Projektförderung (Individual und Mannschaft)

Um perspektivreiche Nachwuchstalente ausgewählter Sportarten gezielt zu fördern, können athletenbezogene Kosten subventioniert werden.

Fördersumme
bis zu 2.000 € / 10.000 €
Antragsfrist
31.01.
Antragsberechtigte / Empfänger
Landesfachverbände

Die Zielgruppe beschränkt sich auf ausgewählte Nachwuchsathleten/innen (U20), die sich durch ihre nationale Konkurrenzfähigkeit bereits ausgezeichnet haben und die an das internationale Leistungsniveau ihres Jahrgangs herangeführt werden sollen.

Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.

Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.

 

Förderkriterien

Aufbauend auf der olympischen Verbandsförderung besteht die Kernaufgabe in der gezielten Subventionierung von zentralen Lehrgangs- und Wett­kampfmaßnahmen zur speziellen Förderung besonders perspektivreicher Nachwuchstalente. Die Förderung kann von Sportarten mit Bundesstützpunkt, Entwicklungsschwerpunkten in Rheinland-Pfalz, ausgewählten olympischen Mannschaftssportarten und Sportarten der VOV-Übergangsförderung beantragt werden.

Voraussetzung für den Erhalt von Projektmitteln ist die Einreichung eines Antrags inklusive Kosten­aufstellung namentlich benannter Athleten*innen/Mannschaften, für die die Fördergelder bestimmt sind. Die Höhe der zweckgebundenen Zuwendungen ist abhängig von den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Förderfähige Kosten

  • Reise- und Übernachtungskosten der beantragten Maßnahmen des Athleten/der Athletin bzw. Landesauswahl

Förderausschlüsse

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
  • Kleidung
  • Sponsoring
  • Preisgelder
  • Verpflegung (Ausnahme: Verpflegungspauschale für das Ehrenamt gemäß dem Landesreisekostengesetz)

Ablauf

Antrag

  1. Laden Sie den Antrag hier herunter.

  2. Füllen Sie alle Felder der Antrags aus und senden diesen bis zum 31.12. an leistungssport@lsb-rlp.de.

  3. Der Bewilligungsbescheid wird nach Prüfung der Vorraussetzungen und Ermittlung der Förderhöhe an den Antragsteller versandt.

Auszahlung & Abrechnung

  1. Reichen Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis bis zum 30.11. des Jahres  ein.

  2. Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den Landesfachverband überwiesen.

Ansprechperson

Portrait Thomas Kloth
Thomas Kloth

Abteilungsleiter Leistungssport

Mittelgeber

Die Mittel für die Förderung werden durch das Ministerium des Innern und für Sport bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.