Honorartrainersubventionierung (LSP/LLZ)
- Fördersumme
- bis zu 3.000 €
- Antragsfrist
- laufend
- Antragsberechtigte / Empfänger
- Stützpunkttragender Verein
Die Zielgruppe dieser Förderung sind Honorartrainer an den durch den LSB anerkannten Landesleistungszentren oder regionalen Landesstützpunkten der Landesfachverbände in Rheinland-Pfalz.
Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.
Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.
Förderkriterien
Einsatzort des Trainers mit gültiger DOSB-Lizenz ist das Landesleistungszentrum oder der regionale Landesstützpunkt. Der Trainer muss im entsprechenden Stützpunktantrag genannt sein. Um die Maximalbezuschussung in Höhe von 3.000 €/Jahr zu erhalten, müssen mindestens 250 Trainerstunden/Jahr (Durchführung sowie Vor- und Nachbereitung) am Stützpunkt nachgewiesen werden, Stunden, die ein Trainer auf Lehrgängen verbracht hat, können nicht angerechnet werden.
Es können je durchgeführter Trainingseinheit (à 60 Minuten) maximal 12 € Zuschuss gezahlt werden.
Jedes Landesleistungszentrum bzw. jeder regionale Landesstützpunkt kann die Subventionierung einer Honorartrainerstelle beantragen.
Förderfähige Kosten
- Personalkosten (gemäß Lohn- bzw. Honorarabrechnung)
Förderausschlüsse
- Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
- Es können lediglich die Lohnkosten gefördert werden.
Ablauf
Antrag
Senden Sie die geforderten Unterlagen an leistungssport@lsb-rlp.de.
Auszahlung & Abrechnung
Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den stützpunkttragenden Verein/den Landesfachverband ausgezahlt.
Erforderliche Dokumente
Ansprechperson

Leistungssport
- m.schaefer@lsb-rlp.de
- Telefon
- 06131 2814-472
- Standort
- Geschäftsstelle Mainz
Mittelgeber
Die Mittel für die Förderung werden durch die Erträge der Glücksspirale Zusatzlotterie "Die Sieger-Chance" bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.