Aufgestockte Hausmittel werden im Sinne einer nachhaltigen Nachwuchsförderung eingesetzt

Neue Richtlinien zur Finanzierung hauptberuflicher Trainer*innen

15.03.2021 –  Landessportbund Rheinland-Pfalz

Die Mittelerhöhung für die Leistungssportförderung durch das Land Rheinland-Pfalz versteht der Landessportbund als Wertschätzung, dass die in den vergangenen drei Jahren eingeleitete Entwicklung des rheinland-pfälzischen (Nachwuchs-)Leistungssports wahrgenommen wird. Die systematische Bezuschussung der Personalausgaben für die Tätigkeit als hauptberufliche/r Trainer*in mit Anstellung bei den Landesfachverbänden ist die logische Konsequenz, die aufgestockten Haushaltsmittel im Sinne einer nachhaltigen Nachwuchsförderung einzusetzen.

In Anlehnung an die aktuellen Richtlinien zur Leistungssportförderung in Rheinland-Pfalz gilt folgende Verfahrensweise: Die LSB-Abteilung Leistungssport informiert die Landesfachverbände zu einer möglichen Trainersubventionierung, sobald diese antragsberechtigt sind.

Dies ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, der Leistungsbilanz/-perspektive der Sportarten/Disziplinen im rheinland-pfälzischen und bundesweiten Vergleich (Bundesnachwuchskader, Punktzahl LA‑L Rahmenrichtlinie, Anzahl olympische Medaillenentscheidungen) sowie der sportart-/disziplinbezogenen Perspektive im Olympiazyklus.

Aufbauend darauf werden zunächst Sportarten/Disziplinen mit einem Bundesstützpunkt kontaktiert und anschließend diejenigen, die durch den Präsidialausschuss Leistungssport des LSB als Entwicklungsschwerpunkt für den Olympiazyklus 2021-2024 anerkannt wurden. Die Landesfachverbände können sowohl volle als auch halbe Stellen beantragen, vorausgesetzt ein Eigenanteil von mindestens vier Prozent der Förderhöhe für die Finanzierung der Anstellung liegt vor und der Trainereinsatz wurde in einer sportart-/disziplinbezogenen Personalbedarfsplanung begründet. Der Förderbetrag für die Trainersubventionierung gliedert sich in eine Grundförderung sowie eine Funktionszulage. Die Bezuschussung für die Grundförderung erfolgt anhand der Berufsqualifikation (BQ/vgl. Tabelle), der hauptberuflichen Berufserfahrungen (BE) im (Nachwuchs-)Leistungssport und den Aufgabenbereichen (Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich) des Trainers/der Trainerin. Entsprechend des Einsatzes im Nachwuchsleistungssport wird unterschieden zwischen Stützpunkttrainer*innen, Landestrainer*innen und Trainer*innen mit Leitungs-/Führungsfunktion (Funktionszulage). Mit der einhergehenden zusätzlichen Verantwortung im Rahmen einer Leitungs-/Führungsfunktion können Trainer*innen in Vollzeit (100 Prozent) für den Mehraufwand eine Funktionszulage erhalten.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und mit entsprechenden Nachweisen belegt, können die Landesfachverbände für eine Stützpunkttrainerstelle unter Berücksichtigung der vorgelegten Berufsqualifikation und Berufserfahrungen eine Förderhöhe von 25.000 Euro (BQ1/BE1) bis zu 40.000 Euro (BQ3/BE6) beantragen. Mit der Übernahme zusätzlicher und überregionaler/landesweiter Aufgaben werden Landestrainerstellen mit Förderhöhen von 45.000 Euro (BQ2/BE1) bis zu 55.000 Euro (BQ3/BE6) honoriert.

Ein Interview mit dem LSB-Abteilungsleiter Leistungssport Thomas Kloth lesen Sie in der März-Ausgabe der SportInForm.

Berufsqualifikationen für die Trainersubventionierung

BQ1

Abgeschlossene, sportfremde Ausbildung

  • Mehrjährige Erfahrung im Nachwuchsleistungssport
  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung (Anerkennung der DOSB Trainer A-Lizenz ist möglich)
  • Mindestens Trainer B-Lizenz der betreffenden Sportart/Disziplin*

BQ2

Abgeschlossene, berufsspezifische Ausbildung

  • Sportspezifischer Ausbildungs- bzw. Studiengang mit staatlicher Abschlussprüfung (Berufsfachschule, Sportstudium Bachelor)
  • Mindestens Trainer B-Lizenz der betreffenden Sportart/Disziplin*
  • Mehrjährige Erfahrung im (Nachwuchs-)Leistungssport

BQ3

Abgeschlossene, gehobene, berufsspezifische Ausbildung

  • Sportspezifischer Studiengang mit staatlicher Abschlussprüfung (z.B. Diplom-Trainer-Studium der Trainerakademie Köln, Diplomtrainerstudium an einer Universität, Sportstudium Master/Lehramt an einer Universität)
  • Trainer A-Lizenz der betreffenden Sportart/Disziplin*

Ansprechperson

Portrait Thomas Kloth
Thomas Kloth

Abteilungsleiter Leistungssport

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