Großsportgerätezuschuss für anerkannte Stützpunkte

Eine Sportgerätesubventionierung für durch den LSB anerkannte Landesleistungszentren und regionale Landesstützpunkte kann bei der Anschaffung von Großsportgeräten (ab 1.000 €) beantragt werden.

Fördersumme
bis zu 15.000 €
Antragsfrist
laufend
Antragsberechtigte / Empfänger
Stützpunkttragende Vereine

Die Zielgruppe dieser Förderung sind die durch den LSB anerkannte Landesleistungszentren und regionale Landesstützpunkte der Landesfachverbände in Rheinland-Pfalz.

Ein Eigenanteil muss mindestens 20% betragen und kann für Landesleistungszentren bis zu 80% und für regionale Landesstützpunkte bis zu 50% betragen.

Der Förderzeitraum bezieht sich auf die einmalige Anschaffung eines Sportgerätes.

 

Förderkriterien

Landesleistungszentren und regionale Landesstützpunkte haben die Möglichkeit Sportgeräte, die für die Sicherstellung der Trainingsbedingungen im Nachwuchsleistungssport angeschafft werden, anteilig bezuschussen zu lassen.

Die Finanzierung der Anschaffung muss gesichert sein, der finanzielle Eigenanteil des Landesfachverbandes/Sportvereins muss mindestens 20 % betragen. Im Rahmen der Beantragung sind, nach Möglichkeit, drei Angebote von verschiedenen Herstellern beizufügen. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten beispielsweise durch die Kommune oder den Landkreis, berücksichtigt werden. Die Anträge werden solange in chronologischer Reihenfolge (nach Posteingang) bearbeitet bis die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel aufgebraucht sind.

Der Anschaffungspreis des Sportgerätes muss mindestens 1.000 € und darf in der Regelförderung höchstens 5.000 € betragen. Die Förderung von Sportgeräten mit einem Anschaffungspreis von mehr als 5.000 € ist möglich, bedarf aber der Zustimmung des Landesfachverbandes bei der Antragstellung.

Jeder anerkannte Stützpunkt kann einen Antrag pro Jahr stellen.

Förderfähige Kosten

  • Über diese Förderung ist lediglich die Subventionierung einer Großsportgeräteanschaffung möglich.

Als Sportgeräte gelten Geräte, die:

  • zur Optimierung der sportartspezifischen Leistungsfähigkeit in einer Sportart notwendig sind
  • zur Messung und Darstellung einzelner Ergebnisse dienen

Förderausschlüsse

  • Anschaffungen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz oder durch Mittel aus dem Projekt Breitensportentwicklung der Sportbünde subventioniert werden (Doppelförderung)
  • Nicht als Sportgeräte gelten:
    • Rasenmäher
    • Platzpflegegeräte
    • Videotechnik, Computer, Kopiergeräte, die nicht eindeutig dem Sport zuzuordnen sind
    • typische Verbrauchsmaterialien von geringem Einzelwert
    • Kleinsportgeräte (z. B. Bälle, Nordic Walking Stöcke u. ä.)
    • Kleinbusse, Geräte-/Transportwagen u. ä.
    • Transport- und Verpackungskosten u. ä.
    • Ersatzteile

Ablauf

Antrag

  1. Laden Sie den Antrag hier herunter.

  2. Füllen Sie alle Felder des Antrags aus.

  3. Fügen Sie drei Vergleichsangebote für das gewünschte Sportgerät hinzu.

  4. Senden Sie den unterschriebenen Antrag an: leistungssport@lsb-rlp.de. Handelt es sich um eine Anschaffung über 5.000 € benötigen wir eine Begründung des Landesfachverbands.

  5. Nach eingehender Prüfung durch den LSB erhalten Sie ein Förderangebot.

  6. Senden Sie das unterschriebene Förderangebot sowie die unterschriebene Verpfichtungserklärung an: leistungssport@lsb-rlp.de

Auszahlung & Abrechnung

  1. Sobald Sie das Sportgerät erworben haben, markieren Sie dieses mit den von uns zur Verfügung gestellten Logoaufklebern des LSB.

  2. Nehmen Sie das Sportgerät in Ihre Inventarliste auf.

  3. Senden Sie die Rechnung, Bilder des Sportgerätes auf denen die Logoaufkleber zu sehen sind sowie einen Inventarisierungsnachweis an leistungssport@lsb-rlp.de.

  4. Sobald alle Unterlagen bei uns eingetroffen sind und geprüft wurden, wird der bewilligte Betrag an den Landesfachverband/Sportverein ausgezahlt.

Erforderliche Dokumente

Diese Checkliste hilft Ihnen alle benötigten Dokumente für die Beantragung der Förderung im Blick zu behalten. Ihr Fortschritt wird mit Hilfe von Cookies lokal bei Ihnen gespeichert.

Ansprechperson

Portrait Andrea Lanari
Andrea Lanari

Leistungssport - Verwaltung Sportinternat Koblenz

Mittelgeber

Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.