
Bundesumweltministerium ermöglicht ab 1.1.2020 ganzjährige Antragstellung
Förderfenster für Klimaschutzprojekte in Sportvereinen jetzt weit geöffnet
07.04.2020 – Harald Petry
Die starren, bisher eingeschränkten Antragsfristen dieses Förderprogramms gehören damit der Vergangenheit an. Ganz wichtig, auch die Mindestzuwendungsbeträge als Antragsvoraussetzung wurden halbiert (von 10.000 auf 5.000 Euro).
Die Sportstättenbetreiber sind für eine ganze Reihe investiver Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Darunter fallen beispielsweise Hallen- und Außenbeleuchtungen, Radabstellanlagen, Optimierung von Warmwasserbereitungsanlagen, moderne Schwimmbadpumpen oder Gebäude(leit)technik u.v.m. Energieeffiziente Sanierungen wie diese senken die Treibhausgasemmissionen, gut für den Klimaschutz! Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch und sinken die Betriebskosten des Sportvereins. Die Ersparnisse können vor Ort wieder investiert werden. Beispielsweise in Sportgeräte oder in neue Trikotsätze für die Jugendmannschaften oder aber auch wieder in die Sanierung der Anlagen – Der Klimaschutz lohnt sich dann doppelt.
Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative und andere Programme berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Bundesumweltministeriums unter 030 39 001-170 sowie per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.
Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen für Sportvereine im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“
Maßnahmen in Sportstätten |
Förderung* |
Mindest-zuwendung |
Mindest-Investitions-summe |
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung |
25 % |
5.000 € |
20.000 € |
Innen- und Hallenbeleuchtung |
30 % |
5.000 € |
16.660 € |
Raumlufttechnische Anlagen |
30 % |
5.000 € |
16.660 € |
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern |
45 % |
5.000 € |
11.110 € |
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik |
45 % |
5.000 € |
11.110 € |
Radabstellanlagen |
45 % |
5.000 € |
11.110 € |
Rechenzentren/Serverräume |
45 % |
5.000 € |
11.110 € |
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen |
45 % |
5.000 € |
11.110 € |
Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung |
45 % |
5.000 € |
11.110 € |
Alle Angaben ohne Gewähr.
*für Kommunen, Sportvereine & kommunale Betriebe
(Quelle: Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik)