Digitale Mitgliederversammlungen

Digitale Mitgliederversammlungen: DOSB will zügige Nachfolgeregelung

15.02.2023 –  LSB-Pressestelle

Sportvereine können künftig wohl nicht nur hybride Mitgliederversammlungen, sondern auch solche in rein virtueller Version veranstalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf dürfte in den kommenden Wochen final verabschiedet werden. Der DOSB jedenfalls setzt sich für eine zügige Neuregelung ein.

Neben den pandemiebedingten Auswirkungen auf die Sportausübung haben Lockdowns und Versammlungsverbote die Vereine auch bei der Durchführung ihrer satzungserforderlichen Versammlungen vor Herausforderungen gestellt. Viele Vereine machten Erfahrungen mit digitalen oder hybriden Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen. Die Übergangsvorschrift, die seit März 2020 digitale Sitzungen auch ohne Satzungsänderung auf rechtssicheren Boden stellte, lief allerdings im August 2022 aus. Der DOSB setzte sich in Berlin vehement für eine zügige Nachfolgeregelung ein und ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates sowie ein dazugehöriger Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Bundestag liegen mittlerweile vor.

  • Die Übergangsvorschrift, die seit März 2020 digitale Sitzungen auch ohne Satzungsänderung auf rechtssicheren Boden gestellt hat, ist im August 2022 ausgelaufen. Der DOSB setzt sich vehement für eine zügige Nachfolgeregelung ein.

In einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages begrüßte DOSB-Justiziar Dr. Hendrik Pusch grundsätzlich, dass nun ein Gesetzentwurf vorliegt, wies aber zugleich auf nötige Nachbesserungen hin. Denn der aktuelle Entwurf ermöglicht ohne Satzungsänderung lediglich hybride, aber keine rein virtuellen Versammlungen.

Der DOSB plädierte, den Vereinen die Wahl zwischen Versammlungen in Präsenz, hybrider oder rein virtueller Form zu überlassen und wurde in dieser Forderung von den anderen Sachverständigen unterstützt. Der Bundestag wird voraussichtlich noch im ersten Quartal 2023 final über den Gesetzentwurf beraten.