Kapitel 3: Planung

Initiative ergreifen - welche Aspekte sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen?

Nachdem im Verein die Entscheidung für ein Engagement im Ganztag getroffen worden ist, folgt als Nächstes die Planung des Angebotes und die Kontaktherstellung zur Schule. In der Planungsphase werden insbesondere folgende Fragen geklärt: 

  • Welche Sportarten/Bewegungsformen können angeboten werden?
  • Wer kann die AG-Leitung übernehmen?
  • Welche Voraussetzungen muss diese Person haben? Wie wird die Kooperation finanziert? 

Die Reihenfolge der Planungsschritte ergibt sich aus der jeweiligen Situation vor Ort und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. Einige Vereine haben bereits einen Übungsleiter, der sich im Ganztag engagieren möchte. Andere Vereine wissen hingegen schon genau, welches Angebot sie machen möchten, müssen aber erst Personal dafür finden. Dementsprechend ist die Reihenfolge der nun folgenden Planungsschritte individuell anzupassen.

Präsentation von Angeboten und Leistungen

Sind die notwendigen Ressourcen geklärt, gilt es für den Verein, das Angebot der Schule zu präsentieren. Im Folgenden finden Sie einige Tipps für einen professionellen Auftritt:

Angebotsspektrum

Das Angebotsspektrum ist abhängig von der Vereinsstruktur und den entsprechenden Ressourcen, so dass sich hieraus mehrere Möglichkeiten ergeben. Entweder stellt man einen Leistungskatalog aus verschiedenen Angeboten vor (z.B. bei Mehrspartenvereinen) oder man konzentriert sich auf ein bestimmtes Stundenkonzept. Die Leistungen sollten kurz und prägnant beschrieben werden. Ein griffiger, motivierender Titel für das Angebot ist zu empfehlen (s. Kapitel 2 „Sportangebote im Ganztag").

Motive & Nutzen

Die Motive und Nutzen sollten bei der Präsentation in den Vordergrund gestellt werden. 

  • Was hat die Schule davon, wenn sie dieses bestimmte Angebot mit diesem Verein anbietet?
  • Welche Vorteile hat es für die Schüler? Was können sie aus dem Sportangebot lernen?
  • Welchen Zusatznutzen bringt die Kooperation? Im Optimalfall führt die Kooperation zu einem „Win-Win-Effekt“, der in der Vorstellung konkret benannt und betont werden sollte.

Kreative Präsentation

Getreu dem Motto „Bilder sagen mehr als tausend Worte“ ist eine kreative Darbietung gewinnbringend, z.B. in Form einer PowerPoint-Präsentation. Oder es wird ein Fotoalbum zusammengestellt, das die Vereinsangebote dokumentiert. Auch vorhandene Werbematerialien, wie z.B. Flyer, Vereinszeitungen, Broschüren, Sponsorenmappen o.Ä. unterstützen eine anschauliche Präsentation der Angebote und Leistungen. 

Übungsleiter als Begleitung

Wenn die Möglichkeit besteht, das Angebot in Begleitung des Übungsleiters vorzustellen, dann sollte dies auf jeden Fall genutzt werden. Ein gemeinsames Treffen hat den Vorteil, dass sich alle Beteiligten direkt kennenlernen und offene Fragen aus erster Hand beantwortet werden können. 

Schriftliche Dokumentation

Es empfiehlt sich, die Ergebnisse des Gesprächs mit der Schule schriftlich festzuhalten. Diese Zusammenfassung ist eine gute Grundlage für den eventuell folgenden Vertragsabschluss und vermeidet später Missverständnisse. Außerdem kann das Protokoll verwendet werden, um alle beteiligten Akteure auf Seite des Vereins und der Schule auf einen einheitlichen Wissensstand zu bringen.

Gewinnung und Qualifizierung von Personal

Welche Personen können im Rahmen der Kooperation zur Umsetzung des Angebotes eingesetzt werden? In erster Linie sollte bei ehrenamtlichen Übungsleitern und Trainern des Vereins nachgefragt werden, ob jemand zur Verfügung steht. Hat der Verein hauptamtliches Personal beschäftigt, bietet es sich an zu überlegen, ob diese Personen für einen Einsatz in einer Ganztagsschulkooperation in Frage kommen. Gute Übungsleiter und Trainer sind aber ein rares Gut und viele Vereine sind froh, diese für ihren regulären Sportbetrieb zu finden. Bevor eine Kooperation deshalb bereits an dieser Stelle scheitert, empfiehlt es sich neben den bereits vorhandenen Übungsleitern oder Trainern auch folgende Personenkreise in den Blick zu nehmen:

  • Eltern z.B. Personen, die sich in Elternzeit befinden, Halbtagsbeschäftige, Schichtarbeiter
  • Rentner/Pensionäre/Vorruheständler
  • Studenten
  • Freiwilligendienste (FSJ/BFD)

Neben der persönlichen Ansprache dieser Zielgruppen durch Vereinsmitglieder, die Veröffentlichung auf der eigenen Vereinshomepage oder/und über Social-Media-Kanäle sind auch Aushänge auf dem Sportgelände oder Ausschreibungen in dem regionalen Wochenblatt ratsam. 

Als Mindestqualifikation sollte das eingesetzte Personal über eine Übungsleiter- oder Trainer C-Lizenz verfügen (weitere Informationen hierzu s. Kapitel 3, Punkt Qualifizierung). Außerdem sollten diese Personen Freude am Umgang mit Kindern und eine gewisse Erfahrung im Leiten von Gruppen haben.

Für den Einsatz in einer Ganztagsschule ist in der Rahmenvereinbarung im Sinne des Kinderschutzes vorgeschrieben, dass der Verein sich durch Einblick in das erweiterte Führungszeugnis von der Eignung der eingesetzten Person überzeugt. Die Person kann das Führungszeugnis beim Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt beantragen. Dieses Führungszeugnis ist im Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit kostenfrei, wenn der Verein die Tätigkeit im Verein bestätigt. Einen entsprechenden Formularvordruck finden Sie bei den Arbeitshilfen am Ende dieses Kapitels (Arbeitshilfe "Bestätigung Führungszeugnis").

Außerdem muss aus einem ärztlichen Zeugnis hervorgehen, dass es keine Bedenken gegen eine entsprechende Tätigkeit in der Ganztagsschule gibt sowie der vorgeschriebene Impfnachweis nachgewiesen wurde (Arbeitshilfe "Informationen zum Masernschutzgesetz").

Freiwilligendienste im Sport

Über die Freiwilligendienste im Sport besteht eine Möglichkeit, vorhandene personelle Engpässe zu beheben und dadurch eine Kooperation durchführen zu können.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und auch der Bundesfreiwilligendienst (BFD), welche jeweils eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden umfassen, bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance, sich nach der Schule zu orientieren und einen ersten Einblick allgemein in das Berufsfeld Sport und speziell in das Arbeitsfeld Sportverein zu erhalten. 

Der Sportverein kann von einem FSJler/BFDler in vielfältiger Weise profitieren. Die Einsatzmöglichkeiten im Verein umfassen neben administrativen Aufgaben und Arbeiten im organisatorischen Bereich auch den aktiven Einsatz der Freiwilligen als Trainer oder Übungsleiter. Hierdurch können auch neue Projekte, wie beispielsweise die Kooperation mit Ganztagsschulen, umgesetzt werden. Die Freiwilligendienste führen nachweislich zu einem Engagement im Sportverein über das FSJ/den BFD hinaus, wodurch der Sportverein langfristig von der Zusammenarbeit profitiert. Durch die Möglichkeit der aktiven Bewerbung von Vereinsangeboten im Rahmen der Kooperation dienen die Freiwilligen zusätzlich als Sprachrohr der Vereine.  Die Personalkosten für die Freiwilligendienste muss zwar der Verein stemmen, allerdings besteht durch die Übernahme von Kooperationen durch FSJler/BFDler auch die Möglichkeit der Refinanzierung. 

Beispielrechnung FSJ/BFD bei 2 Schulkooperationen (Stand März 2015):

  • Monatliche Kosten des Vereins für einen FSJler/BFDler = 425 €
  • Honorierung aus Kooperationsvertrag Schule A (bei 2 Zeiteinheiten/Woche) = 175 €
  • Honorierung aus Kooperationsvertrag Schule B (bei 2 Zeiteinheiten/Woche) = 175 €
  • noch aufzubringender monatlicher Betrag des Vereins für einen FSJler/BFDler = 75

Weitere Informationen und Unterstützung zum FSJ und zum BFD erhalten Sie von der Sportjugend Rheinland-Pfalz, die Träger der Freiwilligendienste im Sport ist.  

Ähnliches gilt für die Beschäftigung von hauptamtlichen Trainern, welches ein Erfolgskriterium für die vielfältigen Aufgaben im Verein und somit auch bei der Umsetzung von schulischen Angeboten sein kann. Deren finanzielle Vergütung muss von Vereinsseite übernommen werden, allerdings können hauptamtliche Trainer neben dem Engagement im Sportverein durch zusätzliche Kooperationsmaßnahmen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen ebenfalls refinanziert werden (s. Kapitel 1 Muster Dienstleistungsvertrag)

Zusätzlich besteht seitens der regionalen Sportbünde die Möglichkeit, lizenzierte Trainer und Übungsleiter im Haupt- und Nebenamt bezuschussen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sportbund.

Qualifizierung

Der Sport im Ganztag unterscheidet sich vom Sport im Verein. Im Ganztag ist neben der fachlichen besonders auch die pädagogische Anforderung hoch, da sichnicht immer alle Schüler das Angebot „freiwillig“ aussuchen konnten. Dies kann vorkommen, wenn eine andere AG bereits belegt war oder ein geeignetes Angebot schlicht nicht zur Verfügung steht und die Schüler somit auf andere AGs ausweichen „müssen“. Die Gruppen im Ganztag sind also hinsichtlich ihrer Leistungsvoraussetzungen und ihrer Motivation heterogen.

Als Mindestqualifikation wird von Personen, die ein Sportangebot durchführen, in der Rahmenvereinbarung eine gültige DOSB-Übungsleiter- oder DOSB-Trainerlizenz der Stufe C gefordert. Diese Lizenzausbildungen umfassen 120 Lerneinheiten und werden von den Sportbünden, den Sportjugenden und den Fachverbänden angeboten. 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen auf die speziellen pädagogischen Herausforderungen in den Ganztagsschulen besser vorzubereiten. Neben Fortbildungen zu Themen der Konfliktlösung und Ausgrenzung existieren auch Angebote zum pädagogischen Umgang mit Gruppen, welche entsprechend der Bedürfnisse der Übungsleiter/Trainer angeboten werden. 

Besonders auf die Anforderungen im - für viele Vereinsübungsleiter/-trainer neuen Umfeld Ganztagsschule - ist die Übungsleiter B-Ausbildung „Sport in der Ganztagsschule“ abgestimmt. Diese 60 Lerneinheiten umfassende Ausbildung bietet der Landessportbund Rheinland-Pfalz  an. Sie zielt darauf ab, die Übungsleiter und Trainer mit den Rahmenbedingungen für den Sport in der Schule vertraut zu machen und sie speziell für ihren Einsatz in der Ganztagsschule zu qualifizieren. 


Abbildung DOSB-Übungsleiter - B Lizenz "Sport in der Ganztagsschule" – Ausbildungsinhalte

Zum Vergrößern auf die Abbildung klicken. 

Vertretungsregelung

Generell soll der Verein bei der Durchführung des jeweiligen Angebots grundsätzlich die gleiche Fachkraft einsetzen. So können sich die Schüler auf diese Person einstellen, die Person kennt die Gruppe und die pädagogische Kontinuität ist gewährleistet. Für die Schule ist es enorm wichtig, dass im Verhinderungsfall (Krankheit/Urlaub) der Verein für einen Ersatz sorgen kann. Dazu ist der Verein generell im Rahmen seiner Erfüllungspflichten angehalten.

Es ist also notwendig, sich frühzeitig innerhalb des Vereins auf eine mögliche Vertretung zu verständigen. Diesen Aspekt gilt es bei der Planung eines Angebotes zu bedenken. Ist es dem Verein im begründeten Ausnahmefall nicht möglich, einen Ersatz zu stellen, entfällt die vereinbarte Vergütung.

Finanzierung

Den Ganztagsschulen steht ein gewisses Budget für den Ganztagsbetrieb vom Land zur Verfügung. Bei der Ausgabe dieser Mittel haben die jeweiligen Schulen eine hohe Eigenständigkeit. Ob und mit welchen außerschulischen Partnern die Schule zusammenarbeitet, entscheidet die Schule selbst.

Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz hat mit zahlreichen außerschulischen Partnern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, welche u.a. die finanzielle Vergütung regeln. Im Sport wird die Kostenerstattung der eingesetzten Übungsleiter über die Rahmenvereinbarung „Sport in der Ganztagsschule“ mit den sogenannten Kooperationsverträgen (ehren- bzw. nebenamtliches Personal) und Dienstleistungsverträge (hauptamtliches Personal) geregelt.

Im Rahmen eines Kooperationsvertrages zahlt das Land dem Verein für dessen Dienstleistung und dessen Aufwand pauschal 1.000 € im Schuljahr, wenn pro Schulwoche durchschnittlich eine Zeiteinheit (Unterrichtsstunde) geleistet wird, ansonsten anteilig mehr oder weniger. Zusätzlich wird den Sportvereinen für Verwaltungs- und Vertretungsaufwand eine Pauschale von 5 % der Vergütung berechnet, also insgesamt 1.050 €.

Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages wird das eingesetzte Personal nach den mit dem Verein abgeschlossen Arbeitsvertrag bezahlt. Detaillierte Regelungen sind in den jeweiligen Musterverträgen geregelt, welche in den Arbeitshilfen in Kapitel 1 zu finden sind.

Eine mögliche Aufstockung der finanziellen Mittel für die Kooperation wird seitens des organisierten Sports nicht geleistet. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Aufstockung über Schulträger, örtliche/regionale Sponsoren, schulische/sonstige Fördervereine und Stiftungen zu erwirken. 

Die Ganztagsangebote müssen für die Schüler kostenfrei sein. Eine Eigenbeteiligung ist also nicht zulässig.

Hinsichtlich entstehender angebotsbezogener Sachkosten verständigt sich die Schule, in Abstimmung mit dem Verein, mit dem Schulträger über die Erstattung. Eine Erstattung von Sachkosten ist ausschließlich mit Zustimmung des Schulträgers möglich. Eine solche Erstattung kann in beiden Vertragsarten unter den Nebenabreden in § 6 fixiert werden. Seitens des organisierten Sports werden keine Sachkosten erstattet, welche sich aus einer Kooperationsvereinbarung ergeben. Allerdings besteht sportartspezifisch die Möglichkeit, dass einzelne Fachverbände die Kooperationen finanziell oder mit Materialien unterstützen. Fragen Sie daher im Bedarfsfall Ihren Fachverband direkt an.

GTS-Engagement und Mitgliedergewinnung

Ein wichtiges Ziel beim Engagement von Sportvereinen in Ganztagsschulen ist die Gewinnung von Mitgliedern. Viele Schüler nehmen das Schulangebot eher als „Pflicht“ und den Trainer als Lehrkraft wahr. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Schülern auch das Vereinsangebot vorzustellen und sie für den Vereinssport zu begeistern. Es sollten aber auch deren Geschwister, Freunde, Eltern und Großeltern in den Blick genommen werden. Qualitativ gute Angebote und Übungsleiter, die durch persönliche Ansprache als Mittler zu den Vereinen wirken, sind dabei natürlich das zentrale Element. 

Darüber hinaus sind kreative und auf die Zielgruppe der GTS-Schüler zugeschnittene Formen der Öffentlichkeitsarbeit an der Schule zu nutzen. Wie zum Beispiel:

  • Elternbriefe, in denen der Vorteil einer Vereinsmitgliedschaft dargestellt wird (evtl. auch mehrsprachig)
  • Werbung an Projekttagen, Beteiligung des Vereins an Schulfesten o.ä.
  • Aushänge am „Schwarzen Brett“ der Schule
  • Artikel in der Schülerzeitung
  • Kommunikation des GTS-Engagements in der regionalen Presse
  • Besondere Werbeaktionen für die Schüler der Schule, die nicht im GTS-Betrieb sind
  • Werbung für das FSJ/BFD in Abiturklassen

Darüber hinaus können verschiedene Organisationsformen eine Mitgliedergewinnung fördern:

  • Verlagerung von Trainingszeiten in den Nachmittag der GTS-Schule – Vereinsmitglieder trainieren mit den GTS-Schülern
  • Gemeinsames Angebot für GTS-Schüler und nicht GTS-Schüler, letztere müssten dann Vereinsmitglied werden
  • Kostenfreie Mitgliedschaft im Sportverein für ein Schuljahr anbieten, danach erfolgt die kostenpflichtige Übernahme, evtl. sogar als Familienbeitrag /sozialschwache Familien über Hilfen aus dem Teilhabepaket informieren
  • Bestimmte Leistungen – z.B. Gürtelprüfungen, Leistungsabzeichen, Wettkampfteilnahme – werden an die Mitgliedschaft gebunden
  • Spezielle Schnupperangebote für GTS-Schüler und ihre Familien z.B. am Wochenende
  • Angebote für die Zielgruppe Lehrerschaft – betriebliches Gesundheitsmanagement, z.B. Stressbewältigung
  • Angebote der Ferienbetreuung (günstigerer Beitrag bei Vereinsmitgliedschaft)
  • Leistungssport: Transport/Mittagessen/Hausaufgaben für GTS-Schüler, die an Stützpunkten trainieren, organisieren bzw. auch über die Einrichtung niederschwelliger leistungsorientierter Gruppen nachdenken, die dann über eine Vereinsmitgliedschaft laufen würden. 

Facts

  • Erstkontakt mit Kooperationspartner gut vorbereiten 
  • neben bereits im Verein tätigen Übungsleitern auch weitere Personenkreise als Übungsleiter ansprechen und gewinnen 
  • Mindestqualifikation: gültige DOSB-Übungsleiter- oder DOSB-Trainerlizenz  
  • Zusatzqualifikationen für die speziellen Anforderungen im Ganztag nutzen 
  • Finanzierung der Kooperation erfolgt aus dem Budget der Ganztagsschule 

Arbeitshilfen zum Download