NK2-Förderung

Für Athlet*innen im Nachwuchskader 2 (in olympischen und paralympischen Sportarten/Disziplinen) können Kosten, die im Rahmen zentraler Trainings-, Sichtungs- und ggf. Wettkampfmaßnahmen anfallen, subventioniert werden. 

Fördersumme
bis zu 3.500€
Antragsfrist
31.01.
Antragsberechtigte / Empfänger
Landesfachverbände

Die Zielgruppe beschränkt sich auf Athlet*innen (der olympischen und paralympischen Sportarten/Disziplinen), die im jeweiligen Haushaltsjahr in den Nachwuchskader 2 (NK2) eines Spitzenverbandes berufen wurden. Basierend auf der Bund-Länder-Vereinbarung werden die Kosten, die dem Spitzenverband im Rahmen von zentralen Trainings-, Sichtungs- und ggf. Wettkampfmaßnahmen der Nachwuchskader 2 entstehen, durch das jeweilige Bundesland subventioniert. 

Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.

Der Förderzeitraum bezieht sich auf die im jeweiligen Haushaltsjahr beantragten Maßnahmen.

 

Förderkriterien

Voraussetzung für den Erhalt von Projektmitteln ist die Einreichung eines Antrags inklusive Kosten­aufstellung namentlich benannter NK2-Athleten*innen olympischer oder paralympischer Sportarten/Disziplinen (Erststartrecht für Rheinland-Pfalz), für die die Fördergelder bestimmt sind. Die Höhe der zweckgebundenen Zuwendungen ist abhängig von den dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Bei der Vergabe werden die Maßnahmen des Spitzenverbandes priorisiert berücksichtigt.

Förderfähige Kosten

  • Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Rahmen der beantragten Maßnahmen des NK2-Athleten/der NK2-Athletin

Förderausschlüsse

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
  • Personalkosten (z. B. Trainer/innen) können aus diesem Förderbereich nicht bezuschusst werden und müssen von den Landesfachverbänden bzw. Spitzenverbänden aus anderen Fördermitteln/Eigenmitteln finanziert werden

Ablauf

Antrag

  1. Laden Sie den Antrag hier herunter.

  2. Füllen Sie alle Felder der Antrags aus und senden diesen an leistungssport@lsb-rlp.de.

  3. Der Bewilligungsbescheid wird nach Prüfung der Vorraussetzungen und Ermittlung der Förderhöhe an den Antragsteller versandt.

Auszahlung & Abrechnung

  1. Reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis bis zum 30.11. des Jahres  ein.

  2. Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den Landesfachverband überwiesen.

Ansprechperson

Portrait Marion Schäfer
Marion Schäfer

Leistungssport

Mittelgeber

Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.