Weitere Lockerungen für den Sport in Gruppen

Landesregierung aktualisiert Hygienekonzepte

15.07.2020 –  Landessportbund Rheinland-Pfalz

Mit den neuen Anpassungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (10. COBeLVO) gilt seit dem 15.07. für Gruppen mit bis zu 30 Personen die Erlaubnis ohne Mindestabstand Sport auszuüben. Für den vereinsbasierten Sport wurden die Hygienekonzepte Sport im Außenbereich, Sport im Innenbereich aktualisiert und bilden die relevante Grundlage.

  • Ein Fitnessstudio mit den Hygienekonzepten der Landesregierung als Plakate an einer Pinnwand.
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Es gilt das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und verantwortungsbewusst eine Rückkehr zu einem veränderten Alltag aufnehmen zu können. Einen Alltag mit Sport, aber unter sorgsamer Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Damit die Regeln von Sporttreibenden nachvollziehbar eingehalten werden können, wurden mit Experten konkrete Hygienekonzepte für die einzelnen Bereiche entwickelt. Insbsondere im Innenbereich gilt die Erhöhung der Personananzahl auf 30 nur, wenn eine entsprechende Größe der Innensportanlage (10 qm pro Person) vorhanden ist.

Hygienekonzepte für den Sport

Außererhalb der sportlichen Betätigung in Gruppen von bis zu 30 Personen, gilt weiterhin stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Bei Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wird dieser Abstand verdoppelt, wenn die Gruppengröße die Anzahl von 30 Personen übersteigt. Der Ausstoß des feinen Flüssigkeitsnebels Aerosol erhöht das Infektionsrisiko und findet deshalb besondere Beachtung. Dies führt zu den verschärften Regeln der Konzepte, insbesondere in den Zeilen, die geschlossene Räume betreffen. Dort stehen die Aerosole lang genug, um für andere Personen gefährlich zu sein, wenn der Abstand nicht eingehalten wird.

Personenbegrenzung, ausreichende Belüftung und weitere Maßnahmen sollen das Risiko weiter minimieren. Alle Konzepte finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de)

Unsere Informations-Templates wurden auf Grundlage der Hygienekonzepte erstellt und sollen einen schnellen Überblick der wichtigsten Punkte liefern. Die rechtliche Grundlage bildet das jeweilige Hygienekonzept der Landesregierung und die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO). Für die konkrete Sportausübung wird weiterhin auf die sportartenspezifische Festlegungen seitens des DOSB und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verwiesen. Diese werden durch die Spitzenverbände regelmäßig modifiziert und sind unter www.dosb.de abrufbar.