Outdoor-Sportler macht Fitnessübung
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Land legt neues Förderprogramm für Sportanlagen auf

31.01.2022 –  LSB-Pressestelle

LSB: Sportstruktur vor Ort sollte mit eingebunden werden

Das Ministerium des Innern und für Sport hat ein neues Förderprogramm für Sportstätten mit dem Titel „Land in Bewegung“ aufgelegt. Gefördert werden Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien, die überwiegend für die sportliche Nutzung bestimmt sind. Das Programm ist zunächst auf zwei Jahre (2022 und 2023) ausgelegt. Pro Jahr stellt das Land Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro bereit. Kommunen sind antragsberechtigt, Sportvereine nicht, sie können aber mit eigenen Ideen auf ihre jeweilige Kommune zugehen.

„Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, Sportanlagen wie Bolzplätze, Skateparks oder Fitnessparcours zu bauen und zu sanieren. Damit wollen wir im Rahmen der Initiative ‚Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung‘ dazu beitragen, Menschen aller Altersklassen Bewegungs- und Sportangebote in ihrem Wohnumfeld leicht zugänglich zu machen. Wenn die Menschen noch mehr Möglichkeiten haben, sich zu bewegen um fit und gesund zu bleiben, kommt das am Ende der ganzen Gesellschaft zugute“, sagte Minister Lewentz.

Anträge können ab sofort gestellt werden, sind aber ausschließlich über durch die Kommune möglich. Sportvereine müssen sich mit ihren örtlichen Räten in Verbindung setzen. „Es ist ein tolles Zeichen gerade in diesen Zeiten, Aktionen zu starten, die Bewegung fördern. Zumal, wenn diese zu 50 Prozent vom Land finanziert werden“, freut sich LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick über das Sonderförderprogramm.

Im Rahmen des Förderprogramms kann das Land bis zur Hälfte der förderfähigen Kosten für eine Sport- und Bewegungsanlage übernehmen, sofern dieser Anteil zwischen 10.500 und 75.000 Euro liegt. Gefördert werden können beispielsweise auch Kletter- und Motorikparcours, Trimm-Dich-Pfade, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder auch Bouleplätze. Antragsberechtigt sind Kommunen. Sie können ihre Anträge ab sofort bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einreichen. „Der organisierte Sport mit Vereinen und Sportbünden – als die Profis in Sachen Bewegung – sollte im Idealfall in der Beratung zu einer geplanten Baumaßnahme im Rahmen des neuen Förderprogramms angehört und eingebunden werden“, schlägt Bärnwick vor.