Kapitel 1: Orientierung

In diesem Kapitel erhalten Sie wichtige Informationen zur Ganztagsschule in ihrer speziellen Form in Rheinland-Pfalz, zu Begrifflichkeiten und aktuellen Entwicklungen. Außerdem werden die Vereinbarungen und vertraglichen Grundlagen, die einer Kooperation zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen zugrunde liegen, in Kürze vorgestellt. 

Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz

Die Ganztagsschule soll Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützen und Eltern dabei helfen, Arbeit und Familie besser miteinander zu verbinden. Im Mittelpunkt der pädagogisch-organisatorischen Konzeption steht die individuelle Förderung der Schüler.

Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz – GTS in Angebotsform

In Rheinland-Pfalz ist die vorherrschende Form der Ganztagsschule die GTS  in Angebotsform. Angebotsform bedeutet, an vier Tagen in der Woche (in der Regel von Montag bis Donnerstag) nehmen die Schüler von 8:00 bis 16:00 Uhr an pädagogischen Angeboten teil. Die Teilnahme ist freiwillig. Ist die Anmeldung einmal erfolgt, ist diese für ein Schuljahr und für alle Wochentage verbindlich. Bis auf das Mittagessen ist die Teilnahme kostenlos.  

Vier Elemente sind für alle Ganztagsschulen verbindlich: 

  1. Unterrichtsbezogene Angebote, z.B. Hausaufgabenbetreuung mit Lehrkräften, Fremdsprachen-AG, Methodenlernen 
  2. Förderangebote für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken, z.B. Sprachkurse, Konzentrationsübungen, Bewerbungstraining 
  3. Projekte, z.B. Kinderzeitungsredaktion, Umwelt und Fotografie 
  4. Freizeitangebote unter pädagogischer Anleitung, z.B. Leseratten, Sport-AG 

Rhythmisiert oder additiv? – Zwei Wege für die Einrichtung einer GTS

Eine Ganztagsschule, die ein rhythmisiertes Modell wählt, richtet Ganztagsklassen ein. Unterrichtliche und außerunterrichtliche Elemente, Lern- und Entspannungsphasen werden im Wechsel sinnvoll über den Tag verteilt, so dass Freizeitangebote (z.B. Sport) auch am Vormittag stattfinden können. 

Bei dem additiven Modell werden die unterrichtlichen Veranstaltungen am Vormittag um pädagogische Angebote am Nachmittag ergänzt. Der Unterricht findet vormittags in gemischten Klassen statt, die aus GTS-Schülern sowie Nicht-GTS-Schülern bestehen. Danach erhalten die GTS- Schüler ein gemeinsames Mittagessen. Es folgt die Hausaufgabenzeit und in der Regel schließen sich die Freizeitangebote daran an. 

Welche weiteren Formen der GTS gibt es?

Bei verpflichtenden Ganztagsschulen, vorwiegend Förderschulen und jedes G8-Gymnasium, ist die Teilnahme am Ganztag für alle Schüler verpflichtend. 

Betreuende Grundschulen bieten Eltern die Möglichkeit ihr Kind nur für bestimmte Nachmittage zur Betreuung anzumelden. Die Kinder nehmen vormittags am regulären Unterricht teil, erhalten anschließend ein Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung. Daran schließen sich Freizeitangebote an. In der Regel werden Elternbeiträge für die Betreuung erhoben. 

HINWEIS: Diese beiden Formen der Ganztagsschule können als potenzielle Kooperationspartner für die Vereine/ Verbände auch interessant sein. Hier ist allerdings zu beachten, dass die in der Rahmenvereinbarung festgehaltenen Regelungen und Finanzierungsmodalitäten nur für die GTS in Angebotsform relevant sind. 

Neben der GTS gibt es weitere Schulformen, die nicht Ganztagsschule sind. Diese können ebenso als potenzielle Kooperationspartner in Frage kommen, siehe hierfür das Projekt „Sport in Schule und Verein“.

Entwicklung der Ganztagsschulen in RLP

Im Jahre 2001 hatte das Land Rheinland-Pfalz beim Ausbau von Ganztagsschul-Angeboten bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen.  Ein wesentlicher Baustein dieser Ganztagsschulform, die als Ganztagsschule in Angebotsform schulgesetzlich verankert wurde, ist die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Dadurch sollte die Öffnung von Schule hin zum Lebens- und Erfahrungsraum der Schüler und damit auch die Integration von Angeboten der Sportvereine in den Schulbetrieb ermöglicht werden.   

Im Schuljahr 2002/2003 gab es in Rheinland-Pfalz 81 Ganztagsschulen in Angebotsform. Mit Schuljahresbeginn 2024/25 gibt es in Rheinland-Pfalz 659 dieser Schulen:  

  • Grundschulen: 355 
  • Förderschulen: 63 
  • Gymnasien: 51 
  • Integrierte Gesamtschulen (IGS): 49
  • Realschule Plus: 143

Dazu kommen noch 106 Ganztagsschulen in verpflichtender Form.  

Aktuelle Informationen zum Ausbaustand der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz finden Sie auf dem Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz

Bekenntnis zur Ganztagsschule

Der Landessportbund Rheinland-Pfalz und seine Mitgliedsorganisationen bekennen sich grundsätzlich zur Ganztagsschule als gesellschaftliche Notwendigkeit und wichtiges Element der Schulbildung in Rheinland-Pfalz. Sportvereine und -verbände haben sich daher von Anfang an mit haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften in den Ganztagsschulen beteiligt. Sport und Bewegung nehmen einen wesentlichen Raum bei den Ganztagsschulangeboten ein. Sie gehören unverzichtbar zu einer Schule, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen will. 

Gravierende Auswirkungen auf Vereine und Verbände

Mit der Einführung und dem inzwischen fast flächendeckendem Ausbau von Ganztagsschulen sind gravierende Auswirkungen auf die Sportvereine und -verbände in Rheinland-Pfalz verbunden. Die auf ehrenamtlichen Strukturen aufbauenden Vereine sehen sich in ihrem Bemühen, ihre Angebote in die Schulen zu entwickeln, vielfach in ihren finanziellen und personellen Möglichkeiten überfordert.   

Mit dem Ausbau des regionalen Beratungssystems über die Sportbünde und der organisatorischen und finanziellen Verbesserungen in der überarbeiteten Rahmenvereinbarung konnten einige Fortschritte für die Vereine erreicht werden. Der Sport in Rheinland-Pfalz sieht diese als wichtiges Signal für die Vereine, sich auch weiterhin als kompetenter Partner mit sportlichen Angeboten im Ganztag zu engagieren.  

Die ab August 2026 beginnende stufenweise Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) bringt weitere Herausforderungen für den organisierten Sport in Rheinland-Pfalz mit sich.  

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Mit dem Schuljahr 2026/27 beginnt das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) wirksam zu werden. Demnach werden schrittweise alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung erhalten. Zunächst die Kinder der 1. Klasse. In vier Jahren mit dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Kinder bzw. deren Eltern diesen Anspruch. 

Die wichtigsten Rechte: 

  • 1.-4. Klasse / 5 Werktage / 8 Stunden pro Werktag / Max. 4 Wochen Schließzeit in den Ferien 

Der Rechtsanspruch kann auf zwei Ebenen (Rechtskreisen) erfüllt werden. Die Gestaltung dieses Zusammenwirkens von Förderung in einer Tageseinrichtung (Rechtskreis SGB VIII) und schulischen Ganztagsangeboten (Rechtskreis Schulgesetz RLP) ist auf Grund jeweilig unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen und Zuständigkeiten komplex. Die Gesamtverantwortung liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (den Jugendämtern), die u.a. auch für die Bedarfsplanung zuständig sind. 

Herausforderungen: 

  • Wie ist die Bedarfsplanung bzw. wird sich die Anzahl von Kindern, die in der ganztägigen Betreuung nach dem GaFöG sind, deutlich erhöhen? 
  • Erfolgt eine Verschiebung der Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe zu Gunsten der Kinder im Grundschulalter?
  • Wie wird die Schließzeit in den Ferien geregelt und welche Auswirkungen hat dies auf die Freizeitangebote insbesondere unserer Sportvereine?
  • Kindgerechte Gestaltung des Ganztags: Angebotsentwicklung; Forderung nach täglichen Bewegungs- und Sportzeiten
  • Sportstättennutzung: Führt eine Ausweitung der Betreuungsangebote nach dem GaFöG zu einer Verknappung der Nutzungszeiten für Sportvereine?
  • Gibt es genug Personal, werden Betreuer*innen, Übungsleiter*innen als Fachkräfte anerkannt? (Fachkräftegebot nach dem KJHG)
  • Widerspruch zwischen für Eltern kostenloser Ganztagsschule (aber nicht Rechtsanspruch erfüllend) und kostenpflichtigen Angeboten wie betreuende Grundschule oder Horte 

Obwohl viele der Herausforderungen und offenen Fragen, bereits im Vorfeld und mit Beschluss des GaFöGs (2021) vorgetragen wurden, herrscht insgesamt noch einiges an Unklarheit. Große Bedeutung hat in der Umsetzung des GaFöG die kommunale Ebene. Hier sollten sich die Sportvereine nach Möglichkeit stark einbringen. Der Landessportbund steht in engem Kontakt mit dem Ministerium für Bildung. Die erzielten Verbesserungen in der Rahmenvereinbarung „Sport in der Ganztagsschule“ zeigt, dass sich das Land RLP der Bedeutung der Sportvereine beim Thema Ganztagsförderung bewusst ist. 

Nützliche Links: 

 

Rahmenvereinbarung „Sport in der Ganztagsschule“ 

Das Land Rheinland-Pfalz und der Landessportbund haben 2002 eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die Kooperationen von Sportvereinen und -verbänden mit Ganztagsschulen als wichtigen Bestandteil des Ganztagsschulkonzeptes anerkennt und die Modalitäten hierfür regelt. Um die Interessen und Bedürfnisse der Vereine besser abzubilden, wurde die Rahmenvereinbarung zuletzt mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 überarbeitet (die aktualisierte Rahmenvereinbarung ist hier zu finden).  

Die Rahmenvereinbarung auf einen Blick: 

  • Festschreibung von Sport und Bewegungsangeboten als wesentlicher Bestandteil im pädagogischen Konzept der Ganztagsschule. 
  • Vorrangige Berücksichtigung von Sportvereinen beim Sport im Ganztag. 
  • Das Land, vertreten durch die jeweiligen Schulleiter, schließt mit dem Sportverein einen Vertrag. Hier stehen zwei Vertragsarten zur Verfügung: der Kooperationsvertrag oder Dienstleistungsvertrag. 
  • Der Vertrag gilt für ein Schuljahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 30. April zum Ende des Schuljahres gekündigt wird. 
  • Mindestqualifikation für den Einsatz in der GTS sollte eine DOSB-Übungsleiterlizenz oder eine Trainerlizenz der Stufe C sein. 
  • Der Sportverein setzt aus Gründen der pädagogischen Kontinuität grundsätzlich die gleiche Fachkraft für das jeweilige Angebot ein. Bei Krankheit/ Urlaub soll der Verein für angemessen Ersatz sorgen. Gelingt dies nicht, entfällt für diese Zeit die vereinbarte Vergütung. 
  • Die Ganztagsschule stellt die notwendigen Räume zur Verfügung, ebenso ist ein Angebot an einem außerschulischen Lernort möglich. Die Transportkosten liegen beim Schulträger. 
  • Ausdrücklich ist es den in der Ganztagsschule tätigen Sportvereinen gestattet, für eine Vereinsmitgliedschaft im Rahmen von Schulveranstaltungen zu werben. 

Es stehen zwei Vertragsarten zur Verfügung, die lokal zwischen Sportverein und Ganztagsschule geschlossen werden. 

Hinweis: Nicht nur der Landessportbund, auch andere Organisationen haben Rahmenvereinbarungen mit dem Land geschlossen. Es gilt darauf zu achten, dass die richtige Rahmenvereinbarung gewählt wird. 

 

Hauptamt 

 

Ehrenamt/ Übungsleiter 

 

Vertragsarten  Dienstleistungsvertrag  Kooperationsvertrag 
Vertragspartner? 

Das Land, vertreten durch den Schulleiter der jeweiligen GTS, schließt mit dem Verein/Verband einen Vertrag. 

Die Vertragsabwicklung erfolgt durch Einstellen des Vertrages in das Schul-GTS-Portal und wird von der Ganztagsschule abgewickelt.  

Eingesetztes Personal  mit mindestens 15 Wochenstunden hauptberuflich beim Verein beschäftigte Fachkräfte   Fachkräfte, welche ehrenamtlich oder nebenamtlich beim Verein/ Verband beschäftigt sind: Übungsleiter, Honorarkräfte, Mini-Jobber, FSJler, BFDler, Azubis… 
Qualifikation des eingesetzten Personals?  Voraussetzung ist mindestens eine DOSB-Übungsleiter- oder eine DOSB-Trainerlizenz der Stufe C.  
Zeitlicher Umfang?  Verein und Ganztagsschule vereinbaren in welchem zeitlichen Umfang pro Woche die Dienstleistung erbracht wird. Eine Zeiteinheit entspricht 45 Minuten, in Grund- und Förderschulen 50 Minuten. 
 Angebotsinhalte?  Der Verein bestimmt die Angebotsinhalte in Absprache mit der Schule. 
Vergütung? 

Aus dem Ganztagsschulbudget der Schule bekommt der Verein die für die jeweilige Vertragserfüllung aufgewendeten Entgeltkosten ersetzt.  

Darüber hinaus erfolgt ein pauschaler Kostenzuschlag in Höhe von 5% der Vergütung für Vertretung im Krankheitsfall und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.  

Die Summe ist dem Verein in 12 gleichen Monatsraten am jeweils 15. des Monats zu zahlen. 

Das Land erstattet zusätzlich die entsprechenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.  

Aus dem Ganztagsschulbudget der Schule erhält der Verein für seine Dienstleistung und seinen Aufwand pauschal 1.000,00 € im Schuljahr, wenn je Schulwoche durchschnittlich eine Zeiteinheit tatsächlich geleistet wird, ansonsten anteilig mehr oder weniger. 

Darüber hinaus erfolgt ein pauschaler Kostenzuschlag in Höhe von 5% der Vergütung für Vertretung im Krankheitsfall und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. 

Die Auszahlung erfolgt zum 15.10., 15.01., 15.04., 15.07. auf ein vom Verein benanntes Konto. 

 

Rechenbeispiel 

 

GS =Grundschule 

WS=weiterführende Schule 

Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag siehe Musterabrechnung unter den Arbeitshilfen. Beispiel basiert auf TVL E 9 Stufe 1 Stand 01.3.2025 (ledig keine Kinder) 

Zeiteinheiten  

 

Erstattung pro Monat (bei 60 min/Woche) inkl. 5% 
GS (50 min)  189,29 € 
WS (45 min)  210,32 € 

1000,00 € bei 40 Zeiteinheiten im Schuljahr + 5% 

 

Zeiteinheit  Erstattung pro Stunde (60 min) inkl. 5% 
GS (50 min)  31,50 € 
WS (45 min)  35,00 € 

Facts

  • Ganztagsschulentwicklung flächendeckend
  • Ganztagsschule geht nicht ohne Bewegung, Spiel und Sport
  • Sportvereine sind dafür die kompetenten Partner
  • Hier können Vereine Kinder und Jugendliche erreichen
  • Neue Herausforderungen durch das GaFöG

Arbeitshilfen zum Download