Bundesumweltministerium (BMU) verbessert Förderungen für Klimaschutz im Sportverein
Höhere Förderquoten für Klimaschutzprojekte in Sportstätten bis Ende 2021
04.09.2020 – Harald Petry
Das ist insbesondere für die Sportvereine eine gute Nachricht, die in der Vergangenheit die Mindestfördersummen nicht erreicht haben: Für sie ergibt sich durch die geänderten Förderquoten neben einem geringeren Eigenanteil aufgrund der Mindestzuwendungssumme von 5.000 Euro automatisch eine geringere Mindestvorhabensumme.
- Ein Beispiel: Für eine energieeffiziente Modernisierung von Sportstättenaußenbeleuchtung, die jetzt temporär bis Ende 2021 mit 35 Prozent (!) bezuschusst wird, beträgt sie nur noch rund 14.300 Euro statt zuvor 20.000 Euro bei einer „normalen“ Förderquote von 25 Prozent.
Künftig kommen auch kleinere Vorhaben für eine Förderung in Frage
Neu ist auch, dass der erforderliche Eigenanteil für Sportvereine auf 5 Prozent reduziert und die Kumulierung mit Mitteln anderer Fördergeber vereinfacht wurde. Werden im Zeitraum zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 nach Bewilligung einer Klimaschutzmaßnahme Drittmittel in das Vorhaben eingebracht, werden die Zuschüsse über die Kommunalrichtlinie nicht mehr gekappt werden. Diese temporäre Änderung ist besonders für Sportvereine bedeutsam, die zusätzlich Drittmittel von Landessportbünden in Anspruch nehmen möchten, für die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Kommunalrichtlinie noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.