Spitzensportförderung der Polizei RLP
Voraussetzungen
Um in die Spitzensportförderung der Polizei RLP aufgenommen werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Sportliche Voraussetzungen
- Kaderzugehörigkeit
- Angehörigkeit zu einem rheinland-pfälzischem Sportverein
- Olympische Disziplinen werden vorrangig berücksichtigt
Bildungsvoraussetzungen
- Abitur
- Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in RLP
- mindestens ausreichende Leistungen im Fach Deutsch
- Berufliche Qualifikation
- Mit qualifiziertem Abschluss und mind. Gesamtnote 2,5
- Mind. 2-jährige berufliche Tätigkeit
Weitere Voraussetzungen
- Bei Einstellung darf das 37. Lebensjahr nicht überschritten sein (Ausnahmen im Einzelfall prüfbar)
- Körpergröße von mind. 162cm (Ausnahmen prüfbar)
- Keine Vorstrafen & laufenden Ermittlungs-/Strafverfahren
- Tätowierungen im nicht-sichtbaren zulässig (Einzelfallbewertung im Bewerbungsverfahren)
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten (nicht älter als ein Kalenderjahr)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite der Polizei Rheinland-Pfalz