Fusionsgespräche fortgesetzt, gemeinsame Beschlüsse gefasst

22.07.2020 –  Leichtathletik-Verband Rheinland

Auch auf die Fusionsbemühungen der drei Leichtathletik-Verbände in Rheinland-Pfalz hat die Corona-Krise maßgeblichen Einfluss. In den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Leichtathletik-Verbände (ARGE) am 4. und 29. Juni wurde deutlich, dass der 1. Januar 2021 als Termin für die Fusion nicht einzuhalten ist. Neuer angestrebter Zeitpunkt ist der 1. Januar 2022.

Besprochen wurden bei dem Treffen auch Fragen der Wettkampfplanung, der Kadernominierung und die Bewerbung um das Landesleistungszentrum. Eigentlich war der Zusammenschluss der Leichtathletik-Verbände für das kommende Jahr anvisiert. Stand heute sind aber noch einige wichtige Fragen zu klären, was sich auch bei einem Vereinsgespräch im Leichtathletik-Verband Pfalz gezeigt hat. Beim turnusgemäß im ersten Quartal 2021 stattfindenden pfälzischen Verbandstag soll auch über ein Mandat für die Vereine entschieden werden, die zu einer möglichen Gründungsversammlung eines fusionierten Verbandes entsendet werden. Bis zu diesem Termin sollen alle Entwürfe zur Satzung und den Ordnungen sowie ein Finanzplan vorliegen. Die Gründungsversammlung könnte dann im zweiten Quartal 2021 stattfinden. Auch in anderen Bereichen ist die Corona-Krise eine Herausforderung für die Verbände. Bezüglich der Wettkampfplanung herrscht Einigkeit, in diesem Jahr keine RLP-Meisterschaften durchzuführen. Dessen ungeachtet können Vereine bei ihrem jeweiligen Verband eine Genehmigung für stadionnahe Veranstaltungen beantragen. Unter welchen Bedingungen diese Genehmigung erteilt wird, bleibt den Verbänden überlassen. Die Frage der Kadernominierungen wurde in den Sitzungen ebenfalls angesprochen: Aufgrund zurzeit noch fehlender Wettkampfleistungen müssen 2020 voraussichtlich alternative Konzepte angewandt werden. Dabei soll ein abgestimmtes Formular eine einheitliche Grundlage für die Entscheider schaffen. Die Nominierungen werden von den jeweils zuständigen Mitarbeitern in den Landesverbänden und den Verbandstrainern vorbereitet und von der ARGE beschlossen. Auch auf das weitere Vorgehen bezüglich eines Landesleistungszentrums für den Zeitraum 2021 bis 2024 besteht Einigkeit. Neben dem vom Landessportbund gesetzten Standort Zweibrücken (auch Bundesstützpunkt) wird Mainz dem LSB als gemeinsamer Vorschlag unterbreitet werden. Die Vertreter der Verbände nahmen dazu zwei beeindruckende Präsentationen für die Städte Mainz und Neuwied entgegen. Da die ARGE keine mehrheitlichen, sondern laut ARGE-Vertrag nur einstimmige Entscheidungen trifft, war es besonders wichtig, aufgrund vorher vom LSB festgelegten und den Kandidaten bekannten Kriterien anhand eines Auswertungsbogen sowie einer dazugehörigen Bewertungsgrundlage zu entscheiden. Hierdurch ist es möglich geworden, ein sehr stark objektivierbares Verfahren dem Ergebnis der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen. Von 583 möglichen Punkten hat Mainz 477 und Neuwied 471 Punkte erhalten.