Goldener Plan des Landes Rheinland-Pfalz

Über den „Goldenen Plan“ werden vorwiegend Neubauprojekte oder größere Sanierungsmaßnahmen (Investitionssummen über 75.000 €) direkt vom Land gefördert.

Fördersumme
> 30.000 €
Antragsfrist
01.02.
Antragsberechtigte / Empfänger
Verbände, Vereine, und andere

Gefördert werden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 75.000 €. Dazu zählen Neubauten, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen von Sporthallen, Sportplatz- und Umkleidegebäuden, Hallen- und Freibädern, generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und der Umbau von Hochbauinfrastruktur für Sportzwecke.

Die Zuschusshöhe beträgt bei nicht kommunalen Vorhaben maximal 40 % des Gesamtvolumens.

Die Anmeldefrist ist der 1. Februar des laufenden Jahres für das folgende Jahr. Nach positiver Aufnahme muss die Antragstellung bis zum 15. November an die ADD Trier erfolgen.

Antragsberechtig sind neben Sportvereinen und -Verbänden auch Gebietskörperschaften, Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung sowie gemeinnützige Organisationen mit Sport- und Freizeitangeboten.

Förderkriterien

Grundvoraussetzung für den Erhalt von Geldern aus dieser Förderung ist die Beachtung der „Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ und der „Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung“.

Ablauf

Antrag

  1. Projektanmeldung mit Projektbeschreibung, Kostenschätzung und vorläufiger Finanzierungsplan über den Sportkreisvorsitzenden und die jeweilige Kreisverwaltung bis zum 1. Februar des laufenden Jahres.

  2. Entscheidung über die Aufnahme in die Prioritätenliste durch die ADD in Absprache mit dem  Sportstättenbeirat des jeweiligen Kreises.

  3. Einreichung der vollständigen Antragunterlagen bis 15. November durch die Landkreise und kreisfreien Städten bei der ADD Trier.

  4. Versand des Bescheides über die Höhe der Mittel an den Verband.

Ansprechperson

Die Ansprechperson finden Sie bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung (Kreisfreie Städte).

Mittelgeber