Spitzenvereinsförderung
- Fördersumme
- bis zu 2.000 €
- Antragsfrist
- laufend
- Antragsberechtigte / Empfänger
- Vereine
Die Zielgruppe dieser Förderung sind olympische, paralympische und deaflympische Bundeskaderathlet*innen rheinland-pfälzischer Sportvereine.
Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.
Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.
Förderkriterien
Um die Spitzenvereinsförderung beantragen zu können, muss es bei dem Antrag stellenden rheinland-pfälzischen Sportverein mindestens einen Bundeskaderathleten (OK, PK, NK1) geben, dessen Erststartrecht für diesen Verein gilt.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der gültigen Anträge in Verbindung mit dem Haushaltsansatz und kann demnach von Jahr zu Jahr variieren.
Förderfähige Kosten
- Sachkosten, z. B. Reise- und Übernachtungskosten sowie Trainingsmaterialien und Sportgeräte
- Aus- und Fortbildungen von Trainer*innen
- Trainer*innen-Honorare
Förderausschluss
- Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
- Kleidung
- Sponsoring
- Preisgelder
- Verpflegung
Ablauf
Antrag
Laden Sie den Antrag hier herunter.
Füllen Sie alle Felder des Antrags aus und senden diesen gemeinsam mit der Verpflichtungserklärung bis zum 30.04. an leistungssport@lsb-rlp.de.
Nach Prüfung aller Anträge wird im Mai die jährlich variierende Förderhöhe berechnet.
Der Bewilligungsbescheid wird dem Sportverein zugesendet.
Auszahlung & Abrechnung
Reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis bis zum 30.11. des Jahres ein.
Der Betrag wird nach der Prüfung an den Sportverein überwiesen.
Downloads
Ansprechperson
Leistungssport - Verwaltung Sportinternat Koblenz
- a.lanari@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-475
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz
Mittelgeber
Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.