Großes Sportstättenförderprogramm

Im Rahmen des Landesprogramms können mit Mitteln der Sportstättenförderung Baumaßnahmen von Kommunen, Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro gefördert werden.

Fördersumme
> 100.000 €
Antragsfrist
01.02.
Antragsberechtigte / Empfänger
Verbände, Vereine, und andere

Gefördert werden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 100.000 €. Dazu zählen Neubauten, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen von Sporthallen, Sportplatz- und Umkleidegebäuden, Hallen- und Freibädern, generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und der Umbau von Hochbauinfrastruktur für Sportzwecke.

Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. 

Antragsfrist: 01.02.

Antragsberechtig sind neben Sportvereinen und -Verbänden auch Gebietskörperschaften, Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung sowie gemeinnützige Organisationen mit Sport- und Freizeitangeboten.

Förderkriterien

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Jahresförderplan des Landes ist u.a. eine vordere Platzierung des Vorhabens auf der Prioritätenliste durch den Sportstättenbeirat des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, der hier den Bedarf feststellt. Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

Ablauf

Antrag

  1. Projektanmeldung mit Projektbeschreibung, Kostenschätzung und vorläufiger Finanzierungsplan über den Sportkreisvorsitzenden und die jeweilige Kreisverwaltung bis zum 1. Februar des laufenden Jahres.

  2. Entscheidung über die Aufnahme in die Prioritätenliste durch die ADD in Absprache mit dem  Sportstättenbeirat des jeweiligen Kreises.

  3. Einreichung der vollständigen Antragunterlagen bis 15. November durch die Landkreise und kreisfreien Städten bei der ADD Trier.

  4. Versand des Bescheides über die Höhe der Mittel an den Verband.

Ansprechperson

Die Ansprechperson finden Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung (Kreisfreie Städte).

Mittelgeber