Schutzkonzept erstellen

Schutzkonzepte im Ehrenamt

Quelle: Schutzkonzepte im Ehrenamt

Es gibt einige Hilfestellungen und Vorlagen zur Erstellung von Schutzkonzepten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich Vorlagen nicht einfach auf die eignen Strukturen übertragen lassen. Die individuellen Gegebenheiten sollten im Rahmen einer Risikoanalyse geprüft werden, um ein Schutzkonzept auf Basis der Ergebnisse erstellen zu können. 

Handlunsgleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten

Im verlinkten Handlungsleitfaden erhaltet ihr auf den Seiten 32-50 Hilfestellungen zur Erstellung von Schutzkonzepten und zur Etablierung einer Kultur des Hinsehens.

Beratung

Bei der Erstellung von Schutzkonzepten für euren Verein beraten euch gerne eure zuständigen Sportjugenden Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz. Als Verband erhaltet ihr Unterstützung beim Landessportbund (Kontaktdaten s.u.).

Wesentliche Inhalte eines Schutzkonzeptes sind hier in der Übersicht zusammengefasst

Kultur des Hinsehens und der Beteiligung

Wie ihr in eurem Verband oder Verein eine Kultur des Hinsehens entwickeln könnt, erfahrt ihr hier.

Schutz vor Gewalt in euren Satzungen und Ordnungen verankern

In Sportvereinen und Verbänden sollte dauerhaft ein bewusster und sensibler Umgang mit der Gefahr von Gewalt verankert werden. Deshalb ist es empfehlens­wert, dass Sportvereine und Verbände den Schutz vor Gewalt auch in ihren Satzungen und Ordnungen zum Ausdruck brin­gen und eine Grundlage schaffen, um bei Verstößen Vereinsstrafen aussprechen zu können. 

Als Formulierungsmöglichkeit eignet sich beispielsweise: 

„Der (Vereins-/ Verbandsname) verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art ist.“ (vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugend­lichen).

Diese Formulierung sollte den Gegebenheiten des jeweiligen Sportvereins oder Verbands angepasst werden. Mögli­cherweise ergeben sich hier Anknüpfungspunkte an bereits bestehende Satzungsformulierungen. Außerdem sollte unter den Vereins- / Verbandsstrafen hinzugefügt werden, dass der Verstoß gegen das Verbot von Gewalt zum Ausschluss führen kann und wer darüber entscheidet.

Gemeinsame Verhaltensregeln erstellen

Hilfestellungen und Beispiele zur Erstellung von Verhaltensregeln für euren Verein oder Verband findet ihr hier.

Ansprechpartner*in als Vertrauensperson gewinnen

Um eine entsprechende Vereins-/ Verbandsstruktur zu errei­chen, die sich gegen jegliche Formen von Gewalt im Sport ausspricht, ist es ratsam, mindestens eine*n feste*n Ansprechpartner*in als Vertrauensperson zu benennen. Ansprechpartner*innen sollten den Vereinsmitgliedern als Vertrauensperson zur Verfügung stehen und bereit sein, sich im Rahmen von Veranstaltungen zum Kin­der- und Jugendschutz fortzubilden. 

Darüber hinaus sollten Ansprechpartner*innen durch die Verantwortli­chen des Sportvereins oder Verbands befähigt werden, auf Übergriffe und Verdachtsmomente zügig und mit der gebotenen Sachlichkeit und Fachlichkeit reagieren zu können. Für solche Fälle sollte schon im Voraus ein Plan vorhanden sein, der die Intervention im (Verdachts-)Fall regelt. Im Handlungsleitfaden für Ansprechpersonen sind weitere Informationen und Hilfestellungen ausführlich beschrieben.

 

Auswahl von Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen

Es ist bekannt, dass Menschen mit pädosexuellen Neigungen bewusst auch den Sport als Arbeitsfeld aufsuchen, um dadurch in engen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu treten. Aus diesem Grund sollten Sportvereine und Verbände ein Verfahren entwickeln, um im Kinder- und Jugendbereich tätige Personen vor der Einstellung auf ihre fachliche und persönliche Eignung gewissenhaft zu prüfen. Führt deshalb vor der Einstellung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, etc. ein ausführliches Gespräch, in dem die Qualifikationen und vor allem die Moti­vation und die Erfahrungen für die Ausübung einer solchen Tätigkeit hinterfragt werden. 

Darüber hinaus solltet ihr verdeutlichen, dass sich euer Sportverein oder Verband gegen jegliche Form von Gewalt ausspricht und der Schutz von Kindern und Jugend­lichen ein besonderes Anliegen ist. Dies kann dazu beitragen, dass sich Menschen mit pädosexuellen Neigungen abschrecken lassen. In dem Zusammen­hang könnt ihr gegebenenfalls auch auf das Schutzkonzept des Sportvereins oder Verbands sowie den Einsatz eines Verhaltenskodexes oder den Nachweis eines polizeili­chen Führungszeugnisses verweisen.

 

Alle Infos zum Thema erweitertes Führungszeugnis findet ihr hier.

Anregungen für die Gestaltung von Verträgen mit Übungsleiter*innen und Trainer*innen

Alle Mitarbeiter*innen in einem Sportverein oder Verband sollten vor ihrer Einstellung einen Arbeitsvertrag bzw. Übungsleiter*innen­vertrag unterzeichnen. Zur Prävention von Gewalt wird empfohlen, dass darin folgende Aspekte aufgegriffen werden. 

„Der (Vereins-/ Verbandsname) verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie kör­perlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.“ (Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugend­lichen).

§ (…) Verpflichtungen des/der Übungsleiters/-in 

Der/Die Übungsleiter*in verpflichtet sich…. 

(Anmerkung: Hier können sämtliche Verpflich­tungen, die der Verein dem / der Trainer/-in, Übungsleiter/-in etc. auferlegen will, verein­bart werden, z.B.:) 

…. den beigefügten Verhaltenskodex zu unterzeichnen 

…. die Grundsätze des Verbandes / Vereins einzuhalten 

…. das Präventionskonzept einzuhalten 

(Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) 

 

Der Verein / Verband behält sich vor, arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, sollte die Mitarbei­terin / der Mitarbeiter gegen die Bedingun­gen in § (…) verstoßen. (Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).

Die Übungsleiterin / der Übungslei­ter teilt dem Arbeitgeber folgende Vorstra­fen / aktuelle Ermittlungsverfahren mit: _______________________________ 

Die Übungsleiterin / der Übungsleiter versi­chert, dass keine Vorstrafen bzw. aktuellen Er­mittlungsverfahren gegen sie / ihn vorliegen. (Vgl.: DOSB, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugend­lichen).

Zur Selbstbewertung eures Schutzkonzeptes könnt ihr folgenden Fragebogen nutzen: Sichere Orte für Kinder – ECPAT Schutzkonzepte für Institutionen und Organisationen – ECPAT Deutschland e.V.

Beispiele aus Vereinen

Zur Orientierung haben wir ein paar Beispiele aus anderen Vereinen gesammelt, die Beispiele haben unterschiedlichen Umfang und Ausführlichkeit. Bitte beachtet, dass jedes Schutzkonzept individuell für die Gegebenheiten des Vereins geschrieben werden muss und sich Schutzkonzepte nicht 1:1 auf andere Vereine übertragen lassen.

Unterstützung vom Landessportbund

Portrait von Oliver Kalb
Oliver Kalb

Ansprechperson Prävention Gewalt im Sport - Abteilungsleiter Gesellschaftspolitik

Portrait Nicola Ziegler
Nicola Ziegler

Ansprechperson für (Verdachts-)Fälle im Verband / Verein