Neue Landesverordnung für den Sport gilt ab dem 20. April - Auch Lockerungen für das Training von Spitzensportler*innen
Corona-Krise: Neue Verordnung verspricht mehr Freiraum für den Sport
17.04.2020 – Christof Palm
Die Lockerung der bisherigen Vorgaben sind eine Reaktion auf die große Disziplin und das Verantwortungsbewusstsein der rheinland-pfälzischen Bevölkerung und betrifft Sportarten im Freien wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können. Damit soll Bewegung auch in Zeiten der Einschränkung vorrangig bei Outdoor-Sportarten ermöglicht werden. „Ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität für viele Bürgerinnen und Bürger, für die sportliches Aktivität ein wesentliches Element des körperlichen Wohlbefindens ist, auf die sie über Wochen verzichten mussten“, so Sportminister Roger Lewentz. Dennoch ist stets die aktuelle Entwicklung der Ausbreitung des Virus zu beobachten und bei der Beurteilung von Lockerungen mit einzubeziehen.
Die Lockerungen im Sportbereich betreffen Individualsportarten und gelten nicht für Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball.
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz begrüßt die stufenweise Öffnung der Sportanlagen, leisten die mehr als 6000 Sportvereine mit ihren vielfältigen Angeboten einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. „So sehr wir uns darüber freuen, wie kreativ Vereine und Verbände in der Krise vorgegangen sind und beispielsweise Online-Training angeboten haben, so sehr merken wir auch, wie wichtig es ist, wieder mehr Bewegung und Sport im Freien zu ermöglichen“, sagte LSB-Präsident Jochen Borchert, wohlwissend, dass es für manche Sportarten leichter sein wird, sich an die weiterhin bestehenden Hygiene- und Kontaktregeln zu halten. Daher gilt für alle Sportlerinnen und Sportler, verantwortungsvoll mit dieser Lockerung umzugehen und die Abstands- und Sicherheitsregeln sorgsam einzuhalten.
Erleichterungen auch für das Training von Spitzensportlerinnen und -sportlern
Die neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bezieht zudem das Training von Spitzensportlerinnen und –sportlern mit ein. So gibt es für das Training von olympischen und paralympischen Bundeskaderathletinnen und -athleten, die an Bundesstützpunkten, anerkannten Landesleistungszentren und Landesstützpunkten in Rheinland-Pfalz trainieren, Erleichterungen. Zudem für Profimannschaften der 1. und 2. Bundesligen aller Sportarten sowie wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus. Details dazu finden Sie hier.