Bis 13. September erweiterte Richtlinien und mehrere Ausnahmeregelungen
DFJW erleichtert Austausche im Kontext der Corona-Pandemie
19.03.2021 – LSB-Pressestelle
Anzahl der Teilnehmenden
Normal gilt: eine ausgeglichene Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich, wobei mindestens ein Drittel in einem der beiden Länder leben sollte.
Corona-Ausnahmeregelung: diese Verpflichtung wird auf eine Anzahl von Teilnehmenden von 20 Prozent aus den jeweiligen Ländern reduziert.
Mindestdauer einer Begegnung
Normal gilt: vier Tage
Corona-Regelung: zwei Tage
Fahrtkosten
Normal gilt: 0,12 €/km
Corona-Ausnahmeregelung: Erhöhung der Kilometerpauschale auf 0,18 €/km und bei Gruppenreisen für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf auf 0,27€/km
Aufenthaltskosten
Normal gilt: Maximalzuschuss 15 €/Tag/Teilnehmer*in und Begleitperson
Corona-Ausnahmeregelung: Maximalzuschuss 45 €//Tag/Teilnehmer*in und Begleitperson
Programmkosten
Normal gilt: Maximalzuschuss 250 €/Tag (Höchstdauer von 10 Tagen)
Corona-Ausnahmeregelung: 375 € pro Tag (Höchstdauer von 10 Tagen)
Trilaterale Begegnungen und Projekte für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf
Normal gilt: 375 €/Tag (bei einer Höchstdauer von 10 Tagen)
Corona-Ausnahmeregelung:625 €/Tag (bei einer Höchstdauer von 10 Tagen)
Ansprechpersonen

Referent für internationale Fragen
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Internationale Jugendarbeit, Kooperationen
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