
14. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz ist seit 16. Dezember in Kraft
Amateur- und Freizeitsport vom landesweiten Shutdown betroffen
16.12.2020 – Landessportbund Rheinland-Pfalz
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport bleiben weiterhin untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt. Zuschauer sind nicht gestattet. Spitzen- und Profisport im Sinne des Satzes 1 betreiben Bundes- und Landeskaderathlet*innen in olympischen Disziplinen (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader) sowie Bundes- und Landeskaderathlet*innen in paralympischen Disziplinen (Paralympicskader, Perspektivkader, Teamkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader), die von den zuständigen Bundes- oder Landesverbänden anerkannt sind. Außerdem Mannschaften aller olympischen und paralympischen Sportarten der 1. bis 3. Ligen sowie der Regionalliga im Männerfußball. Darüber hinaus Profimannschaften in nicht olympischen und nicht paralympischen Sportarten. Unter Profisport ist die bezahlte Vollzeittätigkeit von Berufssportler*innen in Kapitalgesellschaften oder in den Wirtschaftsbetrieben von Vereinen zu verstehen. Ferner Teams der höchsten Spielklassen der Jugend- und Nachwuchsaltersklassen U 17 oder älter sowie Spieler*innen der Bundes- und Landeskader der Altersklassen U 15 und U 16, sofern die Mannschaften bzw. Spieler*innen an einem vom zuständigen Spitzenfachverband zertifizierten Nachwuchsleistungszentrum trainieren. Und nicht zuletzt wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportler*innen ohne Bundeskaderstatus sowie sonstige Athlet*innen, die sich bereits für die Teilnahme an bevorstehenden Europa- und Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder in 2020 oder 2021 qualifizieren können.
Ziel bleibt es weiterhin, die Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, um die exponentielle Dynamik der Ausbreitung der SARS-Cov2-Infektionszahlen einzuschränken. Auch der Amateur- und Freizeitsport muss einen Teil zu dieser gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung beitragen.