GEMA und DOSB verlängern Pauschalvertrag zur Musiknutzung in Sportvereinen

08.12.2025 –  DOSB

Die GEMA und der DOSB haben sich auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt. Der Pauschalvertrag hat eine lange Laufzeit bis 2029 und stellt sicher, dass sowohl Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden als auch dass Sportvereine zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen können.

Sportvereine als Profiteure

Der neue Pauschalvertrag wurde für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 geschlossen und gilt für die Landessportbünde des DOSB und deren Mitglieder. Damit profitieren rund 86.000 Sportvereine in den nächsten vier Jahren von der Vereinbarung, die eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Nutzung von Musik im Trainings- und Veranstaltungsalltag, von der musikalischen Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern und Trainingsangeboten bis hin zu Fitness- und Tanzkursen, regelt. Der Pauschalvertrag sichert zugleich, dass Komponist*innen, Textautor*innen und Musikverleger*innen für den Einsatz ihrer Werke fair und zügig vergütet werden. Die anfallenden Kosten des Vertrags werden vom DOSB auf die Landessportbünde umgelegt.

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    Die GEMA und der DOSB haben sich auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt. Der Pauschalvertrag hat eine lange Laufzeit bis 2029 und stellt sicher, dass sowohl Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden als auch dass Sportvereine zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen können.

    Grafik: DOSB

Verwaltung erleichtert

„Sport und Musik gehören einfach zusammen, denn beides bewegt Menschen. Mit der Verlängerung des Pauschalvertrages sorgen wir für Rechtssicherheit sowohl für unsere Mitglieder als auch für die Mitglieder des DOSB. Unsere Mitglieder können sich darauf verlassen, dass für sie im Sportbereich bei Tausenden von Musiknutzungen jeden Tag eine gesicherte und kontinuierliche Einnahmesituation vorhanden ist“, so Jürgen Paudtke, Leiter Verbandsbeziehungen der GEMA. Yvonne Pietsch, Senior Managerin Pauschalverträge der GEMA, ergänzt: „Der DOSB stellt einen großen Teil der von Sportvereinen vorgenommenen Musiknutzungen bei Wettbewerben, Trainings und Veranstaltungen von der Vergütungs- und Anmeldepflicht frei. Hierdurch sorgen wir für eine erhebliche Verwaltungserleichterung für den gesamten Amateurbereich und bei der Erfassung von Musiknutzungen durch die GEMA.“

Weikert begrüßt lange Laufzeit

Thomas Weikert, Präsident von Deutscher Olympischer Sportbund begrüßt die lange Laufzeit des Pauschalvertrages: „Musik gehört zum Sport. Sie motiviert, verbindet und schafft Atmosphäre für gemeinsame Bewegung. Mit der Verlängerung des Pauschalvertrags mit der GEMA sichern wir unseren Sportvereinen eine unkomplizierte und rechtssichere Nutzung von Musik und entlasten sie gleichzeitig von bürokratischem Aufwand. Damit stärken wir das, was den Vereinssport in Deutschland ausmacht: Gemeinschaft, Freude und Teilhabe.“ Otto Fricke, Vorstandsvorsitzender des DOSB, ergänzt: „Der Vertrag mit der GEMA ist ein vertrauensvolles Signal für unsere faire Partnerschaft. Er zeigt, dass wir gemeinsam auch bei komplexen Fragen Lösungen finden können, die den Alltag in unseren Sportvereinen erleichtern und gleichzeitig die kreative Leistung der Musikschaffenden achten.“

Intensive Verhandlungen

Nach intensiven Verhandlungen konnte im Oktober dieses Jahres eine Einigung erzielt werden. Der Pauschalvertrag 2026 – 2029 wurde über mehrere Monate von einer Delegation der Landessportbünde und des DOSB mit der GEMA verhandelt.

Über die GEMA

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Zum Kommentar von LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Kloth

Ansprechperson

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Thomas Kloth

Hauptgeschäftsführer

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