15. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz zum zweiten Mal aktualisiert

Verlängerung des Shutdowns schränkt Amateur- und Freizeitsport weiterhin ein

15.02.2021 –  Landessportbund Rheinland-Pfalz

Auf Grundlage der von den Ministerpräsident*innen der Länder vereinbarten bundesweiten Verlängerung des Winter-Shutdowns hat die Landesregierung eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) erlassen, die seit dem 11. Januar in Kraft getreten ist und nun bereits zum zweiten Mal bis zum 07. März verlängert wurde. Weiterhin bleibt es das Ziel , die Kontakte maximal zu reduzieren, um die SARS-CoV2-Infektionszahlen zurückzudrängen. Für den Amateur- und Freizeitsport bleibt es bei den bekannten Einschränkungen.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport bleiben auch den kompletten Februar und die ersten Tage im März untersagt. Die Verlängerung des Winter-Shutdowns betrifft somit alle bereits bekannten Einschränkungen für den Amateur- und Freizeitsport und schränkt diesen weiterhin nahezu vollumfänglich ein. Dennoch: Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Wenn in einer rheinland-pfälzischen Kommune die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen übersteigt, sind weitere Schutzmaßnahmen von der betroffenen Gebietskörperschaft vorgesehen. Je nach Kommune kann der Bewegungsradius auf 15 km eingeschränkt werden, welcher sich auch auf die sportliche Betätigung im Freien auswirkt.

Lediglich der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt. Zuschauer sind nicht gestattet. Spitzen- und Profisport im Sinne des Satzes 1 betreiben Bundes- und Landeskaderathlet*innen in olympischen Disziplinen (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader) sowie Bundes- und Landeskaderathlet*innen in paralympischen Disziplinen (Paralympicskader, Perspektivkader, Teamkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader), die von den zuständigen Bundes- oder Landesverbänden anerkannt sind. Außerdem Mannschaften aller olympischen und paralympischen Sportarten der 1. bis 3. Ligen sowie der Regionalliga im Männerfußball. Darüber hinaus Profimannschaften in nicht olympischen und nicht paralympischen Sportarten. Unter Profisport ist die bezahlte Vollzeittätigkeit von Berufssportler*innen in Kapitalgesellschaften oder in den Wirtschaftsbetrieben von Vereinen zu verstehen. Ferner Teams der höchsten Spielklassen der Jugend- und Nachwuchsaltersklassen U 17 oder älter sowie Spieler*innen der Bundes- und Landeskader der Altersklassen U 15 und U 16, sofern die Mannschaften bzw. Spieler*innen an einem vom zuständigen Spitzenfachverband zertifizierten Nachwuchsleistungszentrum trainieren. Und nicht zuletzt wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportler*innen ohne Bundeskaderstatus sowie sonstige Athlet*innen, die sich bereits für die Teilnahme an bevorstehenden Europa- und Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder in 2020 oder 2021 qualifizieren können.

Ziel bleibt es weiterhin, die Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, um die exponentielle Dynamik der Ausbreitung der SARS-Cov2-Infektionszahlen einzuschränken. Auch der Amateur- und Freizeitsport muss einen Teil zu dieser gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung beitragen.

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