Digitalisierungsunterstützung der (Landes-)Fachverbände

Fördersumme
7.500 €
Antragsfrist
30.11.2024
Antragsberechtigte / Empfänger
(Landes-) Fachverbände

Förderung der Digitalisierung und technologischen Modernisierung der Fachverbände in Rheinland-Pfalz

Ab sofort können Digitalisierungsvorhaben der rheinland-pfälzischen Fachverbände gefördert werden. Entsprechende Anträge sind bei den Sportbünden oder dem Landessportbund einzureichen. 

Zunehmend werden Verbände damit konfrontiert, dass einfache Office-Anwendungen nicht mehr ausreichen, um eine geregelte Geschäftsführung sicherzustellen. Der Bedarf, insbesondere nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie, neue Formen der ehrenamtlichen Zusammenarbeit zu organisieren, ist hoch. Diesen Prozess des Aufbaus bzw. der Weiterentwicklung einer „digitalen“ Geschäftsstelle können wir in den Jahren 2023 und 2024, voraussichtlich auch im nächsten Doppelhaushalt 2025 und 2026 finanziell unterstützen. In Betracht kommt insbesondere die finanzielle Unterstützung des Aufbaus oder der Weiterentwicklung einer Verbandssoftware für die Mitgliederverwaltung oder eines Dokumentenmanagementsystems, die finanzielle Unterstützung zum Aufbau einer „digitalen“ Geschäftsstelle sowie evtl. dafür notwendiger Fortbildungen in diesem Bereich.

Konkret geht es um die drei folgenden Bausteine

Baustein I: Verbandssoftware ausbauen

Unterstützung des Ausbaus und/oder der Weiterentwicklung der jeweiligen Verbandssoftware für die Mitgliederverwaltung bzw. eines Dokumentenmanagementsystems. Hinsichtlich einer Anbindung an die seitens der Sportbünde verwendeten Interconnect-Software beraten Sie die Sportbünde gerne.

Baustein II: Geschäftsstelle digitalisieren 

Zunehmend werden Verbände damit konfrontiert, dass Office-Anwendungen nicht mehr ausreichen, um eine geregelte Geschäftsführung sicherzustellen. Der Bedarf, insbesondere nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie, neue Formen der ehrenamtlichen Zusammenarbeit zu organisieren, ist evident. Diesen Prozess möchten wir mit einer einmaligen Unterstützung zum Aufbau einer „digitalen“ Geschäftsstelle befördern. Hier gilt es vor allem, neue Software-Umgebungen zu implementieren. Konkret sind es Anwendungen, die über Sharepoint- oder Cloudlösungen Ortsungebundenheit in der Abwicklung ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten einer hybriden oder rein digitalen Sitzungs- und Ausschussgestaltung ausgebaut werden und die Geschäftsstellenprozesse insgesamt modernisiert werden. 

Die Fachverbände werden in diesem Zusammenhang verpflichtet, sich möglichst kostengünstig die Software über Plattformen wie „Stifter helfen“ anzuschaffen. 

Baustein III: Digitalisierungsmaßnahmen schulen lassen 

Die neuen Software-Strukturen überfordern vielfach die ehrenamtlichen Nutzer*innen oder auch die hauptberuflichen Anwender*innen, sofern sie nicht aus dem IT-Sektor stammen. Hier muss Sorge getragen werden, dass der Umgang und die Schulung neuer Software oder grundlegender neuer Systeme sichergestellt werden. Das wollen wir über dieses Digitalisierungs-Programm ermöglichen, sofern es nicht über die Sportbünde und deren Mitarbeitende abbildbar oder inhaltlich möglich ist.

Nicht gefördert werden: klassische Hardware wie Laptops, Drucker, Scanner etc., Standard-Software-Programme wie MS-Office sowie jährlich laufende Kosten.

Richtlinien:

  • Die Bezuschussung der Fachverbände und Landesfachverbände erfolgt ab sofort, aber auch rückwirkend für das laufende Jahr. Voraussichtlich stehen auch für die kommenden Jahre Mittel zur Verfügung
  • Anträge zu den drei o.g. Punkten können ab sofort dezentral (regionale Fachverbände an regionale Sportbünde) oder zentral (Landesfachverbände beim LSB) gestellt werden
  • Es gilt das Prinzip „First come, first serve“
  • Es gilt eine Obergrenze von zunächst max. 7.500 Euro / Verband (unabhängig vom Antragsvolumen; wenn der Betrag unter 7.500 Euro liegt, natürlich nur maximal in Höhe des Förderantrages)
  • Bewilligungen an reg. Fachverbände werden über die Sportbünde verschickt
  • Bewilligungen an Landesfachverbände werden über den LSB verschickt (ganz gleich, ob die Landesfachverbände auch Mitglied in den Hauptausschüssen der SBe sind)
  • Die Auszahlung erfolgt zentral über den LSB 
  • Sollten zum Stichtag 30.11. noch finanzielle Mittel vorhanden sein, wird prozentual in Abhängigkeit des ursprünglichen Antragsvolumens (falls > 7.500 Euro) verteilt und aufgestockt
  • Verbände, die bereits 2023 eine Förderung erhalten haben, können auch 2024 einen Antrag stellen

Regionale Fachverbände stellen einen formlosen Antrag inkl. einer kurzen Beschreibung ihres Vorhabens sowie des konkreten Angebots bzw. der Rechnung für die oben beschriebenen Bausteine bei ihren jeweiligen regionalen Sportbünden (Ansprechpersonen s.u.). 

Die Landesfachverbände richten bitte einen formlosen Antrag inkl. einer kurzen Beschreibung ihres Vorhabens sowie des konkreten Angebots bzw. der Rechnung für die oben beschriebenen Bausteine an den Landessportbund Rheinland-Pfalz.

Ansprechperson Landessportbund Rheinland-Pfalz

LSB
Dr. Martin Hämmerle

Stv. Hauptgeschäftsführer & Abteilungsleiter Sportjugend

Ansprechpersonen in den regionalen Sportbünden

Thorsten Richter

Vorstand Sportbund Rheinhessen

Melanie Clemens

Assistentin der Geschäftsführung Sportbund Rheinland

r
Ralf Pletsch

Abteilungsleiter Finanzen Sportbund Pfalz