Gemeinnützigkeit und Rücklagen

Datum
Veranstalter
Sportbund Rheinhessen
Ort
Geschäftstelle des Sportbund Rheinhessen (Mainz)

Die Gemeinnützigkeit schränkt durch verschiedene Regelungen die Bildung von Rücklagen ein. Doch wie hoch darf die Rücklage zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit sein und wie läuft das Verfahren zum Nachweis sowie zur Bildung von Rücklagen? Welche Arten von Rücklagen gibt es und was droht bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit? Damit ihr nicht in Rück(en)lage kommt, helfen wir euch bei genau diesen Fragen.

Termin: Mi, 6. November, 18 – 21 Uhr
Ort: Mainz, Haus des Sports, Rheinallee 1

Weitere Infos
Sportbund Rheinhessen
Stefan Keck
06131 2814-207
s.keck@sportbund-rheinhessen.de 
www.sportbund-rheinhessen.de