Startende Sportler beim Leichtathletik-Sprint.
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Bewegter Advent - Vereint in der Schule

Die Landesinitiative "Land in Bewegung" ruft gemeinsam mit dem Landessportbund und den Sportbünden zur Aktion "Bewegter Advent - Vereint in der Schule" auf.

Vom 28. November bis 18. Dezember 2022 kommt Bewegung in die rheinland-pfälzischen Schulen. Innerhalb der Kampagne #Comeback der #Bewegung wird die Aktion „Bewegter Advent - Vereint in der Schule“ stattfinden. Allen Sportvereinen wird die Möglichkeit geboten, ihr Vereinsangebot in den Schulen zu präsentieren. Somit werden zum einen Kinder insbesondere nach langer Corona-Pause wieder in Bewegung gebracht und zum andern haben Vereine die Möglichkeit neue Mitglieder für sich zu gewinnen.

Die Ausgestaltung des Sportangebotes bleibt dabei den Vereinen völlig frei überlassen. Ob eine Headis-Einheit während des Sportunterrichts, eine Karate-AG oder ein Volleyball-Turnier – alles ist möglich. 

Damit wird das vom Ministerium für Bildung geförderte Projekt im Ganztagsschulbereich „Sportfinder“ für Kooperationsaktionen mit allen Schulen (Grundschulen, weiterführende Schulen, Förderschulen, Berufsbildende Schulen und Integrierte Gesamtschulen) erweitert.

Achtung: Die Anmeldephase ist am 21. November ausgelaufen. Falls Sie sich dennoch mit einer bereits bestehenden Partnerschaft oder einem konkreten Kontakt zu einer Schule noch anmelden wollen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den Ansprechpersonen auf.

FAQ

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle rheinland-pfälzischen Schulen und Sportvereine.

Wie funktioniert die Teilnahme als Sportverein?

  1. Prüfen Sie Ihre personellen und zeitlichen Kapazitäten im Aktionszeitraum.
  2. Finden Sie ein passendes Angebot, welches von einem Ihrer Übungsleiter*innen in einer nahegelegen Schule präsentiert werden kann.
  3. Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
  4. Warten Sie auf Rückmeldung des Aktionsteams zur Vernetzung mit einer Schule.
  5. Nehmen Sie Kontakt mit der Schule auf und besprechen Sie alle Details zur Umsetzung vor Ort direkt mit der Schule.
  6. Bringen Sie viele Kinder in Bewegung

Auszahlung & Abrechnung

  1. Reichen Sie im Nachgang der stattgefundenen Aktion einen Bericht bei Ihrem regionalen Sportbund (Rheinland, Pfalz oder Rheinhessen) ein.
  2. Bei vollständigem Bericht wird daraufhin der Förderzuschuss an die auf dem Bericht angegebene Vereinskontonummer überwiesen.
  3. Achtung: Zuwendungsempfänger können nur Mitgliedsvereine der regionalen Sportbünde, die den Mindestmitgliedsbeitrag beziehen, sein.

Wie funktioniert die Teilnahme als Schule?

  1. Prüfen Sie Ihre personellen und zeitlichen Kapazitäten im Aktionszeitraum.
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
  3. Warten Sie auf Rückmeldung des Aktionsteams zur Vernetzung mit einem Sportverein.
  4. Nehmen Sie Kontakt mit dem Sportverein auf und besprechen Sie alle Details zur Umsetzung vor Ort direkt mit dem Verein.

Was können Aktionen im "Bewegten Advent" sein?

  • Schnupperangebote in bestimmen Sportarten
  • Schulsportaktionstage
  • gemeinsame Veranstaltungen von Verein und Schule z.B.
    • ein Familiensporttag an der Schule
    • Projekttage
    • Schulturniere
  • und vieles mehr.

Sollten Sie bereits eine Veranstaltung/Aktion im angegeben Zeitraum an einer Schule geplant haben, können Sie diese selbstverständlich auch anmelden. Auch mehrere Aktionstage sind möglich.

Wie hoch ist die Förderung für Sportvereine?

Die finanzielle Förderung für Sportvereine liegt bei einer Höhe von bis zu 500,00 Euro pro Aktion. Die Kampagne #Comeback der #Bewegung und die Aktion „Sportfinder“ bieten den Sportvereinen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Somit können beispielsweise Übungsleiter-, Material- oder Anfahrtskosten gedeckt werden.

Gefördert werden Aktionen und Veranstaltungen der Sportvereine, die in Kooperation mit einer rheinland-pfälzischen Schule im Aktionszeitraum 28. November bis 18. Dezember 2022 durchgeführt werden.

Die Zuschusshöhe beträgt

  • bei einer Mindestdauer von 90 Minuten 300,00 Euro.
  • Dauert die Aktion länger als 180 Minuten erhöht sich die Fördersumme auf 500,00 Euro.

Was sind die Förderkriterien?

  • Durchführung einer Aktion/Veranstaltung im Aktionszeitraum an einer rheinland-pfälzischen Schule
  • Abgabe eines entsprechenden Berichtes im Nachgang der Aktion

Was sind die förderfähigen Kosten?

Die Aktion wird mit einer Pauschale gefördert

Gibt es einen Förderausschluss?

Bereits bezuschusste Sportangebote im Rahmen einer Schul-Vereins-Kooperation werden nicht zusätzlich gefördert (Stichwort: Doppelförderung!)

Wann ist Anmeldeschluss?

Am 21. November sind letzte Anmeldungen möglich. Die Zeit zwischen dem Anmeldeschluss und dem Start der ersten Aktionen wird für die Suche nach passenden Partnern (Vereinen und Schulen) genutzt.

Wie kann ich die Teilnahme an der Aktion kommunizieren ?

Für die Kommunikation der Aktions-Teilnahme wurde eine zusätzliche Toolbox mit Vorlagen, Templates und Badges erstellt, die teilnehmenden Vereine und Schulen aufrufen können und den Inhalt entsprechend für die Veröffentlichung über ihre Kommunikationskanäle nutzen dürfen.

„Wir wollen gemeinsam sicherstellen, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land regelmäßig Sport treiben. Wir wollen Lust wecken auf noch mehr Sport – auch außerhalb der Schule. Und wir wollen die Persönlichkeitsentwicklung voranbringen. Denn Sport ist eben viel mehr als körperliche Bewegung.“

Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung

Ihre Ansprechpartner*innen:

Landesinitiative "Rheinland-Pfalz - Land in Bewegung"

Tel.: 06131 16-3912 (Tina Nöske)
Tel.: 06131 16-3917 (Catrin Hamann)
Tel.: 06131 16-3547 (Helen Schosnig)

E-Mail: Rheinland-Pfalz-Land-in-Bewegung@mdi.rlp.de

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