27. CoBeLVO hebt Einschränkungen für den Sport im Freien auf / Impfkampagne des organisierten Sports wird fortgeführt

Neue Verordnung bringt Lockerungen im Außenbereich

12.11.2021 –  LSB-Pressestelle

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) erlassen, die seit 8. November gültig ist und trotz aktuell steigender Infektionszahlen Lockerungen für den Sport im Außenbereich bringt. Zwar bleibt das dreistufige Warnsystem mit den bekannten Leitindikatoren bestehen, jedoch greifen die Einschränkungen nur bei der Durchführung des Sportbetriebs im Innenbereich. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gilt weiterhin, dass unabhängig von der erreichten Warnstufe neben den Genesenen und Geimpften bis zu 25 nicht-immunisierte Personen an der gemeinsamen Sportausübung in der Gruppe teilnehmen dürfen. Um die Impfquote insbesondere in diesem Altersbereich weiter zu steigern, wird die von den Sportjugenden in Rheinland-Pfalz federführend koordinierte Impfbuskampagne mit dem Gesundheitsministerium fortgeführt.

„Mit der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung ist der Sportbetrieb im Freien ohne jegliche Einschränkungen möglich“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Aufgrund des mehrfach wissenschaftlich bestätigten geringen Infektionsrisikos beim Sporttreiben im Freien sowie der nachgewiesenen Stärkung der Immunsysteme durch körperliche Aktivität und Bewegung begrüßt der organisierte Sport die Lockerungen für den Außenbereich“, so Bärnwick weiter. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Verordnung hatte der organisierte Sport während eines konstruktiven Austauschs mit dem Gesundheitsministerium um Minister Clemens Hoch mit dem Verweis auf die aktuelle Aerosolforschung einer Aufhebung der Beschränkungen für den Außenbereich beigepflichtet.

Für den Innenbereich bleiben die Beschränkungen im Rahmen des dreistufigen Warnsystems aus der 26. Verordnung bestehen. Die Anzahl nicht immunisierter Personen, die zusätzlich zu den Geimpften und Genesenen an der Sportausübung teilnehmen dürfen, bleibt weiter begrenzt. Bei Warnstufe 1 sind maximal 25 nicht immunisierte Personen zulässig, bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl auf 10, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Auch die Testpflicht bleibt im Innenbereich bestehen – weiterhin ausgenommen sind Geimpfte und Genesene, Kinder bis 11 Jahre sowie die Schüler*innen.

Die aufgrund der Initiative des organisierten Sports erreichte Ausnahmeregelung bezüglich des Warnsystems für Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren bleibt weiterhin bestehen. So gelten für diese Altersgruppe, unabhängig der tatsächlichen Warnstufe, die Bedingungen der Warnstufe 1 – jedoch aufgrund der Gültigkeit der 27. CoBeLVO zunächst nur bis zum 28. November. Um Kindern und Jugendlichen auch über den Zeitraum der Ausnahmeregelung hinaus den geregelten Sportbetrieb in den Vereinen zu ermöglichen, wird die sehr gut angenommene Impfbuskampagne mit dem Gesundheitsministerium fortgeführt. Sportvereinen, die den Impfbus bereits empfangen haben, wird in enger Absprache mit Landesimpfkoordinator Daniel Stich ein zweiter Termin ermöglicht, um die entsprechende Zweitimpfung anbieten zu können.

„Wir freuen uns, dass das Angebot der Impfungen bei den Sportvereinen sehr gut angenommen wird und viele Kinder und Jugendliche dadurch eine schnelle und unkomplizierte Impfung erhalten“, sagt Klaus Kuhn, Präsident Sportbund Rheinhessen. „Jetzt gilt es mit Blick auf das Auslaufen der Ausnahmeregelung bezüglich der Warnstufen Ende November, eine möglichst hohe Impfquote – aktuell stehen wir bei 40 Prozent – für diese Altersgruppe zu erreichen. Wir bedanken uns bei den vielen Sportvereinen, die bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe unterstützen und bereits maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Impfquote gestiegen ist“, so Kuhn weiter.

Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz steht bei der Pandemiebekämpfung an der Seite des Gesundheitsministeriums und appelliert mit Blick auf die sich aktuell wieder verschärfende Infektionslage an die Einhaltung der Schutzmaßnahmen – insbesondere im Innenbereich. Der Sport bleibt auch in der vierten Welle der Corona-Pandemie Teil der Lösung und möchte einen Beitrag zur erfolgreichen Pandemiebekämpfung leisten.

Alle Termine und weitere Infos zur Impfkampagne unter: www.lsb-rlp.de/impfenistdiebesteverteidigung

Weitere Informationen zur 27. CoBeLVO und den Auswirkungen auf den Sport unter: https://www.lsb-rlp.de/coronaservice