Frist für Neuanträge im Kooperationsmodell verlängert

24.06.2022 –  LSB-Pressestelle

Die Antragsfrist für Neuanträge im Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein" wird verlängert. Vereine, die eine Kooperation mit einer Schule außerhalb des Ganztagsbetriebs durchführen, können noch bis zum 12. September eine Förderung ihrer regelmäßigen Sportaktivität mit Schüler*innen beantragen.

Die Verlängerung der Antragsfrist berücksichtigt die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Vielen Sportvereinen und Schulen war es schlicht noch nicht möglich, entsprechende Kooperationen zu vereinbaren, die Schüler*innen für den Sport und für ein Sporttreiben im Verein begeistern. Die Verlängerung der Antragsfrist soll helfen, dass möglichst viele Kooperationen auch im neuen Schuljahr 2022/23 gefördert werden und die Kinder und Jugendlichen wieder verstärkt in Bewegung und zum Sport kommen.

  • Kalender mit Sanduhr

    Die Antragsfrist für Neuanträge im Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein" wird verlängert.

    Foto: iStock/BrianAJackson

Mit diesem vom Ministerium für Bildung geförderten Modell werden Schulkooperationen von Sportvereinen außerhalb des Ganztagsbetriebes unterstützt. Dafür müssen regelmäßig Sportaktivitäten durch qualifizierte Übungsleiter*innen angeboten werden, die über den Sportunterricht hinausgehen. Das Modell ist offen für eine breitensportlich orientierte Zusammenarbeit. Schulen und Vereine sollen aber auch für die Intensivierung von Talentsichtung und Talentförderung sowie den leistungsorientierten Sport motiviert werden.

Ansprechperson

Portrait Katrin Riebke
Katrin Riebke

Referentin Schulsport

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