Sonderseite mit FAQ, Positionierungen und Empfehlungen zur Energiekrise im rheinland-pfälzischen Sport
Energiekrise im Sport
Gaspreisbremse und Strompreisbremse bringen Entlastungen für Sportvereine
So gilt die zum 1. März eingeführte Gaspreisbremse, angestrebt mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023, auch für Sportvereine. Zusätzlich wird der Bund zur schnellen Unterstützung im Rahmen einer (automatisch erfolgenden) Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme vollständig übernehmen. Zudem soll ab 1. Januar 2023 eine Strompreisbremse weitere Entlastung bringen. Für eine sogenannte Härtefallregelung sieht der Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu zwölf Milliarden Euro vor. Geplant sind Hilfsprogramme für Bereiche, in denen trotz Gas- und Strompreisebremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Aktuell setzen sich LSB und DOSB dafür ein, dass unter dieser Härtefall-Regelung auch die Sportvereine fallen. Eine Einschätzung und Überblick bezüglich der aktuellen Situation finden Sie hier.
Umfrage: Sportvereine in der Energiekrise
Bedenkliche Ergebnisse zeigt die Auswertung der bundesweiten Umfrage des DOSB und der 16 Landessportbünde zur Lage der Vereine in der Energiekrise, an der sich bis zum 23. Oktober 5.696 Sportvereine aus allen Bundesländern beteiligt haben.
Die Umfrage, die vom Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) durchgeführt wurde, zeigt, dass mehr als 40% der Vereine starke Auswirkungen durch die Energiekrise erwarten. Dazu gehören u.a. Einschränkungen des Trainingsbetriebs, Schließungen einzelner Abteilungen oder Mitgliederrückgänge. Rund 6% der befragten Vereine fürchten sogar eine akute Existenzbedrohung, also die Auflösung des Vereins. Zum Vergleich: Rückblickend auf die Corona-Pandemie gaben lediglich 26% der Vereine in der aktuellen Umfrage an, dass sie starken Auswirkungen ausgesetzt waren, knapp 2% gaben an, dass sie existenzbedroht gewesen seien.
Mehr Informationen zur Auswertung der Umfrage finden Sie hier.
Meilensteine Energiekrise
Wir liefern Ihnen eine Übersicht bezüglich des Verlaufs der Energiekrise und den Positionierungen, Empfehlungen und Appellen des organisierten Sports.
LSB und DOSB begrüßen die beschlossenen Energiepreisbremsen
Der LSB und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßen die am 15. Dezember vom Bundestag beschlossenen Energiepreisbremsen, die bei Sportvereinen und -verbänden für dringend benötige Entlastung sorgen werden.
Mehr dazu finden Sie hier.
LSB und regionale Sportbünde begrüßen Beschlüsse von MPK und SMK und machen sich stark für ein ergänzendes Landesprogramm
Von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und der Sportministerkonferenz (SMK) in Sachen Energiekrise profitieren auch die rheinland-pfälzischen Sportvereine und Sportverbände entscheidend.
Einen Überblick finden Sie hier.
Sportministerkonferenz (SMK): Bundesländer sichern Sport Unterstützung zu
„Die Unterstützung der Sportministerkonferenz in vielen Themenfeldern gibt dem Sport neue Energie. Insbesondere der Beschluss zur Energiekrise ist für unsere 87.000 Sportvereine an der Basis mit rund 27 Millionen Mitgliedschaften ein wertvolles Signal. Viele Länder haben signalisiert, dass sie die Maßnahmen des Bundes durch eigene Programme zum Schutz der Vereine ergänzen werden. Sport muss stattfinden können, um Menschen in schwierigen Zeiten zusammenzubringen und seine positiven Wirkungen entfalten zu können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Alle Informationen und Beschlüsse finden Sie hier.
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) berücksichtigt Sportvereine im 3. Entlastungspaket
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 2. November mit Bundeskanzler Olaf Scholz wurde beschlossen, dass die Beschlüsse und Maßnahmen des dritten Entlastungspaketes für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen ebenso wie für Sportvereine gilt.
Der organisierte Sport begrüßt diese Entscheidung und erwartet auch vom Land Rheinland-Pfalz ein ergänzendes eigenes Programm zum Schutz der Vereine, sodass der Sport ohne Einschränkungen stattfinden kann.
Ergebnisse bundesweite Befragung vorgestellt
Bedenkliche Ergebnisse zeigt die Auswertung der bundesweiten Umfrage des DOSB und der 16 Landessportbünde zur Lage der Vereine in der Energiekrise.
Der organisierte Sport in Deutschland trägt als größte Bürgerbewegung des Landes mit seinen rund 87.000 Sportvereinen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Gesundheit der Bevölkerung bei. Insbesondere nach zwei schwierigen, coronageprägten Jahren, kehren die Menschen wieder vermehrt in die Vereine zurück. Umso bedenklicher sind die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der 16 Landessportbünde (LSB) zur Lage der Vereine in der Energiekrise, an der sich bis zum 23. Oktober 5.696 Sportvereine aus allen Bundesländern beteiligt haben.
Die Umfrage, die vom Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) durchgeführt wurde, zeigt, dass mehr als 40% der Vereine starke Auswirkungen durch die Energiekrise erwarten. Dazu gehören u.a. Einschränkungen des Trainingsbetriebs, Schließungen einzelner Abteilungen oder Mitgliederrückgänge. Rund 6% der befragten Vereine fürchten sogar eine akute Existenzbedrohung, also die Auflösung des Vereins. Zum Vergleich: Rückblickend auf die Corona-Pandemie gaben lediglich 26% der Vereine in der aktuellen Umfrage an, dass sie starken Auswirkungen ausgesetzt waren, knapp 2% gaben an, dass sie existenzbedroht gewesen seien.
Institut für Sportstättenentwicklung entwickelt bundesweite Befragung
Die Energiekrise und ihre Folgen treffen alle Bereiche der Gesellschaft – auch den organisierten Sport. Die Sportvereine, Olympiastützpunkte und Sportschulen sind mit massiven Preiserhöhungen konfrontiert – bei vereinseigenen Sportstätten direkt oder bei der Nutzung kommunaler Sportstätten unmittelbar über deutlich steigende Umlagen. Insbesondere nach den herausfordernden Pandemiejahren mit erheblichen Mitglieder- und damit auch Einnahmeverlusten sind diese Preissteigerungen existenzbedrohend für Vereine.
Um Forderungen gegenüber der Politik schlagkräftiger durchsetzen zu können, werden Zahlen, Daten und Fakten benötigt. Dieses Vorgehen hat sich im Verlauf der Corona-Pandemie im Hinblick auf das Durchsetzen von Corona-Hilfen für den Vereinssport bewährt. Daher führt der DOSB gemeinsam mit allen Landessportbünden eine bundesweite Befragung durch, um auch jetzt im Kontext der Energiekrise konkrete Forderungen auf Faktenbasis an die Politik stellen zu können. Die Befragung wurde vom Institut für Sportstättenentwicklung (ISE, Trier) aufgesetzt und wird von den dortigen Experten*innen bearbeitet.
LSB und Sportbünde fordern Hilfsprogramm von Bund und Land.
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) und die regionalen Sportbünde Rheinland, Rheinhessen und Pfalz fordern mit Blick auf die in dieser Woche tagende Ministerpräsidentenkonferenz auf Bundesebene einen deutlichen Einsatz der Landesregierung für die Belange der Sportvereine. Dazu gehören die Berücksichtigung des Sports im Energieentlastungspaket sowie ein Energiekostendeckel und zusätzlich auf Landesebene schnellstmöglich ein finanzielles Hilfsprogramm der Landesregierung für Sportvereine, die aufgrund der Energiekrise in Not geraten sind bzw. geraten werden.
Unseren vollständigen Appell finden Sie hier.
"Massive Enttäuschung": Keine Berücksichtigung im Entlastungspaket 3
Das dritte Entlastungspaket enthält keine Hilfen für den organisierten Sport. Die Lobby des Sports scheint innerhalb der Bundesregierung Potential nach oben zu haben. Andere Bereiche, wie bspw. die Kultur, können in Milliardenhöhe auf Unterstützung aus dem Entlastungspaket zählen.
Unsere vollständige Positionierung finden Sie hier.
Forderung: Finanzielle Entlastungen für Sportvereine
Der rheinland-pfälzische Sport begrüßt den Beschluss der Sportministerkonferenz (SMK), die ein wichtiges Signal für den organisierten Sport in der Energiekrise sendet, die bisherigen Forderungen nach finanziellen Hilfen für besonders betroffene Betreiber von Sportstätten stärkt.
Die Sportministerkonferenz (SMK) hat sich an diesen Positionierungen orientiert und entsprechende Beschlüsse gefasst. Diese finden Sie hier.
Positionierung: Energie-Lockdown für den Sport verhindern
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Landessportbund (LSB) Rheinland-Pfalz warnen eindringlich davor, in der sich abzeichnenden Energiekrise die Fehler aus der Corona-Pandemie zu wiederholen und Schwimmbäder und weitere Sportstätten erneut zu schließen. Der vereinsbasierte und gemeinwohlorientierte Sport ist wesentlich mehr als eine Freizeitaktivität. Er ist unverzichtbarer Teil der sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen für die Gesellschaft. Dies muss bei allen Entscheidungen zur Gas- und Wärmeversorgung berücksichtigt werden. Unsere vollständige Positionierung finden Sie hier.
Die Sportministerkonferenz (SMK) hat sich an diesen Positionierungen orientiert und entsprechende Beschlüsse gefasst. Diese finden Sie hier.
Appell: Kommunen sollen Energiesparvorschläge beachten
Der DOSB, der LSB und weitere Mitgliedsorganisationen appellieren an die Kommunen, sich angesichts der drohenden Energiekrise an Energiesparvorschläge des Bundes und der EU zu halten.
Den vollständigen Appell finden Sie hier.
LSB gibt Sportvereinen Empfehlungen zur Energiereduktion
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz sensibilisiert Städtetag, Gemeinde- und Städtebund sowie Landkreistag RLP für Folgen eines Energie-Lockdowns – und gibt eigene Empfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereine.
Ganz konkret kritisiert der Landessportbund die empfohlenen Energiesparmaßnahmen des Deutschen Städtetages (DST). Aus Sicht des LSB sollte die Schließung von Sportstätten nicht Leitlinie des kommunalen Handelns sein. Zuletzt war im Zusammenhang mit möglichen Energiesparmaßnahmen seitens des DST insbesondere der vereinsbasierte Sport in die Nähe eines Komfortphänomens gerückt und die Schließung der Hallenbäder und weiterer Sportstätten empfohlen worden.
Hier die vollständigen Empfehlungen einsehen.
Appell: Energie-Lockdown für den Sport verhindern
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Landessportbund (LSB) Rheinland-Pfalz warnen eindringlich davor, in der sich abzeichnenden Energiekrise die Fehler aus der Corona-Pandemie zu wiederholen und Schwimmbäder und weitere Sportstätten erneut zu schließen. „Der vereinsbasierte und gemeinwohlorientierte Sport ist wesentlich mehr als eine Freizeitaktivität. Er ist unverzichtbarer Teil der sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen für die Gesellschaft. Dies muss bei allen Entscheidungen zur Gas- und Wärmeversorgung berücksichtigt werden“, sagt der DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester.
Sofortmaßnahmen und detaillierter Stufenplan zur Energiereduktion
Gemeinsam mit dem DOSB haben wir angesichts der Energiekrise Empfehlungen und Maßnahmen zur Energiereduktion für Sportvereine aufgestellt. Dabei sind primäre Maßnahmen für Sportstätten genauso berücksichtigt wie Sofortmaßnahmen für Schwimmbäder. Zudem haben der DOSB und die Landessportbünde im Rahmen des Aufrufs 20 Prozent der Energieausgaben im organisierten Sport einzusparen, einen detaillierten Stufenplan mit Einsparpotenzialen für Sportvereine entwickelt.
Zudem stellen wir ihnen ein Plakat mit den Sofortmaßnahmen zum Download hier zur Verfügung.
FAQ: Energiekrise und Auswirkungen auf den Sport
Welche aktuellen Entwicklungen der Energiekrise bereiten der Politik Sorgen?
Die Bundesregierung bereitet sich auf eine Gas-Notlage mit Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik vor. Am 23. Juni 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Bereits im Frühjahr haben zahlreiche Städte Energiekrisenstäbe eingerichtet, die Einsparmaßnahmen für Wärme und Strom entwickeln. Mit der Alarmstufe werden diese Pläne nun konkreter: Die kommunalen Spitzenverbände haben Maßnahmenvorschläge an die Kommunen versendet, welche u.a. die Absenkung der Wassertemperaturen in Schwimmbädern, Abschaltung von Warmwasserbereitung in Sport- und Turnhallen sowie Funktionsgebäuden und die Absenkung der Raumtemperatur in gedeckten Sportanlagen beinhalten. In einem aktualisierten Schreiben wird auch die Schließung von Hallenbädern und Saunen als kurzfristig umsetzbare Maßnahme vorgeschlagen.
Was bedeuten diese Entwicklungen für die Energiepreise?
Der zunehmende Gasmangel wirkt sich natürlich auch auf die Preisentwicklung aus. Mit einer weiteren Verknappung der Gasmengen und damit auch weiteren Preissteigerungen ist laut der Bundesregierung zu rechnen. Bundesminister Habeck äußerte die Befürchtung, dass sich die Gaspreise verachtfachen könnten. Vor einem Jahr lag die Megawattstunde Gas ungefähr bei 20 Euro, bereits jetzt liegt der Preis zwischen 140 bis 150 Euro. Andere Quellen berichten von Preissteigerungen von 300%.
Wie sind die Sportstätten hinsichtlich der Abhängigkeit von Gas aufgestellt?
In Deutschland existieren etwa 230.000 Sportstätten, darunter 36.000 Sporthallen, 3.000 Tennishallen, 9.340 Bäder, 8.000 Schießanlagen und 60.000 Vereinsheime bzw. Funktionsgebäude. Insgesamt übernehmen für etwa zwei Drittel der Sportstätten Kommunen die Trägerschaft, bei dem verbleibenden Drittel sind Sportvereine die Eigentümer. Da viele Sportstätten im Zuge der “Goldenen Pläne” gebaut wurden und seither nicht mehr großflächig saniert wurden, dominieren bei der Wärmeversorgung vor allem fossile Energieträger wie Ölheizungen, Gasheizungen oder sogar Nachtspeicheröfen. Die Verwendung von regenerativen Energiequellen zur Wärmeversorgung stellt die Ausnahme dar. Das gleiche gilt für die regenerative Energieversorgung durch Photovoltaik-Anlagen. Die unzureichende Gesetzeslage zur Finanzierung und zum Betrieb von PV-Anlagen schreckt viele Sportvereine vor diesem Investment ab.
Wieso sind Schwimmbäder besonders betroffen?
Mehr als 90% der Schwimmbäder werden aktuell mit Gas beheizt. Das Schwimmbad als Sondersportstätte ist diejenige Sportanlage, die den höchsten Energiebedarf aufweist. Sie werden fast ausschließlich durch Kommunen oder private Betreiber betrieben. Nur wenige Sportvereine besitzen ein vereinseigenes Schwimmbad.
Welche Auswirkungen hat die Energiekrise konkret auf die Sportvereine?
Die Schließung von Bädern und Sporthallen als Reaktion auf den Gasmangel steht im Raum. Der Deutsche Städtetag hat den Kommunen bereits entsprechende Maßnahmenplanungen empfohlen. Zudem werden die Absenkungen von Raum- und Wassertemperaturen empfohlen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Nutzbarkeit von Sportstätten haben können (siehe Vorgaben).
Hinsichtlich der Preissteigerungen bei Sportstätten in kommunaler Trägerschaft ist mit einer Weitergabe der Kosten durch erhöhte Nutzungsgebühren für Sportvereine zu rechnen. Sportvereine, die über vereinseigene Sportstätten verfügen, müssen diese zusätzlichen Mehrkosten alleine tragen. Diese Mehrkosten können vom Sportverein, dessen Einnahmestruktur auf Mitgliedsbeiträgen basiert, nicht ohne Weiteres kompensiert werden. Die einzige Möglichkeit zur Kompensation in Form von höheren Mitgliedsbeiträgen ist nach herausfordernden Pandemiejahren mit Mitgliederverlusten keine Option. Der Sport liefe Gefahr als Luxus betrachtet zu werden, da sich nicht mehr Jeder und Jede den Zugang zum Sportverein leisten kann. Genau wie bei kommunalen Sportstätten besteht hier aufgrund der Preissteigerung die Gefahr der Stilllegung der Sportstätten. Dies wäre nach den herausfordernden Pandemiejahren eine existenzbedrohende Katastrophe für den Sport und insbesondere seiner Sportvereine.
Welche Vorgaben gibt es zur Wärmeversorgung von Sportstätten?
Nach DIN-Norm 18032-1 wird eine Raumtemperatur von 17°C bei Sporthallen empfohlen. Die aktuell geltenden AMEV-Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden geben eine Mindesttemperatur von 15°C in Sporthallen vor (bei schulischer Nutzung 17°C). Des Weiteren gibt es verschiedene Vorgaben von Mindesttemperaturwerten für Sporthallen von Sportverbänden. Der Internationale Volleyballverband (FIVB) gibt als generelle Mindesttemperatur 10°C an, jedoch müssen bei offiziellen Veranstaltungen des FIVB die Sporthallentemperatur zwischen 16°C und 25°C liegen. Der Deutsche Tischtennis-Bund gibt 15 Grad als Mindestmaß für Sporthallen an. Mindestens 18°C sehen der Deutsche Handballbund und der Internationale Badmintonverband (BWF) vor.
Wie äußert sich die Öffentlichkeit/Politik zum drohenden Energie-Lockdown für Sportstätten?
"Wir können nicht jeden Betrieb als systemrelevant einstufen. […] Produkte und Angebote, die in den Freizeit- und Wohlfühlbereich fallen, [wären] eher nachrangig. Schwimmbäder gehören wohl nicht zum kritischen Bereich, genauso wie die Produktion von Schokoladenkeksen." (Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur)
„Dass hier möglicherweise zunächst Produkte und Angebote von Freizeitaktivitäten als erstes ‚vom Netz‘ genommen werden sollen, halte ich für angemessen in einer solchen Ausnahmelage und angesichts des Ziels sicherzustellen, dass die Produktion und die Dienstleistungen für die Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden können.“ (Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks)
Der Deutsche Städtetag (Stand 07.07.22) schlägt einige Maßnahmen zur Energieeinsparung vor:
- Absenken der Badewassertemperatur in Schwimmhallen (hierbei sollen Reha- und Seniorenschwimmen, Schwimmunterricht für Kinder, Babyschwimmen beachtet werden) - Betrieb von Saunen und Hallenbädern aussetzen
-
Unterbrechung der Beckenwassertemperierung in Freibädern
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Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden
-
Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen (ab Beginn der Heizperiode)
Die Bäderallianz schlägt einen drei Stufenplan der Bäder infolge der Gasnotlage vor:
- Stufe 1: Abschaltung der hochtemperierten Außenbecken, und ggf. zusätzlich Freibäder unbeheizt bis zum Saisonende weiter betreiben
- Stufe 2: Alle freizeitaffinen Becken (alles außer Sportbecken und Lehrschwimmbecken) außer Betrieb nehmen
- Stufe 3: Wassertemperatur in den verbleibenden Sport-/Lehrschwimmbecken auf 26 °C absenken
Gibt es bereits Hilfsprogramme oder -zusagen?
Für Privatverbraucher: Im sogenannten Osterpaket wurden bereits mehrere Maßnahmen zur Entlastung der Privatverbraucher umgesetzt, wie bspw. das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV, der Tankrabatt, die einmalige Pro-Kopf-Pauschale i.H.v 300,- Euro sowie die Abschaffung der EEG-Umlage. Mit Hinblick auf die weiter steigenden Gaspreise diskutiert die Koalition aktuell weitere Vorschläge wie eine Preisgarantie (bspw. geknüpft an Verbrauch/Pro Kopf), weitere Einmalzahlungen oder einen Einsparbonus.
Für Unternehmen: Ein Energiekostendämpfungsprogramm soll insbesondere energieintensive Unternehmen entlasten (Fördervolumen 5 Mrd. €, maximal 50 Mio. pro Unternehmen, nicht-rückzahlungspflichtiger Zuschuss). Zudem diskutiert die Bundesregierung über mögliche Hilfen oder Übernahme von Energiekonzernen.
Für Kommunen: Die Landesregierung NRW spannt einen Rettungsschirm für Stadtwerke. Von Seiten des Bundes sind bislang keine Pläne bekannt.
FAQ Energiekrise: Wie erhält mein Verein die Hilfen der Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember beschlossen. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um. In einem weiteren Schritt soll mit Wirkung zum 1. Januar eine Gaspreisbremse bis April 2024 in Kraft treten. Die Strompreisbremse wird ebenfalls zum 1. Januar starten.
Muss mein Verein für die Bundeshilfen einen Antrag stellen?
Nein. Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung sind für die Bundeshilfen keine Anträge nötig. Alle nötigen Berechnungen der Entlastungen wie Gas-, Strompreisbremse und Soforthilfe finden bei den Energieversorgern statt.
Mein Verein betreibt eine eigene Sportstätte. Wie hoch ist die Entlastung und wie kommt sie bei mir an?
1. Soforthilfe im Dezember
Die Bundesregierung hat beschlossen, eine Entlastung der hohen Energiekosten durch eine Soforthilfe für Bezieher*innen von Erdgas und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember 2022 vorzunehmen.
Als Soforthilfe entfällt für Bezieher*innen von Erdgas im Dezember die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen. Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember 2022.
Im Fall von Wärmekundinnen und -kunden (z.B. Fernwärme) müssen die Versorger ihre Kundinnen und Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich.
2. Gaspreisbremse (ab März 2023)
In einem zweiten Schritt soll für Vereine ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor.
Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag. Für Fernwärmekundinnen und -kunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten.
3. Strompreisbremse (ab Januar 2023)
Eine Strompreisbremse für soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen und auch Vereine wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Mein Verein nutzt eine kommunale Sportstätte und zahlt die Energiekosten verbrauchsabhängig. Kommt die Entlastung auch bei uns an?
Ja, die Entlastung über die Soforthilfe kommt auch in diesem Fall an. Ist der Verein selbst Kunde des Energieversorgers (Rechnung direkt vom Energieversorger), so greift die Entlastung wie bei einer eigenen Sportstätte. Ist der Verein nicht selbst Energiekunde, sondern erhält eine Jahresendabrechnung von der verpachtenden/vermietenden Kommune, wird die Dezember-Soforthilfe mit der Jahresabrechnung verrechnet und mindert so potenzielle Nachzahlungen. Für die Gas- und Strompreisbremse stehen die Details zum Umgang in Miet- und Pachtverhältnissen aktuell noch nicht fest.
Mein Verein nutzt eine kommunale Sportstätte und zahlt Energiekosten als Pauschale bzw. eine Gesamtpauschale, welche Energiekosten miteinschließt. Wird diese Pauschale abgesenkt?
Die Kommunen sind nicht verpflichtet, die Pauschalen zu senken. Wir empfehlen, das Gespräch mit der Kommune zu suchen, dabei auf die Einsparungen für die Kommune durch Soforthilfe und Gaspreisbremse hinzuweisen und eine Absenkung der Pauschale zu fordern – insbesondere, wenn diese Pauschale aufgrund der steigenden Energiepreise jüngst erhöht wurde.
Mein Verein nutzt eine eigene Sportstätte, die nicht mit Gas oder Fernwärme betrieben wird, aber trotzdem von steigenden Preisen betroffen ist (z.B. Öl oder Pellet). Wie werden wir entlastet?
Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird auch eine Härtefallregelung finanziert. Damit sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen oder die mit anderen Energieträgern betrieben werden, welche zu unzumutbaren Belastungen führen. Die Details zum Härtefallfonds sind aktuell aber noch bekannt. Der DOSB bemüht sich derzeit aktiv, dass auch Sportvereine aus den Mitteln des Fonds profitieren können. Mittlerweile haben schon einzelne Bundesländer angekündigt, auch Nutzer*innen andere Energieformen außer Gas und Fernwärme mit eigenen Hilfsprogrammen zu unterstützen.
Mein Verein steht trotz der Entlastungen vor finanziellen Schwierigkeiten und am Rande der Existenzkrise. Wo können weitere Hilfen beantragt werden?
Die Details zum Härtefallfonds werden aktuell noch erarbeitet. Neben dem DOSB haben sich auch die Sportministerkonferenz und der Sportausschuss des Deutschen Bundestages dafür ausgesprochen, dass der Bund die Sportvereine in die Härtefallregelung mitaufnimmt. Die Bundesländer haben sich gleichzeitig dafür ausgesprochen, eigene Hilfsprogramme aufzusetzen, um die mögliche Unterstützungslücken zu füllen. Für Details zu Hilfen in Ihrem Bundesland empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Landessportbund zu wenden.
Mein Verein will in erneuerbare Energien oder Energiesparmaßnahmen investieren, um unabhängiger von fossilen Energien zu sein und langfristig finanziell von der Umrüstung zu profitieren. Wie erhalte ich Förderung oder Unterstützung des Bundes?
Eine Zusammenstellung des DOSB zu den Bundesförderprogrammen für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2022 gibt die Situation der Fördermöglichkeiten in Deutschland auf einen Blick wieder. Alle relevanten Programme und Informationen finden Sie hier: https://cdn.dosb.de/user_upload/Sportstaetten-Umwelt/2022-10-26_DOSB_Foerderprogramme-Sport_A3_final.pdf
Um mögliche Unterstützungsmöglichkeiten des Landes nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen sich mit den regionalen Sportbünden oder dem Landessportbund in Verbindung zu setzen.
Lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen?
Auf jeden Fall. Da sich die Entlastungen am Verbrauch in der Vergangenheit orientieren, lohnt sich jede eingesparte Kilowattstunde finanziell. Hinzu kommt: Wer Energie spart, trägt dazu bei, Preisdruck am Gas- und Wärmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.
Ansprechperson
Abteilungsleiter Kommunikation
- d.sonndag@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-115
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz