66 Landesstützpunkte in 29 Sportarten für 2024 und 2025 anerkannt
22.01.2024 – LSB-Pressestelle
Alle diese Trainingseinrichtungen zeichnen sich aus durch ein qualitativ hochwertiges, vereinsübergreifendes und regelmäßiges Training für Landeskader im Einzugsgebiet eines oder mehrerer leistungsstarker Vereine. Sie sind Bestandteil des Netzwerks zur Förderung des Leistungssports von der Vereins- bis zur Bundesebene. Basierend auf einer systematischen Talentförderung ist es das Ziel der Landesstützpunkte, die sportliche Entwicklung der Landeskader (LK/NK2) so zu unterstützen, dass sie zum Ende des Ausbildungsabschnittes die Anforderungen zur Aufnahme in den Bundeskader erfüllen.
Die Anerkennung eines Landesstützpunktes setzt voraus, dass in der Regel mindestens drei Landeskaderathlet*innen (LK- und NK2-Kader-Athlet*innen) regelmäßig am Stützpunkttraining teilnehmen. Bundeskader (OK, PK, EK, TK, NK1) und perspektivreiche Nachwuchsathlet*innen unterhalb der LK-Kaderebene können in die Trainingsmaßnahmen am Landesstützpunkt mit einbezogen werden.
Am Landesstützpunkt muss außerdem qualifiziertes Leistungssportpersonal für folgende Aufgaben zur Verfügung stehen:
• Trainingssteuerung und Wettkampfbetreuung (am Landesstützpunkt muss mindestens ein/e Trainer*in mit DOSB-Trainer*in B-Lizenz Leistungssport oder vergleichbarer Qualifikation tätig sein)
• Stützpunktleitung
Die beantragten Landesstützpunkte müssen über eine leistungssportgerechte Sportinfrastruktur verfügen (z.B. Sportstätten, Sporteinrichtungen und Geräte). Außerdem werden Kooperationen mit Schulen und/oder Kitas sowie Talentsichtungsveranstaltungen erwartet. Die Landesfachverbände erhalten im Falle einer positiven Prüfung des Antrages eine Anerkennungsurkunde zur Anbringung an der Haupttrainingsstätte. Mit der Anerkennung sind zwei Förderungen seitens des LSB verbunden – neben dem Stützpunkttrainerzuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Jahr auch noch ein Großsportgerätezuschuss. Der Anerkennungszeitraum erstreckt sich in der Regel über zwei Jahre.
Die Verantwortung für den Landesstützpunkt obliegt dem (Landes-)Fachverband in Absprache mit dem stützpunkttragenden Verein, kann aber auch an die Fachverbände delegiert werden, falls keine landesweite Organisation existiert. Innerhalb eines (Landes-)Fachverbandes dienen mehrere Landesstützpunkte der Flächendeckung.
Die maximal zulässige Anzahl innerhalb einer Sportart richtet sich nach:
• den Mitgliederzahlen (Bestandserhebung des laufenden Jahres)
• dem aktuellen Leistungsstand (Auswertung LA-L Rahmenrichtlinien)
Grundlegende Voraussetzungen für eine Anerkennung:
• olympische Sportart/Disziplin
• Punkte im Rahmen der Auswertung der LA-L Rahmenrichtlinien
• Räumliche Entfernung zwischen den einzelnen Standorten von mindestens 25 Kilometern
Die Landesstützpunkte sollten an eine Vereinsstruktur angebunden sein, die bestenfalls mit weiteren Vereinen der Region kooperiert. Der Anerkennungsprozess erfolgt in Absprache mit dem LSB.
Weitere Infos:
https://www.lsb-rlp.de/themen/leistungssport/landesleistungszentren-lan…
Ansprechperson
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