Fußballplatz in der Natur
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Umweltministerium fördert mit einfachem Verfahren auch Sportvereine mit Pauschalbetrag

AKTION GRÜN : Förderung der Artenvielfalt auf der Sportanlage

07.04.2020 –  Harald Petry

Im Rahmen der Umsetzung des landesweiten Programms „Aktion Grün“, unter der Ägide des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums, kommt der Förderung der Biodiversität, heißt der Artenvielfalt im besiedelten Raum, eine zentrale Bedeutung zu. Die dazu erlassene Richtlinie des Ministeriums fordert alle gesellschaftlichen Gruppen dazu auf, die Arten zu schützen und die biologische Vielfalt aktiv und nachhaltig zu sichern. Auch Sportvereine können ihren Beitrag leisten. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis 21.12.2021

Finanziell gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, der Landschaftspflege und der Verwirklichung des Naturschutzes.

Dabei stehen vor allem Insekten im Fokus: „Denn alleine rund 70 Prozent aller Tierarten sind Insekten, Amphibien oder Reptilien“, erläuterte Umweltministerin Höfken zu Beginn der Aktion. Gleichzeitig dienen Insekten Vögeln oder Säugetieren auch als wertvolle Nahrungsgrundlage. Mit dem Programmteil „Rheinland-Pfalz blüht“ fördert das Umweltministerium das Anlegen von artenreich bepflanzten Blühstreifen.

Auch die Sportvereine können dies umsetzen, indem sie ihre vereinseigenen Gelände durch die Anlage naturnaher Biotope und Landschaftselemente im besiedelten Raum oder an dessen Rand ausstatten, die die Biodiversität dort fördern und aufwerten. Dazu gehört beispielsweise die Anlage von Tümpeln und Teichen, Lesesteinhaufen,Lößwänden, Totholzhecken, „Insektenhotels“, naturschutzfachlich hochwertigen Bäumen und Hecken, Wiesen und Weiden etc. Siedlungstypisch fördern und aufwerten kann man die Artenvielfalt auch durch das Anbringen von Nisthilfen. Nicht zuletzt auch durch Umsetzung von Umweltbildungsmaßnahmen.Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

Zuwendungsvoraussetzungen und Antragstellung

Zuwendungsempfänger sind außer Kommunen unter anderem „Gemeinnützige Träger, Personen und Private Personenvereinigungen“, heißt also auch Sportvereine. Diese können für Maßnahmen, die sie auf Ihrem Sportgelände im oder am Rand des besiedelten Raums vornehmen, eine Pauschale von bis zu 1.500 € erhalten. Sie müssen die Maßnahmen beantragen und nach Bewilligung, Durchführung und vor Auszahlung einen summarischen Nachweis der Ausgaben sowie eine Erklärung vorlegen, dass die Mittel ordnungsgemäß, verwendet wurden. Ein recht unbürokratischer Akt also.

Die Ausgaben müssen mindestens 1000 € betragen. Zuständige Behörden für das Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord, an die die Anträge im Rahmen eines „vereinfachten Antrags- und Bewilligungsverfahrens“ gerichtet werden. Alle weiteren Informationen und das Förder-Antragsformular können Sie sich ansehen und downloaden unter der Online-Adresse:

https://aktion-gruen.de/service/downloads/

Weitere Hinweise erhalten Sie unter:

https://mueef.rlp.de/de/themen/naturschutz/aktion-gruen/)

https://aktion-gruen.de/mitmachen/buerger/

Bitte senden Sie Ihren Förderantrag an die für Sie zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD), an die Sie auch Nachfragen richten können:

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord:

Obere Naturschutzbehörde

Stresemannstr. 3-5

56068 Koblenz

E-Mail: aktiongruen(at)sgdnord.rlp.de

 

oder

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd:

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt an der Weinstraße

E-Mail: poststelle(at)sgdsued.rlp.de