Honorartrainersubventionierung (LSP/LLZ)

Stützpunkttrainer, die an den durch den LSB anerkannten Landesleistungszentren und regionalen Landesstützpunkten tätig sind, können subventioniert werden. Die Zahlung richtet sich an die Landesfachverbände bzw. Sportvereine in Rheinland-Pfalz.

Fördersumme
bis zu 3.000 €
Antragsfrist
laufend
Antragsberechtigte / Empfänger
Stützpunkttragender Verein

Die Zielgruppe dieser Förderung sind Honorartrainer an den durch den LSB anerkannten Landesleistungszentren oder regionalen Landesstützpunkten der Landesfachverbände in Rheinland-Pfalz.

Ein Eigenanteil in definierter Höhe muss nicht aufgebracht werden.

Der Förderzeitraum beträgt ein Kalenderjahr.

 

Förderkriterien

Einsatzort des Trainers mit gültiger DOSB-Lizenz ist das Landesleistungszentrum oder der regionale Landesstützpunkt. Der Trainer muss im entsprechenden Stützpunktantrag genannt sein. Um die Maximalbezuschussung in Höhe von 3.000 €/Jahr zu erhalten, müssen mindestens 250 Trainerstunden/Jahr (Durchführung sowie Vor- und Nachbereitung) am Stützpunkt nachgewiesen werden, Stunden, die ein Trainer auf Lehrgängen verbracht hat, können nicht angerechnet werden.

Es können je durchgeführter Trainingseinheit (à 60 Minuten) maximal 12 € Zuschuss gezahlt werden.

Jedes Landesleistungszentrum bzw. jeder regionale Landesstützpunkt kann die Subventionierung einer Honorartrainerstelle beantragen.

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten (gemäß Lohn- bzw. Honorarabrechnung)

Förderausschlüsse

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz subventioniert werden (Doppelförderung)
  • Es können lediglich die Lohnkosten gefördert werden.

Ablauf

Antrag

  1. Senden Sie die geforderten Unterlagen an leistungssport@lsb-rlp.de.

Auszahlung & Abrechnung

  1. Der Betrag wird nach eingehender Prüfung an den stützpunkttragenden Verein/den Landesfachverband ausgezahlt.

Erforderliche Dokumente

Ansprechperson

Portrait Marion Schäfer
Marion Schäfer

Leistungssport

Mittelgeber

Die Mittel für die Förderung werden durch die Erträge der Glücksspirale Zusatzlotterie "Die Sieger-Chance" bereit gestellt. Als Fördergeber fungiert der Landessportbund Rheinland-Pfalz.