Vorrübergehend Olympische Verbandsförderung

Landesfachverbände erhalten für vorübergehend olympische Disziplinen/Sportarten eine jährliche Verbandsförderung zur Förderung des Nachwuchsleistungssports. Die Förderhöhe ist abhängig von der Auswertung der "Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports" des DOSB.

Fördersumme
bis zu 15.000 €
Antragsfrist
31.01
Antragsberechtigte / Empfänger
Landesfachverbände

Die Zielgruppe sind die vorübergehend olympischen Landesfachverbände.

Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.

Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.

 

Förderkriterien

Grundvoraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist das Erreichen von Punkten im Rahmen der Auswertung der "Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports" des DOSB, das Einreichen der vollständig und fristgerecht eingereichten Verbandsabfrage sowie dem Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung, wenn kein Landesfachverband für Rheinland-Pfalz existiert.

Paralympische und deaflympische Sportarten erhalten ebenfalls Mittel für die Förderung des Nachwuchsleistungssport. Diese Mittel werden dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband RLP sowie dem Gehörlosensportverband RLP zur Verfügung gestellt.

Förderfähige Kosten

  • Sachkosten, z. B. Reise- und Übernachtungskosten
  • Trainingsmaterialien und Sportgeräte
  • Aus- und Fortbildung von Trainern
  • Trainerhonorare

Förderausschlüsse

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
  • Kleidung
  • Sponsoring
  • Preisgelder
  • Verpflegung (Ausnahme: Verpflegungspauschale für das Ehrenamt gemäß dem Landesreisekostengesetz)

Ablauf

Antrag

  1. Wir senden Ihnen die für Sie relevante Verbandsabfrage zu.

  2. Füllen Sie alle Felder der Verbandsabfrage aus und senden diese bis zum 31.01. an leistungssport@lsb-rlp.de.

  3. Auf Grundlage der Auswertung der "Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports" des DOSB errechnet der LSB die Fördersumme.

  4. Der Bewilligungsbescheid wird bis zum 31.03. an den Landesfachverband versandt.

Auszahlung und Abrechnung

  1. Reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis bis zum 30.11. ein.

  2. Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den Landesfachverband überwiesen.

Ansprechperson

Portrait Marion Schäfer
Marion Schäfer

Leistungssport

Mittelgeber

Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.