Innen- und Sportministerium Rheinland-Pfalz stoppt Förderung von neuen Anlagen mit Kunststoff-Einstreugranulat
Kein Verbot von Kunstrasenplätzen
15.08.2019 – Steffen Jackobs
Mikroplastik ist das Thema der Stunde. 2018 schon hat eine Studie des Fraunhofer Instituts ausgetragenes Kunststoff-Granulat aus Kunstrasenfeldern und von Laufbahnen als einen in den Top 10 befindlichen Faktor der Mikroplastikverschmutzung der Umwelt identifiziert.
Beauftragt von der EU-Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Frühjahr 2019 einen Beschränkungsvorschlag veröffentlicht, in dem das Inverkehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik verboten werden soll. Hierunter fällt auch das als Füllstoff verwendete Kunststoffgranulat für Kunststoffrasensysteme - insgesamt sprechen wir in Rheinland-Pfalz von rund 400 bis 450 Kunstrasenplätzen.
Nachdem sich mittlerweile auch zahlreiche Sportpolitiker in Stellung gebracht du an der Diskussion beteiligt haben und selbst Bundesinnenminister Horst Seehofer sich äußerte, sah sich zwischenzeitlich sowohl die ECHA wie die Europäische Kommission veranlasst, klarzustellen, dass kein Verbot von Kunstrasenplätzen geplant sei. Es werde vielmehr geprüft, wie der Austrag von umweltschädlichen Mikroplastik in die Umwelt verringert werden könne. Es geht also ausschließlich um den Neueintrag oder das Nachfüllen von Kunststoffgranulat und nicht um den Abriss bestehender Kunstrasenplätze. Das Ergebnis kann ein Verbot von bestimmten Kunststoffgranulaten sein oder auch andere Vorgaben (z. Bsp. baulicher Art), um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu minimieren. Es kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation der ECHA (Abschluss 20.09.19) - auch wir als LSB haben hier eine Stellungnahme abgegeben - beginnen die fachlichen Prüfungen. Zwei sogenannte Beurteilungsausschüsse der ECHA werden dann eine fundierte Stellungnahme erarbeiten. Die Erarbeitung der Entwürfe der Stellungnahmen dauert ein Jahr, anschließend besteht nochmals die Möglichkeit einer Kommentierung. Dies wird sich bis Ende 2020 hinziehen. Nach nochmaliger Überprüfung werden die Bewertungen veröffentlicht und der EU-Kommission vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Bewertungen kann die EU-Kommission 2021 einen Regulierungsvorschlag machen.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz, gültig mit Schreiben vom 10.07.2019, als Sicherheitsmaßnahme beschlossen, keine finanzielle Förderung von Kunstrasenplätzen mit Kunststoff-Granulat als Einfüllstreu mehr zu bewilligen, geht es doch auch um den Schutz der Kommunen und Sportvereine vor möglichen Fehlinvestitionen. Das Sportministerium bittet, nur noch alternative Lösungen zu beantragen (Kork, Sand, Hybrid oder Kunstrasen ohne Verfüllung u.a.).
Das Thema Mikroplastik hat uns in den vergangenen Wochen intensiv beschäftigt. Der DOSB hat dazu aktuell die Internetseite www.dosb.de/mikroplastik online gestellt. Auf der Seite finden sich wichtige Dokumente und Informationen zu relevanten Fragen und Antworten rund um das Thema Sportstätten und zwar für Sportvereine und -verbände ebenso wie für die interessierte Fachwelt. Die Seite wird nach und nach durch weitere Dokumente ergänzt.