Tipps von LSB und Sportbünden zum Umgang mit Bescheiden / „Bürokratisches Procedere nicht zumutbar“

Infos zum Transparenzregister

19.02.2021 –  LSB-Pressestelle

In den vergangenen Tagen wurden vom Bundesanzeiger-Verlag an rheinland-pfälzische Sportvereine „Bescheide über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“ versendet. Der Bundesanzeiger-Verlag zieht im öffentlichen Auftrag diese Gebühren ein. Wie dieser Rechnung zu entnehmen ist, besteht für Vereine zwar keine Eintragungspflicht im Transparenzregister, da sich die wirtschaftlich Berechtigten (BGB Vertreter der Vereine) aus dem Vereinsregistereintrag ergeben – aber die Gebühren zur Führung des Vereinsregisters sind grundsätzlich dennoch zu entrichten.

Zwar hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erreicht, dass gemeinnützige Sportvereine ab 2020 von diesen Gebühren auf Antrag befreit werden können, allerdings kam diese Information erst Anfang Dezember 2020, der Antrag hätte für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2020 gestellt werden müssen. Aufgrund des kurzen Vorlaufs haben dies viele Vereine nicht getan. Eine rückwirkende Befreiung war ebenso wenig erreichbar wie eine generelle Befreiung ohne Antragstellung. Somit ist der Bundesanzeiger Verlag berechtigt, die Gebühren für die Jahre 2018 und 2019 über jeweils 2,50 Euro zu erheben.

Wir empfehlen folgende Vorgangsweise im Umgang mit den Bescheiden:

•    Vereine, die die Rechnung erhalten haben sollten mit der Begründung, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, über die E-Mail-Adresse gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de  einen formlosen Antrag auf Gebührenbefreiung für die Jahre 2020 und 2021 stellen. Obwohl einige Vereine von vergeblichen Versuchen berichten, den Antrag auf diesem Weg zu stellen, besteht diese Möglichkeit weiterhin. Der BA-Verlag empfiehlt nun allerdings die Antragstellung über seine Homepage. Hierfür genügt im ersten Schritt eine sogenannte Basis-Registrierung: https://www.transparenzregister.de/treg/de/registrieren;jsessionid=2D47… . Bitte geben Sie den vollständigen Vereinsnamen an (keine Abkürzungen) und vermeiden Sie Abweichungen zwischen dem im Vereinsregisterauszug eingetragenen Vorstand und den als Vorstand unterzeichnenden Antragstellern. Eine Antragstellung per Brief ist ausgeschlossen.

•    Sie sollten zunächst die Reaktion des Transparenzregisters abwarten und die Rechnung erst einmal nicht bezahlen.

•    Das Transparenzregister fordertauf diesen formlosen Antrag mittels einer automatisierten Antwortmail hin, die aktuelle Freistellungsbescheinigung den Registerauszug sowie eine Kopie des Personalausweises der beantragenden Person an.

Es bleibt abzuwarten, ob das Transparenzregister bei deutschlandweit rund 90.000 Sportvereinen diesen bürokratischen Aufwand überhaupt betreibt.

Wie sieht die politische Interessenvertretung des Sports aus?

In Absprache mit den Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz hat sich der LSB auf der Ebene des DOSB dafür eingesetzt, erneut einen Versuch zu unternehmen, diesen bürokratischen Verwaltungsakt abzuschaffen. Ein Schreiben der 16 Landessportbünde und des DOSB wird in den nächsten Tagen an die politischen Entscheidungsträger gehen.

„Hier wird für das Eintreiben von Gebühren und die Erlangung einer Gebührenbefreiung ein bürokratisches Prozedere in Gang gesetzt, welches den Vereinen nicht zuzumuten ist. Diese Gebühreneintreibung bzw. das bürokratische Prozedere der Gebührenbefreiung sind ein völlig falsches Signal an das von der Politik gelobte Ehrenamt“, äußert Martin Weinitschke, Geschäftsführer des Sportbundes Rheinland, seinen Unmut über die Aktivitäten des Transparenzregisters.

In dem Schreiben der 16 Landessportbünde wird ein konsequentes Vorgehen in Richtung der politischen Entscheider und des Bundesfinanzministeriums gefordert. Der Sport muss es schaffen, die Politik davon zu überzeugen, diesen unnötigen bürokratischen Akt im Sinne einer Bürokratieentlastung für Vereine abzuschaffen.

Wohin können sich Vereine bei Fragen oder Beschwerden wenden?

Ansprechpartner für die gesetzlichen Grundlagen ist das Bürgerreferat des Bundesministe-riums der Finanzen: buergerreferat@bmf.bund.de (Telefon: 030 / 18682 3300). Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für die Führung des Transparenzregisters und die Prüfung der Anträge auf Gebührenbefreiung ist die hiermit vom BMF beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH service@transparenzregister.de

Weitere Informationen zum Transparenzregister:

https://www.transparenzregister.de/vereine/Artikel_TReg_Vereine_lang.pdf