Kapitel 4: Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss stellt den letzten Schritt vor Beginn der Kooperation dar. Um diesen möglichst reibungslos zustande zu bringen, sind einige Punkte zu beachten.  

Checkliste

  1. Der Verein soll sich klar machen, welche Kompetenzen vorhanden und welche Rahmenbedingungen für eine Kooperation nötig sind. Zusätzlich muss die angebotene Sportart, der zeitliche Umfang des Angebots pro Woche und die Verständigung auf einen festen Ansprechpartner geklärt werden.
  2. Klären Sie, welche Vertragsart in Ihrem Fall die geeignete ist. Hierbei kann sich zwischen einem Kooperationsvertrag, welcher den Einsatz von im Verein tätigen ehrenamtlichen bzw. nebenamtlichen Fachkräften nach sich zieht, oder dem Dienstleistungsvertrag entschieden werden, bei welchem eine hauptamtliche Fachkraft für den Verein zum Einsatz kommt (s. Kapitel 1).
  3. Stellen Sie sicher, dass seitens der Schule das Budget für die Kooperation zur Verfügung steht.
  4. Besprechen Sie anhand eines Mustervertrages, welcher zur Orientierung und Information im Kapitel 1 als Arbeitshilfe eingestellt ist, bereits vorab die einzelnen Regelungen des Vertrages und verständigen Sie sich mit dem Kooperationspartner auf die Inhalte und Ziele, um alle weiteren Modalitäten, mögliche Nebenabreden sowie den Vertragsbeginn für die jeweilige Kooperation zu regeln.
  5. Der Vertragsabschluss erfolgt zwischen dem unterschriftsberechtigten Vorstandsmitglied (meistens die ersten Vorsitzenden) des kooperierenden Sportvereins und dem Schulleiter.
  6. Für die Kostenerstattung müssen die entsprechenden Berechnungstabellen (s. Kapitel 1) ausgefüllt und die Bankverbindung des Vereins bereitgehalten werden.
  7. Die Vertragsformulare können nur von den Schulen im Ganztagsschulportal unter „Vertragspartner Landessportbund“ aufgerufen werden.
  8. Der unterschriebene und ausgefüllte Vertrag inkl. der erforderlichen Berechnungstabellen und Unterlagen beim Dienstleistungsvertrag, wird anschließend von der Schulleitung an die zuständige Schulbehörde (ADD in Trier) per Post gesendet. Der Vertrag muss seitens der Schule in das Ganztagsschulportal eingepflegt werden
  9. Der abgeschlossene Vertrag gilt für ein Schuljahr (01. August – 31. Juli). Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens mit Ablauf des 30. April zum Ende des Schuljahres gekündigt wird.
  10. Vor Ablauf der Kündigungsfrist sollten sich beide Partner über den bisherigen Verlauf der Kooperation austauschen, um gegebenenfalls inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen des Angebots vornehmen und den Vertrag anpassen zu können. 

Wichtige Facts: 

  • Vorab Details mit dem Kooperationspartner Schule klären
  • Vertragsabschluss zwischen Schulleitung und dem 1. Vorsitzenden auf Grundlage eines Mustervertrages
  • Vertrags- und Finanzierungsmodalitäten werden über die Schule abgewickelt
  • Vertrag „Rahmenvereinbarung zwischen Land und Landessportbund“ über Ganztagsschul-Portal der Schule auswählen und unterschreiben. Jedoch wird dieser erst durch das Einstellen der Schule in das GTS-Portal wirksam
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres gekündigt wird