Jugendbooster

Neben der ehrenamtlichen Arbeit im Sportverein/Sportverband ist Geld ein wichtiger Faktor für die Erstellung von Angeboten. Mit dem Jugendbooster unterhalten die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz ihr eigenes Jugendförderprogramm. Ausgerichtet an den aktuellen Bedürfnissen erhalten Vereine und Verbände die Möglichkeit, Zuschüsse für die Jugendarbeit zu erhalten.

Fördersumme
bis zu 1.000 €
Antragsfrist
laufend
Antragsberechtigte / Empfänger
Vereine und Verbände

Antragsempfänger

Der Fokus liegt auf den Bereichen:

Digitalisierung

  • Anschaffung von Materialien zur Förderung der überfachlichen Jugendarbeit
  • Umsetzung digitaler Kommunikation innerhalb des Jugendvorstands/Jugendteams

    Ausschluss: Equipment zur Spielanalyse

Innovative Projekte

  • Projekte zur Mitgliedergewinnung
  • Familienfreundliche Projekte
  • Neue Angebote im Verein, die die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen betreffen
  • Präventionsprojekte im Verein (Alkohol, Drogen, (sex.) Gewalt
  • Projekte im Bereich Nachhaltigkeit & Umweltschutz

Junges Ehrenamt 2.0

  • Förderung von jungem Engagement im Sportverein
  • Beteiligungsformate für junge Vereinsmitglieder schaffen
  • Erstellung einer Jugendordnung/Gründung Jugendteam

Die Zielgruppe der Förderung sind alle Sportvereine und Sportverbände in Rheinland-Pfalz, die Mitglied in einem der drei regionalen Sportbünde Rheinland, Pfalz oder Rheinhessen sind und aktive Jugendarbeit leisten sowie diese im Rahmen eines der drei oben geschilderten Schwerpunktthemen ausbauen möchten.

Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 1.000 €.

Förderzeitraum ist forlaufend. Eine Förderung pro Verein oder Fachverband ist nur einmal in zwei Jahren möglich. Wobei maximal zwei verschiedene Sparten eines Vereins unterschiedliche Projekte einreichen dürfen (diese müssen sich klar voneinander unterscheiden).

Förderkritierien

  • Verein mit Sitz in Rheinland-Pfalz, der Mitglied in einem regionalen Sportbund ist.
  • Die laufenden Verpflichtungen gegenüber dem regionalen Sportbund (Bundesbeitrag etc.) müssen erfüllt sein.
  • Der Verein muss die Mindestmitgliedsbeiträge erheben.
  • Die aktuelle Bestandserhebung muss beim regionalen Sportbund vorliegen.
  • Der Antrag ist von einer Person mit Vorstandsfunktion gemäß BGB §26 zu unterschreiben. Die Leitung des Projektes steht für Rückfragen unsererseits zur Verfügung und dient als Ansprechpartner*in.
  • Die Versicherungsprämie in den regionalen Sportbünden muss geleistet sein.
  • Der Verein weißt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung durch die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz hin.
  • Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Förderung
  • Die Sportjugend ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses zu überprüfen. Unberechtigt erhaltene Zuschüsse sind zurück zu zahlen
  • Die Förderung schließt bereits laufende Projekte des Kalenderjahres mit ein (Antrag kann nachträglich gestellt werden)

Förderfähige Kosten

  • maximale Förderung von 1.000 €
  • Die Förderung erfolgt mit einer Pauschale
  • Die finanzielle Unterstützung darf ausschließlich zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen verwendet werden. Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt als einfacher Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht.

Förderausschluss

  • Keine Förderungen der Personalkosten von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
  • Keine Doppel-Beantragung von Fördermitteln (z.B. Integration, PSG, Inklusion, Kita/Schul-KOOPs, Leistungssport; Förderungen der Regionalen Sportbünde etc.)
  • Keine Förderung von Vereinen, die sich nicht mit den Werten der Sportjugend und des LSBs identifizieren oder die sich gegen Jugendarbeit stellen
  • Keine Förderung von Projekten, die nicht für die Gewinnung oder Bindungen der Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahren an den Verein dienen
  • Keine Förderung von Verpflegung
  • Keine Förderung von (Sport-) Kleidung
  • Keine Förderung von Umbau-/Baumaßnahmen
  • Keine Förderung von Maßnahmen/Material, welches der Trainingssteuerung und der Durchführung der Sportart dient (Bsp.: keine Trikots, Trainingsanzüge, Fußballschuhe etc.)
  • Keine Förderung von Ferienfreizeiten (da über reg. Sportjugenden Fördermöglichkeiten bestehen)

Ablauf

Antrag

  1. Einreichung des schriftlichen Projektantrags

  2. Überprüfen der Kriterien und dem uns zur Verfügung stehende Budget durch die Sportjugend

  3. Bewilligung oder Ablehnung durch SJ RLP und regionale Sportjugenden

  4. Einreichen des Sachberichts (keine Belege notwendig)

Auszahlung und Abrechnung

  1. Nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und entsprechender Prüfung unsererseits erfolgt die Auszahlung der bewilligten Förderung, sofern keine weiteren Rückfragen mehr bestehen

Wenn Euer Verein digitale Angebote erstellt und/oder produziert und Ihr über die sozialen Netzwerke für Euer Projekt Werbung macht, denkt bitte daran die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz zu verlinken.

Wir freuen uns auf Eure Anträge!

Ansprechperson

LSB
Dr. Martin Hämmerle

Stv. Hauptgeschäftsführer & Abteilungsleiter Sportjugend

Ansprechpersonen

Euren Antrag richtet bitte an die zuständige Ansprechperson des regionalen Sportbundes.

 

Sportbund Rheinland:

Daniel Rempfer

Tel.: 0261/135-264

E-Mail: jugendbooster@sportjugend-rheinland.de

 

Sportbund Pfalz:

Jule Engel

Tel.: 0631/3411-251

E-Mail: jugendbooster@sportbund-pfalz.de

 

Sportbund Rheinhessen:

Katrin Siemon

Tel.: 06131/2814-210

E-Mail: k.siemon@sportbund-rheinhessen.de