Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Landessportbundes Rheinland-Pfalz und findet alle zwei Jahre auf Einladung des Präsidiums des LSB statt. 

Termin und Tagungsort werden vom Präsidium festgelegt und spätestens vier Monate vor der Versammlung veröffentlicht. Spätestens sechs Wochen vor der Versammlung lädt das Präsidium die Mitglieder und die Delegierten unter Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung schriftlich ein.

Nächster Termin

Die nächste LSB-Mitgliederversammlung findet am 19. September 2026 in Mainz statt.

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:

  • den Delegierten der Mitgliedsorganisationen
  • den Delegierten der Sportjugend Rheinland-Pfalz
  • den Mitgliedern des Präsidiums
  • den Persönlichen Mitgliedern

 

Die wesentlichen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind

  • Entscheidung über grundlegende Fragen des rheinland-pfälzischen Sports und seiner Organisation
  • Verabschiedung und Änderung der Satzung und der Finanzordnung des LSB
  • Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
  • Genehmigung von Haushaltsplänen und –nachweisen und die Entlastung des Präsidiums

 

Die Mitgliederversammlung wählt

  • die Mitglieder des Präsidiums
  • die Persönlichen Mitglieder
  • die Revisoren/Revisorinnen
  • die Mitglieder des Schiedsgerichts

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Weitere Details entnehmen Sie bitte „§5 Mitgliederversammlung“ der Satzung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz:

Ansprechperson

Portrait von Thomas Kloth
Thomas Kloth

Hauptgeschäftsführer