Ein rotes Paragraf-Zeichen auf einer Grafik mit viele weißen Paragraf-Zeichen.
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Erfreuliche Entwicklung für Sportvereine / Warnung vor betrügerischer Fake-Seite

Transparenzregister: Wegfall der Gebührenpflicht

23.01.2020 –  Michael Heinze

Für den Eintrag gemeinnütziger Sportvereine im Transparenzregister besteht keine Gebührenpflicht mehr. „Inzwischen wurden die hierfür nötige Gesetzesänderung beschlossen und das nähere Verfahren zum Erreichen der Gebührenbefreiung veröffentlicht“, hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in einem Schreiben an seine Mitgliedsorganisationen mitgeteilt. Diese Entwicklung sei für Sportvereine umso erfreulicher, da die Jahresgebühr ab 2020 von 2,50 auf 4,80 Euro erhöht wird.

Das staatliche Transparenzregister wurde in Deutschland entsprechend einer EU-Richtlinie zur Geldwäscheprävention eingeführt. In Paragraf 24 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes wurde festgelegt, „dass Vereine, die nach den Paragrafen 52 bis 54 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind und dies mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegenüber der registerführenden Stelle nachweisen, auf Antrag keine Gebühren zu zahlen haben“. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wurde ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung das genaue Verfahren für die Gebührenbefreiung zu regeln, heißt es in der Mitteilung weiter. Im Bundesgesetzblatt vom 16. Januar 2020 ist nun die Transparenzregistergebührenverordnung veröffentlicht worden. Nachdem ursprünglich im Raum gestanden habe, dass die Gebührenbefreiung jährlich zu beantragen und unklar sei, in welcher Form der Antrag bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln einzureichen sei, habe das BMF nun Klarheit geschaffen. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH sei nun aufgefordert, eine Antragstellung per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) zu schaffen.

Sportvereine, die von einer „Organisation Transparenzregister e.V." mit Sitz in Plauen eine E-Mail erhalten haben und darin aufgefordert werden, sich „innerhalb von 10 Tagen zu registrieren“, sollten darauf nicht reagieren. Zur Registrierung genannt ist in der E-Mail die Website TransparenzregisterDeutschland.de. Außerdem wird in der E-Mail darauf hingewiesen, dass bei unterlassener Registrierung hohe Bußgelder drohen. Die Mail erzeugt den Eindruck hoher Dringlichkeit und suggeriert durch ihre Aufmachung, dass sie von einer staatlichen Einrichtung stammt. Der Verein steht indes in keiner Verbindung zum staatlichen Transparenzregister und ist auch nicht befugt, Bußgelder zu verhängen. Eine klassische Fake-Seite also, von der Vereine die Finger lassen sollten.