Großes Sportstättenförderprogramm
- Fördersumme
- > 100.000 €
- Antragsfrist
- 01.02.
- Antragsberechtigte / Empfänger
- Verbände, Vereine, und andere
Gefördert werden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 100.000 €. Dazu zählen Neubauten, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen von Sporthallen, Sportplatz- und Umkleidegebäuden, Hallen- und Freibädern, generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und der Umbau von Hochbauinfrastruktur für Sportzwecke.
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Antragsfrist: 01.02.
Antragsberechtig sind neben Sportvereinen und -Verbänden auch Gebietskörperschaften, Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung sowie gemeinnützige Organisationen mit Sport- und Freizeitangeboten.
Förderkriterien
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Jahresförderplan des Landes ist u.a. eine vordere Platzierung des Vorhabens auf der Prioritätenliste durch den Sportstättenbeirat des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, der hier den Bedarf feststellt. Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Ablauf
Antrag
Projektanmeldung mit Projektbeschreibung, Kostenschätzung und vorläufiger Finanzierungsplan über den Sportkreisvorsitzenden und die jeweilige Kreisverwaltung bis zum 1. Februar des laufenden Jahres.
Entscheidung über die Aufnahme in die Prioritätenliste durch die ADD in Absprache mit dem Sportstättenbeirat des jeweiligen Kreises.
Einreichung der vollständigen Antragunterlagen bis 15. November durch die Landkreise und kreisfreien Städten bei der ADD Trier.
Versand des Bescheides über die Höhe der Mittel an den Verband.
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Ansprechperson
Die Ansprechperson finden Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung (Kreisfreie Städte).