Frist für Neuanträge im Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein“ verlängert

05.06.2023 –  LSB-Pressestelle

Die Antragsfrist für Neuanträge im Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein“ wird verlängert. Vereine, die eine Kooperation (wöchentliche AG) mit einer Schule außerhalb des Ganztagsbetriebs durchführen, können noch bis zum 8. September Anträge für neue Kooperationen stellen.

Die Verlängerung der Antragsfrist berücksichtigt die immer noch vorhanden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Viele Sportvereine und Schulen konnten ihre Kooperationen in der Coronazeit nicht aufrechterhalten, mit denen Schüler*innen für den Sport und für ein Sporttreiben im Verein begeistert werden sollen. Die Verlängerung der Antragsfrist soll helfen, dass möglichst viele Kooperationen auch im neuen Schuljahr 2023/24 gefördert werden – und die Kinder und Jugendlichen wieder verstärkt in Bewegung und zum Sport kommen.

  • Turnmädchen in Sandkasten

    Die Verlängerung der Antragsfrist soll helfen, dass möglichst viele Kooperationen auch im neuen Schuljahr 2023/24 gefördert werden – und die Kinder und Jugendlichen wieder verstärkt in Bewegung und zum Sport kommen.

    Foto: M. Heinze

Mit diesem vom Ministerium für Bildung geförderten Modell werden Schulkooperationen von Sportvereinen außerhalb des Ganztagsbetriebes unterstützt. Dafür müssen regelmäßig Sportaktivitäten durch qualifizierte Übungsleiter*innen angeboten werden, die über den Sportunterricht hinausgehen. Das Modell ist offen für eine breitensportlich orientierte Zusammenarbeit. Schulen und Vereine sollen aber auch für die Intensivierung von Talentsichtung und Talentförderung sowie den leistungsorientierten Sport motiviert werden.

Weitere Infos und das Antragformular zum Projekt unter www.lsb-rlp.de/beratung-foerderung/foerderung-zuschuss/kooperation-spor….

Ansprechperson

Portrait von Katrin Riebke
Katrin Riebke

Referentin Schulsport