Rasengesperrt-Schild vor Sportplatz.
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Zusätzliche Schutzmaßnahmen treten am 02. November in Kraft

Bundesweite Schutzmaßnahmen schränken Sportbetrieb ein

29.10.2020 –  Landessportbund Rheinland-Pfalz

Die Regierungen des Bundes und der Länder haben deutschlandweit geltende strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie erlassen, die ab dem 02. November und befristet bis zum 30. November gelten. Die Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf den organisierten Sport. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bleibt geschlossen. Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Erlaubt bleibt der Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ziel ist es, Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, um die exponentielle Dynamik der Ausbreitung der Infektionszahlen einzuschränken.

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an, heißt es im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungen der Länder.  Diese Dynamik erfordert nun strengere Maßnahmen, die ab dem 02. November bis zum 30. November befristet in Kraft treten und nach 14 Tagen eine Überprüfung durch die Regierungen erfahren, um mögliche Anpassungen zu treffen.

Freizeit- und Amateursportbetrieb wird geschlossen

Für den Sport gilt, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern geschlossen bleibt. Das gilt auch für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Profisportveranstaltungen dürfen weiterhin stattfinden, allerdings sind keine Zuschauer zugelassen. Erlaubt bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.       

Weitere konkrete Schritte werden vom Land Rheinland-Pfalz in Kürze ergänzt. Weiterhin bleiben die Leitplanken und die Hygienestandards des DOSB sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände die Grundlage für die Sportausübung in Zeiten der Pandemie.