Priorisierung auch für Übungsleiter*innen, die regelmäßig und kontaktnah in Kitas, Grund- oder Förderschulen tätig sind
Corona-Schutzimpfung für Vereinsmitarbeiter*innen
09.04.2021 – LSB-Pressestelle
Zur Prioritätsgruppe 2 gehören auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind. Das gilt auch für Vereinsmitarbeiter*innen, die im Rahmen von Kooperationsverträgen in den oben genannten Einrichtungen regelmäßig und kontaktnah zu den Mitarbeitenden oder den Kindern tätig sind. Dies muss von der jeweiligen Kita oder der betreffenden Schule bescheinigt werden. Die Bestätigung ist dann im Impfzentrum vorzulegen.
Mitarbeiter*innen können sich entweder telefonisch unter 0800 / 57 58 100 oder auf www.impftermin.rlp.de für einen Impftermin registrieren. Die Zuordnung zu einem der Impfzentren erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Ausnahmen gelten für Personen, die außerhalb von Rheinland-Pfalz ihren Wohnort haben. Diese können sich an der für den Arbeitsort zuständigen Stelle impfen lassen.
Ansprechperson

Referentin Schulsport
- k.riebke@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-102
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz