Nachwuchs-Eliteförderung (nicht-olympisch)

Im Rahmen der Nachwuchs-Eliteförderung erfolgt die Zahlung eines jährlichen Betrages zur Reduzierung von privaten Kosten, die Athlet*innen durch Training und Wettkämpfe entstehen.

Fördersumme
bis zu 1.000 €
Antragsfrist
laufend
Antragsberechtigte / Empfänger
Vereine, Verbände

Die Zielgruppe der Förderung sind herausragende U23-Athlet*innen nicht-olympischer Sportarten, die bereits ihre internationale Konkurrenzfähigkeit unter Beweis gestellt haben.

Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.

Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.

Förderkriterien

Die pauschale Förderung beträgt einmalig 1.000 € für Individualsportler und pauschal 5.000 € für Mannschaften mit mindestens 5 Personen. Als Leistungsvoraussetzung gilt ein Podiumserfolg (Platz 1-3) beim zuletzt statt gefundenen internationalen Großereignisses (EM, WM, WG).

Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Mitgliedschaft in einem vom Spitzenfachverband nominierten Bundeskader (fehlt bei einer nicht-olympischen Sportart die Kaderstruktur entfällt dieser Punkt)
  • Mitgliedschaft sowie aktuelles (Einzel-)Startrecht in einem rheinland-pfälzischen Sportverein
  • Internationaler Erfolgsnachweis beim zuletzt statt gefundenen Großereignis (EM, WM, WG)

Förderfähige Kosten

  • Sachkosten, z. B. Reise- und Übernachtungskosten sowie Trainingsmaterialien und Sportgeräte
  • Trainerhonorare

Förderausschlüsse

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
  • Regelkosten des Vereins (z. B. Wettkampfgebühren, Startgelder)
  • Kleidung
  • Sponsoring
  • Preisgelder
  • Verpflegung (Ausnahme: Verpflegungspauschale für das Ehrenamt gemäß dem Landesreisekostengesetz)

Ablauf

Antrag

  1. Laden Sie den Antrag unter "Downloads" herunter.

  2. Füllen Sie alle Felder des Antrags aus.

  3. Füllen Sie die Kostenaufstellung für die/den Athlet*in aus.

  4. Senden Sie den unterschriebenen Antrag an leistungssport@lsb-rlp.de.

  5. Der Bewilligungsbescheid wird nach Prüfung der Vorraussetzungen an den Antragsteller versandt.

Auszahlung und Abrechnung

  1. Reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis bis zum 30.11. ein.

  2. Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den Antragsteller überwiesen.

Ansprechperson

Portrait von Marion Schäfer
Marion Schäfer

Leistungssport

Mittelgeber

Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.