Landesregierung kündigt Hilfsprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro an / Sportvereine können Anträge ab dem 4. Mai stellen
LSB begrüßt Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen
27.04.2020 – Landessportbund Rheinland-Pfalz
„Gerade in schwierigen Zeiten sind die Sportvereine und -verbände von besonderer Bedeutung, weil sie Zusammenhalt stiften, konkrete Hilfe leisten und wesentlich zu einem solidarischen und sozialen Miteinander beitragen“, betont der kommissarische LSB-Präsident Jochen Borchert. Eine schnelle und unbürokratische Hilfe sei für den Sport im Land Gold wert. Laut Lewentz hat die Landesregierung ein eigenes Hilfsprogramm für Sportvereine aufgelegt, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten. Damit werde das Bundesprogramm der Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen ergänzt, das auch für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich greift. „Das genaue Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere auf die finanzielle Situation der Vereine, kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden“, so der Minister, der sich ausdrücklich für die professionelle Vorarbeit des Landessportbundes und der drei regionalen Sportbünde in Form eines digitalen Meldesystems bedankte. Innerhalb weniger Tage hatten der LSB und die regionalen Sportbünde in Abstimmung mit dem Innenministerium eine elektronische Abfrage bei den gemeinnützigen Sportvereinen in RLP durchgeführt. Ziel war es, die Anzahl und Schadenshöhe der Vereine zu ermitteln, bei denen eine Existenzgefährdung drohen könnte. Nach dieser ersten Bestandsaufnahme haben rund 25 Prozent der Vereine Existenzsorgen wegen möglicher Verluste oder Einnahmerückgänge durch die Corona-Krise konkret geäußert.
Der neue Rettungsschirm für Vereine läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom LSB bzw. den regionalen Sportbünden abgewickelt. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden. Weitere Infos gibt es ab dem 4. Mai unter
oder unter