Auswirkungen Corona-Pandemie auf internationale Begegnungen
DFJW übernimmt Teilkosten für Absagen internationaler Sportbegegnungen
28.03.2020 – Steffen Jackobs
Die Höhe der Kostenübernahme entspricht maximal der ursprünglich vereinbarten Fördersumme Ihrer Projekte. Das DFJW kann daher einen Teil der Kosten, die durch die Absage bzw. den Abbruch entstehen, übernehmen – solange sie nicht den Gesamtbetrag übersteigen, der im Rahmen des Antragsverfahrens bewilligt wurde. Das betrifft z.B. Abschlagszahlungen an Unterkünfte, Fahrtkosten und Programmkosten oder Kosten für Sprachanimation, die nicht kostenlos storniert werden können.
Im folgenden FAQ finden sowohl Teilnehmende der DFJW-Programme als auch Projektträger*innen Antworten auf ihre Fragen zur aktuellen Situation rund um den Coronavirus: https://www.dfjw.org/ressourcen/coronavirus-faq.html
Gegebenenfalls informieren Sie bitte umgehend die zuständige DFJW-Zentrale beim Landessportbund, dass Ihr Projekt abgesagt wurde.