Online-Fortbildung des Sportbundes Pfalz zum Thema „Leistungssportförderung in RLP“

„Leistungssport-Zuschüsse für Vereine und Verbände sind deutlich gestiegen“

07.04.2022 –  Michael Heinze

Die rheinland-pfälzischen Vereine und Fachverbände kommen ab sofort in den Genuss deutlich höherer Mittelzuweisungen vom Landessportbund. „Aber teilweise wissen sie noch nicht, wie sie diese am besten einsetzen“, machte Thomas Kloth, Leistungssport-Abteilungsleiter beim LSB, bei der Online-Fortbildung „Leistungssportförderung in RLP“ des Sportbundes Pfalz deutlich. „Da ist teilweise von Verbandsseite noch einiges zu tun, um die höheren Mittel gezielt und effizient einzusetzen.“

Was kann man als Sportverein beantragen, was als Landesfachverband? Welche Förderung sind für Athlet*innen und Kadermitglieder möglich, welche für Trainer*innen? Darum drehte es sich in dem 90-minütigen Austausch. Wie Kloth vor 25 Zuhörern darIegte, hat der LSB in den vergangenen Jahren grundsätzlich die Richtlinien überarbeitet. „Der Landesausschuss Leistungssport, dem unter anderem Vertreter*innen von LSB und Sportbünden angehören, definiert für den jeweiligen Olympiazyklus sogenannte regionale Entwicklungssportarten, die dann auch höher gefördert werden als andere“, so Kloth, der die „Verbandsförderung Leistungssport" als „ein sehr großes Thema“ bezeichnete. Kloth sprach von einem „sehr hübschen Mittelaufwuchs“, mit dem man den Verbänden „deutlich mehr Mittel für die Talentförderung“ zur Verfügung stellen könne. „In den allermeisten Sportarten und Disziplinen und Fachverbänden, die eine Verbandsförderung Leistungssport bekommen, haben wir eine deutliche Steigerung und wir hoffen natürlich, dass sich das auch irgendwo in der Entwicklung in den nächsten Jahren zeigt.“

Detailliert erläuterte der Abteilungsleiter dem virtuellen Plenum die Leistungssportförderrichtlinien, die ebenso wie die aktuellen Förderungen und Zuschüsse auch auf der LSB-Homepage zu finden sind. Dabei legte er dar, dass es auch für die nicht-olympischen Verbände eine Verbandsförderung gebe. „Auch da stehen Fördermittel zur Verfügung, die für die jeweiligen Talente eingesetzt werden dürfen bzw. auch müssen.“ Laut Kloth gibt es Disziplinen, die vorübergehend oder nur für einen Zyklus vom NOK ins Programm genommen werden. Wie dies etwa bei Breakdance in Paris 2024 der Fall ist. Damit diese Sportarten nicht von der hohen olympischen Förderung auf die niedrige Förderung herunterfallen, wurde eine zusätzliche Förderstufe eingeführt. Auch der Parasport und der Gehörlosensport erhalte eine Förderung.

Die Spitzenvereinsförderung von bis zu 2.000 Euro per anno richtet sich an rheinland-pfälzische Sportvereine mit Topathlet*innen. Zudem werden Spitzensportveranstaltungen gefördert, die Fördersumme beläuft sich hier auf bis zu 2.500 Euro pro Jahr. Sie ist dafür gedacht, etwaige Deckungslücken oder Defizite auszugleichen. „Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ehrenpreise, Pokale und Urkunden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro zu bezuschussen“, so Kloth. „Das gilt für DMs, EMs, WMs und Spitzensportevents mit internationalem Charakter.“

  • Schuh in Startblock

    Die rheinland-pfälzischen Vereine und Fachverbände kommen ab sofort in den Genuss deutlich höherer Mittelzuweisungen vom Landessportbund.

    Foto: iStock/stefanschurr

Der wichtigste Punkt bei der Förderstruktur ist die Förderung der Athlet*innen selbst. Die Verbandsförderung Leistungssport kann von den Verbänden relativ flexibel eingesetzt werden. „Theoretisch könnte man damit mehrere Trainer*innen als Minijobber anstellen oder aber das Geld komplett in die Bezuschussung der Athlet*innen stecken – da gibt es einiges an Handlungsspielraum“, erläuterte Kloth. „Besonders wichtig sind für uns die NK2-Athlet*innen, weil sie eine gute Perspektive haben, in die internationale Spitze zu gelangen – für sie können wir jetzt auch Verpflegungskosten bezuschussen.“

Vor drei Jahren hat der LSB auch einen Zuschuss für den BFD im Spitzensport eingeführt. Alle Vereine und Verbände, die einen Freiwilligen beschäftigen wollen, der eine entsprechende sportliche Perspektive hat, der sich also in Bereich Bundeskader oder Bundesnachwuchskader bewegt oder Stammspieler in einer Bundesliga-Mannschaft ist, haben die Möglichkeit, sich die Kosten für diese Einsatzstelle mit bis zu 50 Prozent bezuschussen zu lassen. „Wir dürfen unsere Förderung nicht an Athlet*innen oder Trainer*innen direkt auszahlen, sondern das läuft über die Vereine oder Verbände“, betonte Kloth. „Nur diese Akteure sind antragsberechtigt – wobei hier Fristen berücksichtigt werden müssen.“ Die nächste Frist etwa läuft bald ab – bis zum 30. April können Anträge zur Spitzenvereinsförderung gestellt werden.“