Bis 13. September erweiterte Richtlinien und mehrere Ausnahmeregelungen

DFJW erleichtert Austausche im Kontext der Corona-Pandemie

19.03.2021 –  LSB-Pressestelle

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) FJW ist sich der Probleme bewusst, mit denen sich die rheinland-pfälzischen Vereine und Verbände während der Corona-Pandemie konfrontiert sehen. Das DFJW hat daher seine Richtlinien für interkulturelle Begegnungen und Austausche so weit wie möglich angepasst und – um der Ausnahmesituation mit weitgehenden Mobilitätsbeschränkungen Rechnung zu tragen – innovative Formate angeboten. In diesem Zusammenhang werden die im folgenden aufgeführten Ausnahmeregelungen der Richtlinien bis zum 13. September beibehalten.

Anzahl der Teilnehmenden

Normal gilt: eine ausgeglichene Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich, wobei mindestens ein Drittel in einem der beiden Länder leben sollte.

Corona-Ausnahmeregelung: diese Verpflichtung wird auf eine Anzahl von Teilnehmenden von 20 Prozent aus den jeweiligen Ländern reduziert.

Mindestdauer einer Begegnung

Normal gilt: vier Tage

Corona-Regelung: zwei Tage

Fahrtkosten

Normal gilt: 0,12 €/km

Corona-Ausnahmeregelung: Erhöhung der Kilometerpauschale auf 0,18 €/km und bei Gruppenreisen für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf auf 0,27€/km

Aufenthaltskosten

Normal gilt: Maximalzuschuss 15 €/Tag/Teilnehmer*in und Begleitperson

Corona-Ausnahmeregelung: Maximalzuschuss 45 €//Tag/Teilnehmer*in und Begleitperson

Programmkosten

Normal gilt: Maximalzuschuss 250 €/Tag (Höchstdauer von 10 Tagen)

Corona-Ausnahmeregelung: 375 € pro Tag (Höchstdauer von 10 Tagen)

Trilaterale Begegnungen und Projekte für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf

Normal gilt: 375 €/Tag (bei einer Höchstdauer von 10 Tagen)

Corona-Ausnahmeregelung:625 €/Tag (bei einer Höchstdauer von 10 Tagen)

Ansprechpersonen

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Lara Hohnhäuser

Internationales, DFJW, Meisterehrung