterin / der Übungsleiter teilt dem Arbeitgeber folgende Vorstrafen / aktuelle Ermittlungsverfahren mit: _______________________________
Die Übungsleiterin / der Übungsleiter versichert, dass keine Vorstrafen bzw. aktuellen Ermittlungsverfahren gegen sie / ihn vorliegen. (Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).
Zur Selbstbewertung eures Schutzkonzeptes könnt ihr folgenden Fragebogen nutzen: Sichere Orte für Kinder – ECPAT Schutzkonzepte für Institutionen und Organisationen – ECPAT Deutschland e.V.
Beispiele aus Vereinen
Zur Orientierung haben wir ein paar Beispiele aus anderen Vereinen gesammelt, die Beispiele haben unterschiedlichen Umfang und Ausführlichkeit. Bitte beachtet, dass jedes Schutzkonzept individuell für die Gegebenheiten des Vereins geschrieben werden muss und sich Schutzkonzepte nicht 1:1 auf andere Vereine übertragen lassen.
Unterstützung vom Landessportbund
  Ansprechperson Prävention Gewalt im Sport - Abteilungsleiter Gesellschaftspolitik
- o.kalb@lsb-rlp.de
 - Telefon
 - 06131 2814-411
 - Standort
 - Geschäftsstelle Mainz
 
  Ansprechperson für (Verdachts-)Fälle im Verband / Verein
- meldestelle@lsb-rlp.de
 - Telefon
 - 06131/2814-300
 - Standort
 - Geschäftsstelle Mainz