
12. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz tritt am 2. November in Kraft
Verstärkte Schutzmaßnahmen schränken Amateur- und Freizeitsportbetrieb ein
02.11.2020 – Landessportbund Rheinland-Pfalz
Die neue Verordnung sieht für den Amateur- und Freizeitsportbetrieb – zunächst temporär bis zum 30. November – massive Beschränkungen vor. Erlaubt bleibt lediglich die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören. Training und Wettkampf in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Die Beschränkungen stehen im Einklang mit dem Beschluss von Bund und Länder, landesweite Schutzmaßnahmen zu treffen, um für bundesweit einheitliche Vorkehrungen zu sorgen. Diese werden nach 14 Tagen durch die Bundesregierung überprüft, um eventuell weitere Anpassungen vorzunehmen.
Ziel ist es, Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, um die exponentielle Dynamik der Ausbreitung der SARS-Cov2-Infektionszahlen einzuschränken. Auch der Amateur- und Freizeitsport muss einen Teil zu dieser gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung beitragen.
Ausnahme gilt für den Profisportbereich
Training und Wettkampf im Profisport darf unter den jeweiligen Hygienekonzepten ohne Zuschauer weiter stattfinden. Insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Nassräumen und den benutzten Sport- und Trainingsgeräten ist auch der Profisportbetrieb nochmals verstärkten Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus ausgesetzt.