Ukraine Flagge mit # Solidarität
Grafik: DOSB

Sonderseite Ukraine-Krise: Positionen, Maßnahmen und humanitäre Hilfsprojekte aus dem Sport

#Solidarity with Ukraine

24.02.2022 –  DOSB

Die Sportfamilie in Rheinland-Pfalz und auf der ganzen Welt zeigt sich solidarisch mit den Menschen in der Ukraine. Auf dieser Sonderseite sammeln wir für Sie die Positionen, Maßnahmen und Hilfsprojekte von Sportdeutschland mit dem spezifischen Blick auf die Aktionen in RLP. 

Der Sport muss seiner Verantwortung gerecht werden und seinen Beitrag zum Wohl der unverschuldet in Not geratenen Menschen leisten. Wir stellen uns den humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine, heißen Zufluchtsuchende willkommen und organisieren Hilfe und Unterstützung. Gerade der Sport spielt eine wichtige Rolle bei der Integration von Menschen fremder Herkunft. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden ist es wichtig, dass die Vereine ihre vielfältigen Sportangebote in zeitgemäßen und funktionalen Sporträumen ausführen können, um Sport und Bewegung anbieten und ihre gesellschaftlichen Integrationsleistungen erbringen zu können. 

FAQ Solidarity with Ukraine

An dieser Stelle beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um Maßnahmen und Hilfsprojekte im Kontext von geflüchteten Menschen im Sport. Aktuell löst der Krieg in der Ukraine weltweit eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft aus. Vielerorts wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu unterstützen. Auch der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz engagiert sich dabei, ihnen unbürokratisch Hilfe zu leisten. Mit der Bereitstellung dieser fortlaufenden FAQ-Seiten wollen wir unsere Sportvereine mit wichtigen Erstinformationen und weiterführenden Hilfestellungen unterstützen.

Welche Position nimmt der Sport zu den kriegerischen Handlungen in der Ukraine ein?

Der organisierte Sport und die gesamte deutsche Sportfamilie verurteilen die kriegerischen Handlungen der russischen Föderation in der Ukraine und fordern den sofortigen Stopp der Invasion. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz lehnt jegliche kriegerischen Handlungen weltweit ab. Unser Sport steht für Völkerverständigung, Frieden und Solidarität. Die Unterstützung geflüchteter Menschen stellt eine Selbstverständlichkeit in unserem Handeln dar. Zudem fordert der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) den sofortigen Ausschluss Russlands und Belarus aus der internationalen Sportfamilie. Weltweite Sanktionen auf allen gesellschaftlichen Feldern sind umso wirksamer, je mehr gesellschaftliche Akteure sich daran beteiligen. Das Ziel, den Krieg in der Ukraine schnellstmöglich zu beenden, rechtfertigt diesen Schritt, wenngleich davon auch Athlet*innen getroffen werden, die für diesen Krieg nicht verantwortlich sind. Auch der Sport muss hier seiner Verantwortung nachkommen und entsprechende Einschränkungen in Kauf nehmen.

Mehr Positionen und Forderungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Was wird im rheinland-pfälzischen Sport konkret getan, um den Menschen aus der Ukraine bestmöglich zu helfen?

Die rheinland-pfälzische Sportfamilie zeigt Solidarität und hilft den ukrainischen Menschen in und aus den Kriegsgebieten mit zahlreichen Unterstützungs- und Hilfsaktionen wie etwa kostenfreien Trainings- oder Betreuungsangeboten sowie Spendenaktionen.

Um die Aktionen rheinland-pfälzischer Sportvereine und -verbände vor Ort und in den Regionen der drei Sportbünde leichter auffindbar zu machen und anderen Vereinen Projekte als Beispiele vorzustellen, haben wir eine digitale Karte entwickelt, in der zunächst alle Angebote gesammelt werden. Kontaktdaten und Ansprechpersonen sollen zur gegenseitigen Vernetzung dienen.  

Digitale Karte anzeigen.

Sollten Sporthallen für die Unterbringung von Schutzsuchenden und Geflüchteten verwendet werden?

Der DOSB und die LSBs sprechen sich dafür aus, dass Sporthallen nicht primär als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden sollten. 

Der organisierte Sport appelliert an die Städte, Gemeinden, Kommunen und Landkreise, möglichst auf die Ausweisung von Sportstätten als Flüchtlingsunterkünfte zugunsten geeigneterer Einrichtungen zu verzichten. Sporthallen sind aus humanitären Gründen als mittel- oder langfristige Massenunterkünfte, wie die Erfahrungen aus der Flüchtlingsphase 2015 gezeigt haben, weitgehend ungeeignet.  

Dabei stellen sich der DOSB, seine Mitgliedsorganisationen und die Sportvereine den humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine, heißen Zufluchtsuchende willkommen und organisieren Hilfe und Unterstützung. Gleichzeitig jedoch ist es wichtig, dass die Vereine weiterhin ihre vielfältigen Sportangebote durchführen können. Vereine sind dafür auf zeitgemäße und funktionale Sporträume angewiesen, um Sport und Bewegung anbieten und ihre gesellschaftlichen Integrationsleistungen erbringen zu können. 

Ein gemeinsames Statement finden Sie hier.

Ein Schreiben mit einem Appell  des LSB und der Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen an die Direktoren des Städtetages, Gemeinde- und Städtebundes und Landkreistages Rheinland-Pfalz, in welchem dafür plädiert wird, die Sporthallen nicht primär für die Unterbringung von Schutzsuchenden zu nutzen, finden Sie hier

Was müssen Sportvereine bei der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge beachten?

Die Aufnahme von Personalien zur Aufnahme von Flüchtlingen in Sportvereinen ist zunächst ausreichend.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur weiteren Aufnahme und Registrierung der Menschen aus den Ukraine eine umfassende Sonderseite erstellt.

Hier finden Sie mehr Informationen.

Außerdem wurde eine Checkliste für Helfer*innen bei der Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erstellt. Diese ist hier zu finden.

Können ukrainische Geflüchtete als Übungsleiter*innen im Sportverein tätig sein und kann der Übungsleiterfreibetrag auf die Asylbewerberleistungen angerechnet werden?

Ja, ukrainische Geflüchtete können als Übungsleiter*innen im Sportverein tätig sein. Die ukrainischen Geflüchten müssen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sondern haben diese automatisch nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Mit diesem Status dürfen sie in Deutschland arbeiten und haben Anspruch auf Versorgung nach dem Asylbewerberleitungsgesetz.  § 7 Abs. 3 des Asylbewerberleistungsgesetz besagt ganz klar, dass Einnahmen die nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26 a (Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag) steuerfrei sind, bis zu 250 EUR monatlich nicht auf die Asylbewerberleistung angerechnet werden. Also kann ein ukrainischer Flüchtling monatlich 250 EUR aus der Übungsleitertätigkeit anrechnungsfrei dazu verdienen. Zu beachten ist nur, wie beim ALG 2 auch, dass die Auszahlung monatlich vorzunehmen ist. Bei der Frage der Anrechnung kommt es auf den Auszahlungszeitpunkt an. Wenn Vereine beispielsweise quartalsweise auszahlen, dann würden zum Auszahlungszeitpunkt 250 EUR anrechnungsfrei bleiben, der restliche Betrag würde auf die Asylbewerberleistung angerechnet werden.

Droht einem Sportverein mit dem Angebot einer kostenfreien Beteiligung ukrainischer Geflüchteter am Vereinssport der Verlust der Gemeinnützigkeit?

Nein. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf Anfrage des organisierten Sports eine Billigkeitserklärung abgegeben, damit Sportvereine, die Nichtmitgliedern kostenfreie Angebote zur Verfügung stellen, ihre Gemeinnützigkeit nicht verlieren.

Um die Gefahr auszuschließen können Vereine den Vorständen für derartige Ausnahmefälle, z.B. über eine Beitragsordnung, die Möglichkeit einräumen, von den Beitragsbeschlüssen in staatlichen Notstandszeiten abzuweichen. Betragsbefreiungen oder -senkungen wären dann möglich.

Riskanter ist eine Genehmigung durch die Mitgliederversammlung im Nachhinein. Es ist nicht sicher, ob die Mitglieder die Beitragsbefreiung/-senkung im Nachhinein mittragen. SElbst bei Ablehnung hat der Verein noch die Möglichkeit, die Beiträge im Nachhinein einzufordern, da eine Verjährung der Beitragsforderung erst nach Ablauf von drei Jahren eintritt, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in denen die Beiträge fällig sind, eintritt.

Was muss ein Sportverein in der Organisation einer Spendenaktion beachten?

Die Durchführung von Spendenaktionen ist auch außerhalb der satzungsgemäßen Zwecke möglich und es ist keine Satzungsänderung erforderlich. Voraussetzungen sind, dass die spendensammelnde Körperschaft Zuwendungsbestätigungen für Spenden, die sie erhält und verwendet, bescheinigt und einen Hinweis der Sonderaktionen in der Zuwendungsbestätigung anbringt. Entgeltliche Überlassung von Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder anderen Leistungen wird dem Zweckbetrieb zugeordnet. Satzungsmäßige Zwecke sind dafür nicht entscheidend.  

Wo kann ich finanzielle Spenden für ukrainische Sportler*innen abgeben?

Der DOSB und die Deutsche Sporthilfe (DSH) haben einen Soforthilfefonds für ukrainische Sportler*innen aufgelegt, um kurzfristig Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Spenden werden aktuell per Überweisung entgegengenommen. In der kommenden Woche soll das Angebot um eine niedrigschwellige Spendenmöglichkeit erweitert werden.

Empfänger: Stiftung Deutscher Sport
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00
Betreff: Ukrainehilfe

Mehr Infos hier.

Dürfen Vereine zu Spendenaktionen für die Ukraine aufrufen und selbst spenden?

Ja, ein Verein darf sowohl zu Spendenaktionen aufrufen als auch selbst aus seinem Vereinsvermägen spenden.

Was genau erlaubt ist und was nicht, erklärt das Bundesfinanzministerium hat in einem BMF-Schreiben vom 17.03.2022 inkl. einiger Klarstellungen hinsichtlich der Möglichkeiten gemeinnütziger Organisationen zu Spenden an die Kriegsopfer der Ukraine vorgenommen.

Danach können nunmehr auch gemeinnützige Vereine Spendenaufrufe zur Unterstützung der Kriegsopfer tätigen und die im Rahmen dieser Aktion eingenommenen Spenden an Organisationen, die mildtätige Zwecke verfolgen oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle weiterleitet. Für die im Rahmen dieser Aktionen eingenommenen Spenden kann der Verein nunmehr auch Spendenbescheinigungen ausstellen.

Wichtig: Auf der Spendenbescheinigung muss auf die Sonderaktion zu Gunsten der Kriegsopfer der Ukraine hingewiesen werden. Nicht möglich ist es nach wie vor, diese Spenden direkt an vom Krieg betroffene Personen weiterzuleiten, dies wäre eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung.

Möglich ist es auch direkt aus dem vorhandenen Vereinsvermögen zu spenden, sofern diese Mittel nicht einer anderen Zweckbindung unterliegen.

Sind ukrainische Flüchtlinge bei der Teilnahme am Sportbetrieb der Vereine versichert?

Ja, die Sportversicherung der rheinland-pfälzischen Vereine gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb sowie bei speziellen Sportangeboten für die Geflüchteten.

Mehr Informationen finden Sie hier.  

Gibt es für Sportvereine Fördermöglichkeiten in der Umsetzung eines Sportangebots mit Geflüchteten?

Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten zum Programm „Integration durch Sport“.

Hier mehr erfahren.

Wo finde ich Unterstützung bei der sprachlichen Kommunikation mit Geflüchteten aus der Ukraine?

Die App „Sportwörterbuch“ bietet Übersetzungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema Sport und Sportverein. Für die aktuelle Situation wurde die App bereits um die ukrainischen Sprache ergänzt.  

Nähere Informationen und Download-Links finden Sie hier.

Bei weiterem Bedarf können Sie sich an integration@lsb-rlp.de wenden. Der LSB RLP und das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ vermitteln gerne zu Sportvereinen mit Vereinsmitgliedern, welche die ukrainische Sprache beherrschen und sich bereit erklärt haben anderen Vereinen in ihrer Umgebung unterstützend zur Seite zu stehen.

Wie trete ich Menschen in Krisen und schweren Lebensereignissen auch im Umfeld des Sportvereins gegenüber?

Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge in RLP sind Anlauf- und Beratungsstelle bei Fragen rund um das Thema "traumatisierte Geflüchtete". Auch Sportvereine können Unterstützungen anfragen. Hier finden Sie die PSZ in ihrer Umgebung.

Bekannte Universitätskliniken geben Empfehlungen, wie man mit jemanden kommunizieren sollte, der eine Krise oder ein schweres Lebensereignis erlebt hat. Unfälle, Gewalterfahrungen, Krieg oder Flucht sind Situationen, die Angst und Verwirrung, Verunsicherung und Erschütterung erzeugen können.

Die Art, wie wir mit jemandem kommunizieren, der unter großem Stress steht, ist sehr wichtig.

Die DOs und DONTs sind hier zu lesen.

 

Wie erkläre ich Geflüchteten unser Sportvereinsleben?

Der Landessportbund Rheinland-Pfalz hat seinen Sport-Guide - der im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015 in verschiedenen Sprachen entwickelt wurde - kurzfristig in ukrainischer Sprache veröffentlicht. Darin wird die Sportvereinswelt in wenigen Worten erklärt. Außerdem findet man Anlaufstellen und Ansprechpersonen beim LSB und den Sportbünden.

Der Sport-Guide in der Online-Version ist hier zu finden.

Gibt es eine Hotline, bei der ich meine Fragen zur Hilfe für Kriegsflüchtlinge beantwortet bekomme?

Ja, die gibt es. Die kostenlose Info-Hotline Ukraine ist ab sofort unter der Nummer 0800 9900 660 erreichbar. Das Angebot steht wochentags zwischen acht und 18 Uhr sowie samstags zwischen neun und 14 Uhr zur Verfügung.

Zudem bietet die Info-Hotline Ukrainer*innen die Möglichkeit, sich in ihrer Muttersprache informieren zu können.

 

Hinweis:
Diese FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Sie haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter, sollen aber als Orientierung dienen. Wir sind stets darum bemüht, Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen und fortlaufend zu ergänzen.

LSB-News zum Krieg in der Ukraine

Die deutsche Sportfamilie zeigt sich aufgrund der aktuellen kriegerischen Handlungen in der Ukraine, von denen auch die ukrainischen Sportler*innen in schrecklichem Ausmaße betroffen sind, sehr bestürzt. Als Zeichen der Anteilnahme und Solidarität wurden bereits einige symbolische Maßnahmen ergriffen und auch direkte humanitäre Hilfsprojekte angestoßen. Wir liefern Ihnen einen Überblick:

LSB-Sportschule Schifferstadt nimmt 28 geflüchtete Sportler*innen aus der Ukraine auf

Seit vergangener Woche leben 28 gehörlose Sportler*innen – darunter auch 14 Kinder – in der LSB-Sportschule Schifferstadt, die sich aktuell aufgrund der Situation in ihrem Heimatland auf der Flucht befinden und Schutz suchen. Der LSB unterstützt durch die Bereitstellung der Räumlichkeiten eine Initiative des Gehörlosen-Sportverbandes (GSV) Rheinland-Pfalz und des Gehörlosen-Sportclubs Frankenthal. Die Kosten für Übernachtung, Frühstück und Betreuung der Personen übernimmt der LSB dabei aus Eigenmitteln. Ein Konzept für ein Sportangebot der untergebrachten Personen ist in Planung, die LSB-Sportjugend liefert Sportmaterial und eine Spielekiste – weitere Sportvereine aus der Umgebung haben ihre Unterstützung angeboten.

Mehr Infos hier.

DOSB fordert sofortigen Auschluss von Russland und Belarus aus der int. Sportfamilie

Wir rufen die internationalen Sportverbände dazu auf, russische und belarussische Athlet*innen vorerst nicht mehr zu Wettkämpfen zuzulassen und russische und belarussische Funktionär*innen von ihren Ämtern zu suspendieren.

Weltweite Sanktionen auf allen gesellschaftlichen Feldern sind umso wirksamer, je mehr gesellschaftliche Akteure sich daran beteiligen. Das Ziel, den Krieg in der Ukraine schnellstmöglich zu beenden, rechtfertigt diesen Schritt, wenngleich davon auch Athlet*innen getroffen werden, die für diesen Krieg nicht verantwortlich sind. Auch der Sport muss hier seiner Verantwortung nachkommen und entsprechende Einschränkungen in Kauf nehmen.

Der DOSB beabsichtigt zudem einen Fonds einzurichten, um unmittelbare, humanitäre Unterstützung für ukrainische Sportler*innen zu leisten.

(Quelle. DOSB)

Gemeinsame Positionierung der Jugendorganisationen

Gemeinsame Positionierung mit Deutscher Bundesjugendring, Grüne Jugend, Junge Europäische Föderalisten, Junge Liberale, Junge Union & Jusos in der SPD – der sich die Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz anschließt.

Das russische Regime muss den Angriffskrieg sofort stoppen!

Hier Positionierung lesen.

DOSB unterstützt DBV bei Aufnahme von ukrainischen Boxer*innen

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) unterstützt den Deutschen Boxsport-Verband (DBV) bei der Aufnahme von 33 ukrainischen Sportler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen.

DIe Ukrainer*innen werden nach Beendigung des Strandja-Memorial-Turniers in der bulgarischen Hauptstadt Sofia nicht mehr in ihre Heimat zurückreisen. 

In enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern und dem DOSB hat der DBV das gesamte Team der Ukraine eingeladen, unmittelbar nach dem Ende des Turniers in Sofia nach Deutschland zu reisen, wo sie vom 28. Februar bis zum 23. März am Bundesstützpunkt Heidelberg an einem Trainingslehrgang des DBV teilnehmen. Dem Trainingslager schließt sich ein Sparringslehrgang an, für den das ukrainische Team bereits eingeplant gewesen war. 

Erich Dreke, Präsident des DBV erläuterte: „Uns ist wichtig, dass wir unseren ukrainischen Sportkameradinnen und Sportkameraden in dieser Notlage direkt und unbürokratisch helfen. Ebenso freue ich mich über die große Sympathie und Unterstützungsbereitschaft in Ministerien und Behörden für unser Vorhaben.“ 

Torsten Burmester, Vorstandsvorsitzender des DOSB, sagte: „In dieser Situation können wir als organisierter Sport schnelle, konkrete Hilfe leisten, die bei den Sportler*innen direkt ankommt. Der DBV hat mit dieser Initiative ein Zeichen für den humanitären Sport gesetzt, für den wir alle einstehen.“

(Quelle: DOSB)

DOSB-Appell: Solidarität mit der Ukraine

Präsident Thomas Weikert und Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester erläutern den Ausschluss von Russland und Belarus aus dem internationalen Sport aus Sicht des DOSB.

Mehr finden Sie hier.

Soforthilfe für ukrainische Sportler*innen

Der DOSB und die Deutsche Sporthilfe (DSH) legen einen Soforthilfefonds für ukrainische Sportler*innen auf, um kurzfristig Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Spenden werden aktuell per Überweisung entgegengenommen. In der kommenden Woche soll das Angebot um eine niedrigschwellige Spendenmöglichkeit erweitert werden.

Empfänger: Stiftung Deutscher Sport
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00
Betreff: Ukrainehilfe

Mehr Infos hier.

 

Statement des Bundesprogramms "Integration durch Sport" zur Ukraine

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine gibt das Bundesprogramm "Integration durch Sport (IdS)" unter dem Dach des DOSB folgendes Statement ab:

 

LSB-Konferenz beschließt "Ingelheimer Erklärung" zur Ukraine

Der Angriff Russlands auf die Ukraine erschüttert seit mehr als drei Wochen die Welt und lässt den Sport dabei nicht aus. Mit tiefer Betroffenheit und Sorge blicken auch Sportverbände und Sportvereine auf das menschliche Leid, auf Todesopfer, auf Verletzte und auf Menschen, die ihr Land verlassen müssen. Die Konferenz der Landessportbünde will ihren solidarischen Teil zur Unterstützung beitragen.

Die Erklärung in voller Länge ist hier zu lesen.

  • Ukraine Flagge mit # Solidarität
    Grafik: DOSB

Ansprechpersonen

Christian Bürkel

Programmleiter „Integration durch Sport“