Trainersubventionierung (Teilzeit & Honorar)
- Fördersumme
- bis zu 12.000 €
- Antragsfrist
- laufend
- Antragsberechtigte / Empfänger
- Landesfachverbände
Die Zielgruppe der Förderung beschränkt sich auf Trainer, die im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport in Teilzeit oder auf Honorarbasis tätig sind.
Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.
Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.
Förderkriterien
Die Höhe der Bezuschussung ist abhängig von der Erfolgsperspektive der Sportart, der Qualifikation des Trainers sowie dem Einsatzbereich.
Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden
- aktuell gültige DOSB-Trainerlizenz
- vertragliche Regelung der Trainertätigkeit
- Stundennachweis (Minijob)
- Abgabe eines Trainertätigkeitsberichts
Förderfähige Kosten
- Personalkosten (gemäß Lohn- bzw. Honorarabrechnung)
Förderausschlüsse
- Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
- Es können lediglich die Lohnkosten gefördert werden.
Ablauf
Antrag
Kontaktieren Sie uns unter leistungssport@lsb-rlp.de für ein Beratungsgespräch.
Gemeinsam ermitteln wir den Bedarf und besprechen die mögliche Subventionierung.
Der Bewilligungsbescheid wird dem Landesfachverband/Sportverein zugesendet.
Auszahlung & Abrechnung
Reichen Sie die Lohn- bzw. Honorarabrechnungen bis zum 30.11. ein.
Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den Landesfachverband überwiesen.
Ansprechperson

Hauptgeschäftsführer
- t.kloth@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-465
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz
Mittelgeber
Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.